Christian Tischner
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte den Koalitionsfraktionen ausdrücklich für den vorliegenden Gesetzentwurf danken, denn dieser Gesetzentwurf schafft das, was die alte Landesregierung unter Rot-Rot-Grün nicht mehr geschafft hat: Er löst Probleme. Er löst Probleme einerseits in der Frage der sogenannten Abschreibungen – heiß diskutiert. Und dieser Gesetzentwurf löst Probleme in der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft über die sogenannten Schülerkostensätze. Die freien Schulen – es ist heute mehrfach gesagt worden – sind ein fester und ein unverzichtbarer Teil unseres Bildungssystems. Sie eröffnen den Schülerinnen und Schülern spezifische Bildungsangebote, setzen besondere pädagogische Schwerpunkte und tragen mit ihrer Vielfalt und mit ihrer Innovationskraft dazu bei, dass unser gesamtes Schulsystem in Bewegung bleibt. Was hier erprobt und entwickelt wird, wirkt weit über die eigenen Standorte hinaus und ist ein Gewinn für alle Schulen in Thüringen. Wir haben und wir brauchen in Thüringer Schulen in freier Trägerschaft genau diese Innovation. Diese grundsätzliche Feststellung führt aber auch dazu, dass wir uns wiederkehrend, so auch heute, mit den Belangen der freien Schulen auseinandersetzen müssen. Hierbei geht es nicht nur um Geld, aber es geht eben auch darum. Schließlich ist es Aufgabe des Gesetzgebers, das Nähere hierzu durch das Gesetz zu regeln. Zu konstatieren ist weiterhin, dass es hier ein Nie-fertig geben wird. Das derzeit im Gesetz vorgesehene System arbeitet mit Schülerkostenjahresbeträgen. Hierzu wird ermittelt, welcher finanzielle Aufwand für die Beschulung eines Schülers einer entsprechenden Schulart und Schulform an staatlichen Schulen entsteht. Ich sage bewusst, es wird ermittelt und es wird nicht berechnet, denn es gibt Positionen, die sich nicht eindeutig kalkulieren und auch vergleichen lassen. Das dem Bericht der Landesregierung zur Angemessenheit der Höhe der staatlichen Finanzhilfe angefügte Gutachten des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft zeigt, wie komplex dieser Prozess der Berechnung ist. Selbst der Gutachter spricht nicht von richtig oder von falsch, sondern er spricht von Konsensfähigkeit und von Aushandlungsprozessen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Konsequenzen genau umzusetzen. Zum einen die Vorschläge für die künftig geltenden Schülerkostenjahresbeträge: Sie sind konsensfähig und stellen sicher, dass alle Deckungsgrade wieder die vorgesehenen Vomhundertanteile errechnen. In der Summe werden die Schulen in freier Trägerschaft künftig mehr Förderung erhalten, auch wenn es zu Verschiebungen zwischen den Schularten kommt. Aber das, was uns das Verfassungsgericht vorgegeben hat, ist eben die 80-prozentige Vergleichbarkeit. Da sind wir bei manchen Schularten weit drüber, teilweise über 100, 120 Prozent von dem, was eine staatliche Schule für dieselben Aufgaben gibt. Da empfehle ich der AfD-Fraktion, sich das dann mal sehr genau anzuschauen, gerade mit Blick auf die Förderschulen, die uns als Landesregierung, uns als Koalition sehr wichtig sind, aber die eben in den letzten Jahren deutlich über 100 Prozent im Vergleich zu staatlichen Schulen gefördert wurden. Ich denke, hier hat die Koalition einen Vorschlag gemacht, der Augenmaß beinhaltet, aber eben auch die Aufgaben absichert. Wie eingangs gesagt, geht es in diesem Gesetz nicht nur ums Geld, und das ist auch gut so. Wenn die Koalition nun ohnehin das Gesetz novelliert, wollen wir weitere sinnvolle Änderungen vornehmen, um das bewährte System auch fortzuentwickeln. Es ist wichtig, dass nun auch klare Fristen enthalten sind und damit die Anträge zur Errichtung einer freien Schule auch einer verbindlichen Frist zugeführt werden und damit eine Planungssicherheit entsteht. Es ist gut und richtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf Entbürokratisierung vorantreiben, einerseits bei der Anzeige von Lehrkräfteeinsatz beim Schulamt, das auch zukünftig per E-Mail gehen soll, genauso die Abmeldung von Lehrkräften. Und es ist wichtig, dass wir in Zukunft das Verfahren bezüglich der Verwendungsnachweisprüfung verschlanken. Das war ein großer Wunsch auch der freien Schulen, dass wir nicht mehr jede Schule komplett für jedes Jahr prüfen, sondern dass wir nun dazu kommen werden, in jährlichen Stichproben von 10 bis 15 Prozent der Träger dann auch die Verwendungsnachweise intensiv zu prüfen, sodass ungefähr alle zehn Jahre jede freie Schule einmal mit einer intensiven Prüfung dran ist. Wichtig und richtig ist auch die Frage der Overheadkosten, die nach vielen, vielen Jahren nun endlich gelöst wird. Eine Lösung für eine sehr umstrittene Frage wurde gefunden. Künftig können bis zu 5 Prozent der Mittel aus den Schülerkostensätzen für die Overheadkosten frei eingesetzt werden. Damit ist eine rechtlich offene Frage nun endlich nachvollziehbar und verlässlich geregelt. Ein wichtiges und, wie ich finde, auch ein faires Signal, das Planungssicherheit schafft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, CDU, SPD und BSW setzen mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam ein starkes Signal. Wir sichern die Vielfalt der Bildungslandschaft in Thüringen, wir schaffen Transparenz und wir schaffen Qualität, und wir geben den Schulen in freier Trägerschaft Verlässlichkeit und Zukunft. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
