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Jane Croll

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/29

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen – wirksame Mittel rechtlich in Thüringen ermöglichen“

Allein diese Tatsache verpflichtet uns als Gesetzgeber, entschlossen zu handeln – nicht mit Symbolpolitik, sondern mit wirksamen, rechtsstaatlich klar verankerten Maßnahmen. Die gute Nachricht ist: Wir haben wirksame Instrumente. Die Bundesregierung hat kürzlich den Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz beschlossen. Das sogenannte spanische Modell hat sich bewährt. In Spanien wurde keine Frau mehr getötet. Auch in Hessen, wo das Modell seit Anfang dieses Jahres erprobt wird, ist bisher kein Übergriff bekannt. Diese präventiven Schutzmaßnahmen funktionieren. Aber – und das ist entscheidend – diese Instrumente brauchen eine Rechtsgrundlage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau hier sind wir gefordert. Die Thüringer Landesregierung hat mit dem Entwurf zum Polizeiaufgabengesetz die Schaffung einer Rechtsgrundlage vorgesehen. Einige Stimmen in diesem Haus warnen vor Überwachung, vor Grundrechtseingriffen, vor einem vermeintlichen Sicherheitsstaat. Ich sage Ihnen: Wir reden hier nicht über anlasslose Massenüberwachung, wir reden über den gezielten Schutz von Frauen, deren Leben in Gefahr ist. Wir hören also: Die Mittel der Prävention sind da, wir müssen sie nur rechtlich ermöglichen. Aber es soll heute nicht nur um die Fußfessel gehen, es geht uns auch um ein sehr schnell wachsendes Phänomen: die Verwendung sogenannter K.-o.-Tropfen, aktuell zunehmend aber auch Lachgas jetzt. Auch hier werden massivste Verbrechen an hilflosen Opfern begangen, auch hier müssen wir handeln. Der Bundesrat hat im Mai einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen eingebracht. Künftig drohen fünf Jahre Mindeststrafe. Doch es gilt auch hier: Strafe allein reicht nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, K.-o.Tropfen sind tückisch, sie sind farblos, geruchlos, geschmacklos. Sie wirken innerhalb von Minuten. Diese Substanzen sind im Blut und auch im Urin nur wenige Stunden nachweisbar. Das Dunkelfeld der Betroffenen ist enorm. Viele Betroffene führen den Blackout auf Alkohol zurück und erstatten keine Anzeige. Deshalb ist an dieser Stelle Prävention auch so entscheidend. Dafür halten wir fünf Säulen für besonders relevant: zum Ersten eine flächendeckende Sensibilisierung, Aufklärungskampagnen. Zweitens muss die Aufklärung früh beginnen, bei den Jugendlichen ab der 8. Klasse, wo Jugendliche mit Alkohol oder auch mit Partys in Kontakt kommen. Drittens ist das die Schulung und Sensibilisierung der Profis, also der Polizeikräfte, der Rettungskräfte und des Klinikpersonals. Viertens müssen die Veranstalter in die Pflicht – Clubbetreiber, Festivalbetreiber –, sie müssen auch Teil der Lösung sein. Und fünftens ist eine statistische Erfassung wichtig, die in diesen Fällen bis jetzt noch nicht erfolgt. Sie hören also: Loslegen ist möglich. Wir bereiten als Koalition schon einen Antrag für das kommende Jahr dafür vor. Und lassen Sie uns heute ein Signal setzen für mehr Schutz von Frauen, für wirksame Prävention, für mehr Konsequenz, für mehr Rechtsklarheit und für eine Gesellschaft, in der Gewalt keinen Platz hat. Danke schön. (Beifall CDU)

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