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Ronald Hande

Die Linke 03.12.2025 Sitzungen 8/29

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen – wirksame Mittel rechtlich in Thüringen ermöglichen“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein massives gesellschaftliches Problem. Erst vor wenigen Tagen haben sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Landespolizeidirektion Thüringen neue Zahlen vorgelegt. Einige wurden bereits genannt: über 7.000 Opfer häuslicher Gewalt in Thüringen, fast 70 Prozent davon Frauen. 96 Prozent der Sexualgewalt in Beziehungen trifft Frauen und jede dritte Straftat gegen Frauen geschieht durch Partnergewalt. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt hat für die Linke höchste Priorität. Seit Mai dieses Jahres finden sich auf jeder regulären Plenartagesordnung konkrete parlamentarische Initiativen der Linken dazu. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Frauenhäusern, Verbänden, feministischen Initiativen in Thüringen, den Ermittlerinnen und Ermittlern sowie den Einsatzkräften im Streifendienst, die täglich gegen diese Gewalt kämpfen. In einem sind wir uns mit der CDU einig: Gewalt gegen Frauen muss konsequent bekämpft werden. Unterschiedlich sind jedoch unsere Vorstellungen von Wirksamkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Mittel. Das beginnt bereits bei der parlamentarischen Umsetzung. Die CDU, die die Landesregierung führt, kündigt Änderungen im Gefahrenabwehrrecht an, beantragt heute aber eine Aktuelle Stunde. Diese Änderungen wurden bereits im 100-Tage-Programm angekündigt. Nächste Woche schreiben wir Tag 365 der Brombeerkoalition und ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Statt konkreter Gesetzgebung erleben wir Ankündigungspolitik nach dem Motto „Man müsste mal machen“ oder das Thema wird entsprechend falsch verortet. So soll der Werkzeugkasten der Polizei grundlegend verändert werden, mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeit der Beamtinnen und Beamten. Gleichzeitig soll in einer 5-minütigen Debatte jetzt behandelt werden, wie mit Fußfesseln umgegangen werden könnte. Zugleich entsteht der Eindruck, der Schutz von Frauen diene eigentlich hier als Feigenblatt für weitreichende Verschärfungen im Polizeirecht. Bereits im Mai kündigte die Landesregierung per Pressekonferenz ein Polizeiaufgabengesetz – Zitat – „zum Schutz von Frauen“ an, ohne offen über die massive Ausweitung von Überwachungsbefugnissen zu informieren. Und genau das ist das Problem. Es geht nicht nur um den Schutz von Frauen, sondern auch um tiefgreifende Grundrechtseingriffe, die potenziell Millionen von Menschen, auch Frauen, in Thüringen betreffen. Nötig wäre hier eine offene Debatte über Inhalte wie KIgestützte Videoüberwachung, Elektroschockwaffen, biometrische Gesichts- und Stimmenerkennung in sozialen Netzen und Ähnliches weiter. Meine Fraktion hat mit dem Antrag in Drucksache 8/904 – Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen – einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgestellt, zum Beispiel vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, ein ressortübergreifender Landesaktionsplan mit Prävention, Opferhilfe, Täterarbeit und Sensibilisierung sowie der Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen, besonders im ländlichen Raum. Zur elektronischen Fußfessel haben wir uns bereits in der letzten Wahlperiode intensiv positioniert. Unsere Kritik hierzu lässt sich in fünf Punkten zusammenfassen. Erstens: Es gibt Zweifel an der Geeignetheit. Zweitens: Das Verhältnis zum Gewaltschutz des Bundes ist unklar. Hier wäre es vielleicht angezeigt, die Regelungen zu Fußfesseln dort zu verorten und nicht flickenteppichmäßig im Gefahrenabwehrrecht eines Bundeslandes. Drittens: Der viel zu weite Anwendungsbereich – hier, ich deutete es schon an, kann es eben auch Fußballfans, Klimaaktivisten und viele andere treffen. Viertens: kein klarer transparenter Richtervorbehalt. Fünftens: zumindest im bisherigen Entwurf keine Beteiligung der betroffenen Frauen, Stichwort: das spanische Modell. Dass hier nun entsprechend eingelenkt wurde, haben wir alle vernommen. Jedoch ist auch das spanische Modell einer Fußfessel eben nur ein Baustein des Gesamtsystems und umfasst noch deutlich mehr. (Beifall Die Linke) Der Deutsche Juristinnenbund warnte in diesem Jahr ausdrücklich vor dem allenfalls kurzfristigen Effekt elektronischer Fußfesseln, die – Zitat – „weder die Ursache der Gewalt adressier[en] noch für alle Fälle […] geeignet [sind]“. Als Linke stehen wir bereit für rechtssichere, wirksame Lösungen, heißt: mehr Personal in Beratungsstellen, verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, flächendeckende Opferanlaufstellen, klare Täterarbeit, präventive Sozialarbeit und ein modernes Polizeiaufgabengesetz ohne Symbolpolitik und massive Grundrechtseingriffe. Nur so werden wir dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und einem gewaltfreien Leben für alle Frauen gerecht. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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