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Bausewein

03.12.2025 Sitzungen 8/29

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen – wirksame Mittel rechtlich in Thüringen ermöglichen“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Empore, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, Gewalt gegen Frauen stellt eine ernsthafte Herausforderung dar, die nicht nur die Gesellschaft, sondern auch im politischen Raum und bei der Rechtsetzung dringende Aufmerksamkeit erfordert. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November dieses Jahres sensibilisiert uns alle dafür, dass Gewalt gegen Frauen weiterhin Realität ist und keinesfalls hingenommen werden darf. Dieser Tag setzt ein deutliches Zeichen für Aufklärung und betont zugleich die Dringlichkeit gesellschaftlicher und auch politischer Veränderungen. Die Notwendigkeit für solche Veränderungen unterstreichen die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Bundeskriminalamts, sie wurden hier schon genannt. Danach sind im Jahr 2024 die Zahlen der Opfer häuslicher Gewalt um 2,1 Prozent gestiegen, 328 Frauen und Mädchen wurden getötet, 859 überlebten nur mit schwersten körperlichen und seelischen Verletzungen. Diese bedrückende Entwicklung macht leider Gottes auch vor Thüringen keinen halt. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik steigt die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt und anderen Straftaten jährlich an. So wurden beispielsweise im Jahr 2024 an die 15.000 weibliche Opfer erfasst, im Jahr 2023 13.500. Im Phänomenbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurde ein Anstieg der registrierten Opfer um 7,5 Prozent zum Vorjahr verzeichnet. Vor einigen Tagen veröffentlichte die Landespolizeidirektion das Lagebild „Häusliche Gewalt“ für das Berichtsjahr 2024. Dieses stellt eine spezifische Auswertung der Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Thüringen dar. Darin werden neben der Partnerschaftsgewalt auch Delikte der innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet. Das ermöglicht eine Gesamtübersicht der häuslichen Gewalt in Thüringen. Leider steigen auch im Phänomenbereich der häuslichen Gewalt die Zahlen der polizeilich erfassten Fälle kontinuierlich an. So wurden im Jahr 2024 7.040 Opfer häuslicher Gewalt erfasst, davon waren 69,5 Prozent weiblich und 30,5 Prozent männlich. Im Vergleich zum Vorjahr also ebenfalls ein Anstieg von 7,5 Prozent. Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen, das waren 4.500 Opfer; 2.500 Opfer waren innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen. So sind etwa drei Viertel der Opfer weiblich. Die dargestellten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik bilden jedoch lediglich das Hellfeld ab. Dieses ist bekanntlich stark von Anzeigecharakter und Anzeigeverhalten der Opfer abhängig. Ich gehe deshalb davon aus, dass das Hellfeld lediglich einen Ausschnitt des tatsächlichen Ausmaßes darstellt. Diese klare und zugleich zutiefst beunruhigende Zunahme der Gewalt gegen Frauen führt eindrücklich vor Augen, dass dringend notwendige Veränderungen erfolgen müssen und die Politik die dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene schaffen muss. Meine Damen und Herren, am 19. November 2025 hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt unternommen. Sie hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Gewaltschutzgesetz umfassend weiterentwickeln soll. Danach können Familiengerichte eine elektronische Aufenthaltsüberwachung für Täter anordnen – ein Instrument, das Betroffene wirksamer schützen kann. Nicht nur auf Bundesebene besteht Handlungsbedarf, auch auf Landesebene sehe ich die Erforderlichkeit für rechtliche Anpassungen, wie wir sie bereits im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes geplant hatten. Die Landesregierung hat am 25.11.2025 den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes beschlossen. Die Schärfung der polizeilichen Befugnisse speziell zum Umgang mit häuslicher Gewalt und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen stellt einen Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens dar. Vorgesehen sind folgende Anpassungen im Polizeiaufgabengesetz. Erstens: Die Höchstdauer für polizeiliche Wohnungsverweisungen und Kontaktverbote in Fällen häuslicher Gewalt wird von zehn auf 14 Tage angehoben. Daneben wird für die Fälle, in denen das Opfer beim Familiengericht einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt hat, die Möglichkeit zur Verlängerung der polizeilichen Anordnung für weitere 14 Tage geschaffen. Zweitens: Neu aufgenommen wird die Verpflichtung für die Polizei, die Daten sowohl des Täters als auch des Opfers an eine geeignete Beratungsstelle bzw. an die regional zuständige Interventionsstelle weiterzuleiten. Drittens: Mit der Novelle soll die Polizei die Befugnis zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – umgangssprachlich auch elektronische Fußfessel genannt – in vier unterschiedlichen Fallkonstellationen erhalten. Drei dieser Fallkonstellationen betreffen dabei im weiteren Sinne den Befassungsgegenstand. So soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter, zur Verhütung der Wiederholung von Nachstellung bei besonders schweren Fällen des Stalkings und natürlich auch zur Durchsetzung polizeilicher Wohnungsverweisungen und Kontaktverbote in Fällen häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen. Dabei kann nach dem Entwurf auch die gefährdete Person mit ihrem Einverständnis mit Überwachungstechnik ausgestattet werden, die rechtzeitig die Annährung des Störers signalisiert. Damit wird ein wesentlicher Aspekt des heute schon mehrfach erwähnten spanischen Modells aufgegriffen. Viertens: Zudem sollen Verstöße gegen Wohnungsverweisungen, Kontaktverbote und die Pflicht zum Tragen der elektronischen Fußfessel sanktioniert werden. Meine Damen und Herren, zu den besonders abscheulichen Formen der Gewalt gegen Frauen gehört das gezielte Betäuben und Wehrlosmachen von Frauen durch sogenannte K.-o.-Tropfen. Auf Bundesebene hat der Deutsche Bundestag am 13. November 2025 das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen. K.-o.-Tropfen sind künftig bundesweit verboten. Darüber hinaus arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einer Änderung des Strafgesetzbuchs hinsichtlich der Anwendung von K.-o.-Tropfen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexualdelikten oder schweren Raubdelikten im Strafrecht ausdrücklich als gefährliches Mittel anerkannt wird. Dem Missbrauch von K.-o.-Tropfen muss ressortübergreifend mit interdisziplinären Mitteln entgegengewirkt werden. Weitere Maßnahmen im Hinblick auf die verbesserte Datenlage, gezielte Aufklärungsarbeit im Bereich der Opferhilfe und eine koordinierte landesweite Sensibilisierung müssen an der Stelle folgen. Meine Damen und Herren, der 25. November mahnt uns, dass trotz der Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden, die Zahl der betroffenen Frauen nach wie vor alarmierend hoch ist. Viele Frauen erleben Gewalt in ihrem Alltag, in ihren eigenen vier Wänden, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit. Die Frage, wie wir diese Gewalt effektiv bekämpfen können, bleibt eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei ist die Schaffung rechtlicher Möglichkeiten ein wichtiger Bestandteil der Lösung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, SPD)

Protokoll ↗