Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 29. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, seien Sie herzlich willkommen, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Kramer und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Rosin, Herr Minister Gruhner, Herr Minister Maier und Herr Abgeordneter Schubert. Zunächst noch ein paar allgemeine Hinweise: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Frau Carlotta Böttcher, Redakteurin beim Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, und Herrn Mario Gentzel, freier Fotograf bei der Fotoagentur pictureteam, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode eingewilligt. Für diese Plenarsitzung habe ich für Frau Henriette Lichtenheldt, Journalistin beim eingetragenen Verein SRB – das Bürgerradio im Städtedreieck Saalfeld-Rudolstadt-Bad Blankenburg, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingewilligt. Ich möchte noch Hinweise geben auf Ausstellungen, die aktuell im Thüringer Landtag stattfinden. Ich möchte beginnen mit der Ausstellung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Hobbykunst“ im Hochhaus; dort stellt aktuell der Künstler – Hobbykünstler, also kein professioneller Künstler – HansDieter Paul aus. Nutzen Sie die Gelegenheit und schauen Sie sich diese Ausstellung an. Im Funktionsgebäude findet aktuell die Ausstellung „Out of the box“ statt. Dort werden Kunsteinkäufe des Freistaats Thüringen aus dem vergangenen Jahr präsentiert. Im Eingangsbereich des Landtags, also vor der Kantine, stellt aktuell seit heute – gerade war die Ausstellungseröffnung – das Jugendrotkreuz zum Thema „100 Jahre Jugendrotkreuz“ aus. Wie gesagt, drei Ausstellungen, die wir aktuell hier im Landtag haben. Nutzen Sie die Gelegenheit der Plenartage und schauen Sie vorbei. Die Künstler oder die Ausstellenden freuen sich. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Für heute wurde die Festlegung getroffen, als Erstes den Tagesordnungspunkt 35, die Regierungsbefragung, und danach den Tagesordnungspunkt 36, die Aktuelle Stunde, aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 6 soll heute als letzter Punkt aufgerufen werden. Wenn man die einzelnen Zeiten für die Tagesordnungspunkte betrachtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir 18.00 Uhr überschreiten. Aber, wie gesagt, die Verständigung war, diese drei Tagesordnungspunkte heute aufzurufen. Ich komme nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Und wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 35 Hierzu möchte ich auch einige Hinweise geben: Die Regierungsbefragung dauert nicht länger als 90 Minuten. Es werden Fragen im Verantwortungsbereich der anwesenden Regierungsmitglieder und von aktuellem landespolitischem Interesse gestellt. Die Fragen können durch kurze Vorbemerkungen eingeleitet werden und die Wortmeldung soll einen Fragecharakter haben. Die Fragen müssen kurzgefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Es gibt die Nachfragemöglichkeit zum einen für den Fragesteller und die zweite Nachfragemöglichkeit besteht dann aus der Mitte des Landtags. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Herr Mario Voigt, die Fragen der Abgeordneten beantworten wird. Es ist Praxis hier bei uns aufgrund der Geschäftsordnung, dass die Möglichkeit einer Vorbemerkung besteht, das heißt, der Ministerpräsident oder das Regierungsmitglied bekommt 5 Minuten, um eine Vorbemerkung abzugeben. Ich frage, ob eine Vorbemerkung gewünscht ist, Herr Ministerpräsident. Das ist gewünscht. Dann erteile ich Ihnen hiermit das Wort.
