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Carolin Gerbothe

CDU 24.09.2025 Sitzungen 8/25

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Bei mir steht hier in der Zeitanzeige 38 Minuten. Sie können unbesorgt sein. Ich werde mich möglichst kurzfassen. Aber nichtsdestotrotz finde ich dieses Thema heute unheimlich wichtig, denn wir haben in den letzten Stunden sehr viel über die Zukunft unseres Freistaats diskutiert. Ein großer Bestandteil der Zukunft unseres Freistaats sind natürlich die Schulen und die vielfältige Bildungslandschaft, die wir hier in unserem Freistaat haben. Neben den zahlreichen staatlichen Schulen bereichern auch viele Schulen in freier Trägerschaft unsere Bildungslandschaft. Eltern wünschen sich für ihre Kinder das Beste: einen verlässlichen Lernort, eine Schule, die Werte vermittelt und Perspektiven öffnet. Für viele Familien ist die Wahl einer freien Schule eine ganz bewusste Entscheidung; das hat für mich nichts mit elitärem Dasein zu tun. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Ich finde, 800 Euro sind schon …!) Es geht um pädagogische Profile, eventuell um kleinere Lerngruppen oder um christliche Traditionen. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wollen wir ein klares Signal setzen. Wir geben freien Schulen Sicherheit für die Zukunft, wir sichern Qualität und Transparenz und schaffen Verlässlichkeit für Eltern, Kinder sowie Träger und Lehrkräfte. Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf verbindet Herz und Verstand. Herz, weil es um die Kinder geht und um die Zukunft und um die Chancen unserer Kinder. Verstand, weil wir die Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs umsetzen und auf das vorliegende Gutachten zur staatlichen Finanzhilfe vom 1. August 2023 reagieren. Unser Ziel als Koalitionsfraktionen ist es, das freie Schulwesen in Thüringen dauerhaft zu sichern, die staatliche Aufsicht dort zu stärken, wo es nötig ist, und die Verfahren spürbar zu vereinfachen. (Beifall CDU) Um das Grundsystem der Finanzierung stabil und tragfähig zu halten, werden wir die Beiträge mit Blick auf die tatsächliche Kostenentwicklung aktualisieren. Für das Jahr 2026 rechnen wir hier mit einem Mehrbedarf von 13,6 Millionen Euro. Diese Aufwüchse – das ist mir bewusst – sind bei Weitem kein Pappenstiel. Es ist aber gut investiertes Geld. Wir reden in Thüringen immerhin von 159 freien Schulen, die von über 60 unterschiedlichen Trägern verantwortet werden. Es geht also nicht um eine Randfrage oder eine Randerscheinung, sondern um eine tragende und essenzielle Säule unseres Bildungswesens. Konkret bedeutet die Anpassung, dass die Schülerkostenjahresbeträge für die einzelnen Schularten erhöht werden. Darauf möchte ich jetzt nicht weiter eingehen, das wurde von meinen Vorrednerinnen schon gemacht. Damit werden wir aber natürlich den realen Anforderungen gerecht und stellen uns der Verantwortung gegenüber den Kindern, den Eltern und den Trägern. Neben der finanziellen Anpassung bringen wir weitere wichtige Neuerungen auf den Weg. So stärken wir einmal die staatliche Aufsicht. Künftig gelten die Schulordnungen des Landes verbindlich auch an Ersatzschulen. Das Thema bei den besonderen Vorkommnissen an freien Schulen wurde ebenfalls bereits erwähnt. Wir sind für Transparenz und Sicherheit für alle Kinder in Thüringen, egal welche Schule sie besuchen. Ein weiterer Baustein ist die Qualitätssicherung. Anerkannte Ersatzschulen nehmen künftig an Evaluationen der Prüfungsergebnisse teil. Das sorgt einerseits für Vergleichbarkeit und für einheitliche Maßstäbe in der Leistungsbewertung. Gleichzeitig bleibt die pädagogische Eigenständigkeit der Schulen, die so wichtig ist, selbstverständlich unangetastet. Besonders hervorheben möchte ich – darauf bin ich eingangs schon eingegangen – die Entlastung bei den Finanzhilfenachweisen. Bisher mussten Träger flächendeckend den Nachweis über die Verwendung der staatlichen Mittel führen. Künftig setzen wir auf Stichprobenverfahren und sorgen hierbei auch für Entbürokratisierung. (Beifall CDU, BSW) Wir schaffen realistische Rahmenbedingungen und lösen einen bislang strittigen Sachverhalt. Künftig können bis zu 5 Prozent der gewährten Finanzhilfen für sogenannte Overheadkosten, unter anderem für Geschäftsführung, Verwaltung, Büromaterial, durch die Träger verwendet werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD setzen damit gemeinsam ein sehr starkes Signal. Freie Schulen sind kein Nebenschauplatz, sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Bildungsvielfalt, unserer Bildungslandschaft in unserem Freistaat. Wir investieren in Verlässlichkeit und in Vielfalt. Wir investieren in die Zukunft unserer Kinder. Deshalb werbe ich um eine breite Zustimmung und freue mich über die Signale, die ich hier schon erhalten konnte (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Von der AfD!) – auch von Ihnen, werte Frau Große-Röthig –, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) und bin dafür, dass eine weitere konstruktive Beratung im Bildungs- sowie im Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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