Niklas Waßmann
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Schutz der Bürgerrechte in Thüringen: EU-Chatkontrolle als Rückfall in Überwachungslogiken?“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Zuschauer, wir sprechen heute über die sogenannte EU-Chatkontrolle, offiziell die CSA-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Niemand hier stellt das Ziel infrage, Kinder online wie offline vor furchtbarem Missbrauch zu schützen. Aber wir stellen sehr klar das vorgesehene Mittel infrage. Die Pläne der EU-Kommission hätten dazu geführt, dass private Nachrichten in Messengerdiensten massenhaft und anlasslos automatisiert durchsucht werden, auch in Ende-zu-Endeverschlüsselten Diensten. Genau deshalb sprechen viele von einer digitalen Massenüberwachung. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Eine anlasslose Durchleuchtung vertraulicher Kommunikation verletzt das Telekommunikationsgeheimnis, steht im Widerspruch zu Artikel 10 des Grundgesetzes und zu den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta. Das stellt 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger Europas unter Generalverdacht und das lehnen wir ab. Diese Bedenken teilen nicht nur die Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen, sondern auch der Kinderschutzbund lehnt das Vorgehen ab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat mehrfach klargestellt, dass die vorgeschlagene Chatkontrolle im krassen Gegensatz zu den Grundrechten steht. Auch Informatikerverbände warnen davor, Verschlüsselung durch Hintertüren zu schwächen, weil damit nicht nur der Staat, sondern auch Kriminelle leichter Zugang zur Kommunikation bekommen können. Die Bundesregierung hat sich ebenfalls eindeutig gegen die anlasslose Chatkontrolle positioniert. Ich sage für die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag ausdrücklich: Diese Haltung unterstützen wir. Herr Cotta, den Punkt hätten Sie ja mal erwähnen können, dass die EU-Regelung eben nicht kommt, weil die CDU-geführte Bundesregierung sich dagegen ausgesprochen hat.
(Unruhe AfD)
So viel Ehrlichkeit hätten Sie hier schon bringen können, haben Sie aber nicht.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Kommt noch!)
Herr Cotta, Sie haben sich hierhingestellt und haben einen falschen Eindruck vermittelt.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nein, habe ich
nicht!) Und da habe ich Sie jetzt überführt. Da können Sie auch mal sagen: Okay, Sie haben mich erwischt, aber beim nächsten Mal mache ich es anders. Gleichzeitig sage ich mit gleicher Klarheit: Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern braucht entschlossene Politik, aber mit rechtsstaatlich sauberen Mitteln. Es ist eine falsche Alternative, hier Freiheit gegen Sicherheit auszuspielen; wir brauchen beides. Was heißt das konkret? Erstens: Wir müssen Strafverfolgungsbehörden mit spezialisierten Ermittlerinnen und Ermittlern, moderner Technik und besserer internationaler Zusammenarbeit stärken. Kinder werden nicht dadurch geschützt, dass wir alle überwachen, sondern dadurch, dass wir die Täter konsequent verfolgen. Zweitens: Wir brauchen klare, zielgerichtete Eingriffsbefugnisse statt anlassloser Massenüberwachung. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, muss auch gehandelt werden können. Rechtsstaat heißt: gezielt, verhältnismäßig und überprüfbar. Drittens: Plattformen und Dienste müssen weiterhin verpflichtet werden, bekannte Missbrauchsdarstellungen zu melden und zu löschen, mit Hashdatenbanken zu arbeiten und verdächtige Inhalte an die zuständigen Stellen weiterzugeben, aber eben ohne allgemeine Durchleuchtung jeder privaten Nachricht. Viertens – Prävention: Wir müssen Kinder, Eltern und Schulen besser befähigen, Risiken im Netz zu erkennen – durch Medienbildung, Aufklärung und niederschwellige Hilfsangebote. Noch eine Bemerkung zu Thüringen: Wir sind ein Land, das digital aufholen will und dabei ist, digital aufzuholen. Wir wollen sichere IT-Infrastrukturen. Wir wollen Start-ups und Unternehmen, die auch verlässliche Verschlüsselungstechnologien bauen. Eine EU-Regelung, die faktisch Hintertüren in die Verschlüsselung erzwingt, gefährdet nicht nur die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger, sie schwächt auch unseren Wirtschafts- und Forschungsstandort. Meine Damen und Herren, der Staat ist stark, wenn er die Schwächsten schützt. Er ist aber nur freiheitlich, wenn er dabei die Rechte aller achtet. Lassen Sie uns heute gemeinsam deutlich machen: Wir wollen einen entschlossenen Kampf gegen Kindesmissbrauch, aber ohne eine digitale Vorratsdurchleuchtung unserer gesamten Gesellschaft. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
