Ronald Hande
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Schutz der Bürgerrechte in Thüringen: EU-Chatkontrolle als Rückfall in Überwachungslogiken?“
Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Linke lehnen die geplante EU-Chatkontrolle strikt ab. Denn jeder Versuch, Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen auszuhebeln, schafft neue Einfallstore für staatliche wie kriminelle Akteure. Wer sichere digitale Kommunikation schwächt, legt den Grundstein für autoritäre Begehrlichkeiten. Das ist mit den Freiheitsrechten schlicht unvereinbar. Ja, der Rat der Europäischen Union hat die verpflichtende Chatkontrolle vorerst beiseitegelegt. Gleichzeitig aber wird eine sogenannte freiwillige Überwachung durchgewunken – entgegen der Warnungen von Datenschützern und Experten. Der Nutzen ist nicht belegt, das Missbrauchspotenzial riesig. Der EU-Trilog legt längst potenziell auch wieder die Frage auf den Tisch, ob doch verpflichtend gescannt werden soll, ob fehleranfällige Algorithmen eingesetzt werden oder ob verschlüsselte Kommunikation aufgebrochen werden darf. Diese Maßnahmen erzeugen keinerlei Sicherheit. Täter weichen aus, Unschuldige geraten in den Fokus. Das wäre ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit, den Quellenschutz und die Sicherheit von Journalistinnen, Whistleblowern, Menschenrechtsaktivisten, Anwälten, Seelsorgern – eigentlich von allen. Die EU-Chatkontrolle, egal ob freiwillig oder verpflichtend, ist hochproblematisch. Sie verletzt das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation und verstößt nach Einschätzung des Juristischen Dienstes des EU-Rats sogar gegen geltendes Recht. Fehler werden Existenzen zerstören und automatische Massenscans machen genau diese Fehler wahrscheinlicher. Damit komme ich zum BSW, das erst im Mai einen Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz im Thüringer Kabinett mitgetragen hat, der die massivsten Ausweitungen digitaler Überwachung seit Jahren für Thüringen bedeutet.
(Beifall Die Linke)
Darin reden wir über KI-gestützte Videoüberwachung im öffentlichen Raum, über digitale Rasterfahndung, biometrische Gesichtserkennung, Zugriff auf Clouddienste und Messenger ohne konkrete Straftat, präventive elektronische Fußfesseln – wir hatten es gerade –, Drohneneinsätze mit Verhaltensanalyse, Kennzeichenerfassung mit Bewegungsprofilen und sogar die Herausgabe von Passwörtern teilweise schon bei Gefahren für – Zitat – „Sachen von bedeutendem Wert“, was auch immer das ist. Diese Befugnisse ähneln in ihrer Logik der Chatkontrolle – präventiv, anlasslos, tief in die Privatsphäre eingreifend. Die Schutzmechanismen sind schwach, jedoch ist der Grundrechtseingriff enorm.
(Beifall Die Linke)
Im Antrag des BSW zu der Aktuellen Stunde heißt es: „Digitale Bürgerrechte sind […] eine […] Voraussetzung demokratischer Teilhabe.“ Da stimme ich Ihnen zu 100 Prozent zu, auch für meine Fraktion in Gänze. Nur genau diese digitalen Bürgerrechte gefährdet der Gesetzentwurf des Polizeiaufgabengesetzes, den das BSW in der Regierung selbst mit auf den Weg gebracht hat.
(Beifall Die Linke)
Wenn ich dann hier von der Rednerin gerade gehört habe, die Chatkontrolle sei ein No-Go, dann gehe ich doch sehr stark davon aus, dass auch das Polizeiaufgabengesetz in der vorgelegten Form für Sie ein No-Go sein muss.
(Beifall Die Linke)
Wer hier im Landtag vor EU-Überwachung warnt und gleichzeitig in der Landesregierung die eigene Massenüberwachung vorbereitet, erzeugt einen politischen Kurzschluss. Bevor man die Nachrichten unbescholtener Menschen durchleuchtet, sollte man das lieber mal bei den eigenen Gesetzentwürfen machen, da findet man mehr Verdächtiges. Wer Demokratie und Freiheit im Netz schützen will, darf sie nicht mit Überwachung zerstören. Wir als Linke bleiben dabei: Grundrechte sind keine Verhandlungsmasse – nicht auf EU-Ebene und nicht in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
