Schenk
b) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Gute Arbeit braucht eine starke Stimme – für die Einrichtung einer Thüringer Arbeitskammer“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das war doch für alle Menschen mit gewerkschaftlich orientiertem Gedankengut heute erst mal eine ganz schöne Aktuelle Stunde und für viele, die das noch nicht getan haben, vielleicht die Gelegenheit, sich zu fragen, ob heute nicht ein guter Tag wäre, um in eine Gewerkschaft einzutreten.
(Beifall Die Linke, SPD)
Denn es nützt ja nichts, immer zu beklagen, dass wir hier Schlusslicht sind, wenn wir das vor allem auch selbst ändern können. Das ist ja eigentlich der schönste Teil von Politik, wenn man selbst was machen kann, um es zu verbessern. So muss man auf jeden Fall festhalten, dass nicht nur die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften zu wünschen übrig lässt, und sich auch fragen, welche Vorteile daraus erwachsen können, wenn man zum Beispiel darüber nachdenkt, wie viele Betriebsräte es eigentlich in Thüringer Betrieben gibt. Ich will es Ihnen sagen: Einen Betriebsrat gibt es momentan in 8 Prozent der Thüringer Betriebe. Und das ist kein Versprecher, das ist wirklich so. Das ist eben auch mit Blick auf die geringe gewerkschaftliche Beteiligung ein Teil unseres Problems. Deswegen ist es aus meiner Sicht folgerichtig, sich zu fragen, wie man Arbeitnehmerinteressen und Arbeitnehmerinneninteressen stärken kann. Und es ist nicht verwerflich, dabei den Weg der Arbeitskammer mal zu diskutieren, zumal ja die jetzt hier viel angesprochenen Gewerkschaften selbst sehr eindeutig gesagt haben, dass sie das gut fänden. Deswegen kann ich es sehr begrüßen, wie auch die Abgeordneten Wirsing und Kalthoff hier dargestellt haben, sich noch mal vor Augen zu führen, was das eine und was das andere ist. Denn nur, wenn man das eigentlich verstanden hat, kann man auch eine sinnvolle Debatte führen. Es ist schon klar, dass Gewerkschaften eben nicht nur diesen Rechtsschutz bieten, Gewerkschaften haben vor allem eins: Tarifmacht. Und die haben Arbeitskammern in diesem Sinne nicht. Ich war ein bisschen irritiert und verwundert darüber, dass jetzt allein die Tatsache, dass man irgendwo Pflichtmitglied ist, schon ein Ausschusskriterium sein soll. Ich glaube, die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern hatten da jetzt nicht so einen schönen Tag. Denn das ist ja auch eine Pflichtmitgliedschaft und es ist schon ein bisschen putzig, das als Kriterium zu etablieren, ob etwas gut oder schlecht ist. Die Frage ist, welche Rechte, Pflichten und Erfolge mir aus einer Mitgliedschaft erwachsen. Das ist dann auch der Punkt, den wir bei der potenziellen Schaffung einer Arbeitskammer diskutieren müssten, nämlich, welchen Mehrwert wir erreichen. Und da bin ich bei den Punkten, die die Abgeordnete Croll angesprochen hat. Es ist ja durchaus relevant, sich zu fragen: Was haben wir bereits und was wird gemacht? Und: Ist das Gemachte überhaupt bekannt? Denn sonst ist das liebe Steuergeld bei den Sachen, die wir schon finanzieren, vielleicht nicht so gut aufgehoben. Wir haben aber Punkte, wo man erkennt, dass es sehr gut aufgehoben ist, und wo Beratungsleistungen zum Beispiel schon angeboten werden. Ich möchte beispielhaft das Zukunftszentrum Digitale Transformation Thüringen, kurz ZeTT, nennen und natürlich auch die Transformations- und Technologieberatungsstelle – TTBS –, die zum Beispiel Betriebs- und Personalräten verschiedene Themen näherbringt, wenn es um die Begleitung von Transformationsprozessen geht und auch darum, bestimmte Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Mit anderen Worten: Es ist wie so häufig, es gibt zwei Seiten dieser Medaille und einen Rand, der das Ganze umspannt. Und diese beiden Seiten sind, dass es zum einen nicht reichen kann, Dinge in Bausch und Bogen abzulehnen, die von den anderen, nämlich den Gewerkschaften, vehement gefordert werden, und das dann gerade damit begründen zu wollen, dass es bestimmte Gewerkschaften schwächen würde. Das sollten wir schon den Gewerkschaften selbst überlassen, was sie persönlich für eine Stärkung ihrer Arbeit halten. Auf der anderen Seite ist es aber nicht falsch, sich zu fragen, welche Institutionen das Land schon finanziert und aufgebaut hat, die Beratungsleistungen in der von uns gewünschten Form unterstützen. Da wären neben der TTBS und dem ZeTT auch noch einige andere Dinge zu nennen, bestimmt die Weiterbildungsagenturen, aber auch andere Bildungsberatungen, wie sie zum Beispiel Arbeit und Leben Thüringen e. V. anspricht, aber auch das DGB-Bildungswerk Thüringen e. V. hat einige Bildungsangebote und innerbetriebliche Interessenvertretungspunkte im Programm. Mit anderen Worten: Aus meiner Sicht wäre es angezeigt, zur Kenntnis zu nehmen, dass es hier ein breites Meinungsspektrum gibt, das doch eine vielversprechende Debatte mit den Gewerkschaften nahelegt. In der können wir uns dann gemeinsam eine Meinung darüber bilden, ob und – wenn ja – wie und vor allem mit Blick auf was wir gegebenenfalls zu einer sinnvollen Struktur kämen, die unser gemeinsames Ziel – und das gilt es immerhin festzuhalten –, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrechte zu stärken, bündelt. Das ist am Ende vielleicht die Quintessenz dieser ganzen Debatte, auch der, die wir vorhin schon zur Rente geführt haben. Es ist eben nicht so, dass die Wirtschaft die Grundlage unseres Erfolgs ist, sondern du kannst der schönste Unternehmer sein – wenn da früh keiner zur Werkstür hineinkommt, dann wird das mit dem schönsten Unternehmen nichts. Deswegen muss man sich immer fragen, wie wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund und mitbestimmt und gut bezahlt in Thüringen halten können, denn die erwirtschaften am Ende das Geld, das Sie und ich dann gern in unserem Doppelhaushalt ausgeben wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
