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Moritz Kalthoff

SPD 03.12.2025 Sitzungen 8/29

b) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Gute Arbeit braucht eine starke Stimme – für die Einrichtung einer Thüringer Arbeitskammer“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Ja, der Titel dieser Aktuellen Stunde sagt es ganz richtig: Gute Arbeit braucht eine starke Stimme. Deshalb begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich die Debatte über eine Thüringer Arbeitnehmerkammer. Der Deutsche Gewerkschaftsbund selbst hat sich unter anderem im Februar dieses Jahres klar für die Etablierung einer solchen Kammer ausgesprochen, denn die Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird eben nicht automatisch mitgedacht und schon gar nicht immer angemessen vertreten. Deshalb ist es durchaus lohnenswert, über die Einführung einer Arbeitskammer nachzudenken. Auch wir haben uns in vergangenen Wahlkämpfen für die Etablierung einer Arbeitskammer ausgesprochen, eine Institution, die arbeitsorientierte Bildung bündelt, die Beschäftigten bei Weiterbildung, beruflicher Entwicklung, bei allgemeinen Bildungsfragen unterstützt, und eine Institution, die als öffentlich-rechtliches Pendant zu IHK und HWK die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Politik und Verwaltung vertritt, eine Kammer, die dafür sorgt, dass die Perspektive der Beschäftigten in politischen Entscheidungsprozessen sichtbarer und hörbarer wird. Aber für die Einführung braucht es breite Zustimmung der Gewerkschaften. Und ja, es gibt kritische Stimmen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat beispielsweise deutlich gemacht, dass Beschäftigte sich gut überlegen könnten, ob sie zusätzlich zum Kammerbeitrag auch noch den Gewerkschaftsbeitrag zahlen. Diese Sorge ist legitim und sie muss ernst genommen werden. Denn eine Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerkammer darf niemals in Konkurrenz zu Gewerkschaften treten. Sie muss ergänzen, nicht ersetzen. Ein Blick nach Bremen und ins Saarland zeigt, Arbeitnehmer- und Arbeitskammern funktionieren, und zwar auch gut. Auch in Luxemburg und Österreich sind solche Kammern fest etabliert und seit Jahrzehnten erfolgreiche Stützen einer solidarischen Arbeitswelt. Die Aufgaben dieser Kammern gliedern sich im Wesentlichen in drei große Bereiche: politische Interessensvertretung – Expertise einbringen, Gesetzgebungsprozesse begleiten, Arbeitnehmerperspektiven stärken –, Bildungsleistungen – von Berufsorientierung bei Weiterbildung bis hin zu allgemeinbildenden Angeboten –, Beratungsleistungen – arbeitsrechtlich, sozialrechtlich und alltagsnah. – Die Arbeitskammer Bremen zeigt, wie vielfältig das sein kann. Sie hilft bei der Steuererklärung, bei der Planung eines Sabbaticals oder berät junge Menschen, welche Versicherungen während Ausbildung und Studium sinnvoll sind. Wichtig ist aber auch, eine Arbeitskammer ersetzt keine Gewerkschaft. Sie bietet keine Prozessvertretung, keinen Rechtsschutz, wie ihn Gewerkschaften leisten. Im Gegenteil, sie informiert ausdrücklich über die Rolle der Gewerkschaften und verweist auf deren Angebote. Die Kammern beraten zudem Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte und die Politik. Sie wirken also unterstützend und ergänzend, nicht konkurrierend. Es gibt gute Gründe für die Einrichtung einer Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnenkammer in Thüringen. Sie stärkt die Beratung, die Weiterbildung, die politische Interessensvertretung und damit die Beschäftigten selbst, gerade jene, die weder tarifgebunden noch gewerkschaftlich organisiert sind. Aber wir wissen, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Thüringen nicht besonders hoch ist. Gerade deshalb brauchen wir keinen Schnellschuss, sondern einen breiten gesellschaftlichen Konsens, insbesondere mit den Gewerkschaften. Deshalb danke ich den Linken, dass sie das Thema auf die Agenda gesetzt und im Rahmen der Aktuellen Stunden hierfür einen Debattenraum geschaffen haben. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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