Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche besuchen in Thüringen Schulen in freier Trägerschaft. Auch wenn es nur rund 11 Prozent der Schüler sind, ist für uns als AfD trotzdem klar: Die freien Schulen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft.
(Beifall AfD)
Die freien Schulen ergänzen nicht nur unser staatliches Schulsystem, sondern sie bereichern es, und es sind mitnichten irgendwelche Eliteschulen, wie Frau Große-Röthig es hier so gern darstellen möchte.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Das möchte ich gar nicht!) Die Tatsache, dass rund 11 Prozent der Thüringer Schüler eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, macht ja auch deutlich, wie gut diese Schulen angenommen werden und wie wichtig sie für unsere Gesellschaft sind. Wir beraten heute die Fünfte Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Die Grundlage dieses Gesetzentwurfs ist ein vorgelegter Evaluationsbericht über den Zustand der derzeitigen Finanzierung der freien Schulen. Die Evaluation hat bestätigt, das Finanzierungssystem funktioniert grundsätzlich, aber zum Beispiel gerade im Bereich der berufsbildenden Schulen bleibt die Finanzierung hinter den Zielwerten zurück. Denn bei den Schülerkostenjahresbeträgen werden für die einzelnen Schularten meistens die im Gesetz angestrebten Deckungsgrade nicht erreicht. Laut dem Evaluationsbericht belaufen sich die Abweichungen von den angestrebten Zielwerten teilweise auf bis zu 10 Prozentpunkte, und dies insbesondere bei den berufsbildenden Schulen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung der Schülerkostenjahresbeträge ist also nichts weiter als eine notwendige Angleichung, um die gesetzlichen Zielwerte für die Deckungsbeiträge zu erreichen. Es handelt sich also um eine notwendige, aber eben auch überfällige Anpassung. Das schafft ein Stück finanzielle Entlastung für die freien Schulen. Wir wissen alle: steigende Preise, Tarifabschlüsse, Inflation – all das wirkt sich unmittelbar auch auf die freien Schulen aus. Dass hier nachgebessert wird, ist deswegen dringend notwendig. Bei der Anpassung der Schülerkostenjahresbeträge ist für mich nur eines unklar: warum bei fast allen Schularten die Beträge steigen, hingegen bei den Förderschulen die Beträge teilweise sogar gesenkt werden. Insbesondere bei den Berufsförderschulen mit Schwerpunkt „Hören“ werden die Schülerkostenjahresbeträge um 494 Euro und beim Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ sogar um 807 Euro gesenkt. Ich kündige deswegen schon jetzt für meine Fraktion an, dass wir im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetz darauf auch unseren Fokus legen werden und insbesondere auch die Meinung der Förderschulen in freier Trägerschaft einholen werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unser Förderschulsystem und sollen am Ende nicht Leidtragende dieser Gesetzesänderung sein.
(Beifall AfD)
Am Gesetzentwurf positiv zu bewerten ist, dass zukünftig die Anerkennung der Verwaltungsaufgaben, der sogenannten Overheadkosten, im Gesetz geregelt ist. Es versteht sich von selbst, dass ohne Geschäftsführung, ohne Verwaltung, ohne eine Trägerstruktur kein Schulbetrieb möglich ist. Dass diese Realität nun endlich im Gesetz abgebildet wird, ist vernünftig und überfällig, vor allem, da es in der Vergangenheit hier immer wieder Streit und Unstimmigkeiten gab, wie mit diesen Kosten verfahren werden soll. Die Regelung, dass diese Kosten insgesamt 5 Prozent des Umfangs der Finanzhilfe betragen dürfen, ist konsequent und spiegelt die Realität wider. Ebenso sinnvoll ist auch die Umstellung auf ein Stichprobenverfahren bei den Verwendungsnachweisen. Damit wird Bürokratie reduziert, ohne die Kontrolle ganz aufzugeben. Das entlastet die Träger, es schafft Freiräume für das Wesentliche, und das ist die Bildung unserer Kinder. Wir als AfD-Fraktion sehen es außerdem als richtig an, dass die freien Schulen in das Meldewesen der sogenannten besonderen Vorkommnisse eingebunden werden. Wir haben uns im Landtag immer für eine konsequente Erfassung von Gewalttaten in Schulen eingesetzt, und zwar unabhängig von der Trägerschaft. Ich hatte in den letzten Plenarsitzungen auch sehr klar gemacht, was ich an der derzeitigen Erfassung von Gewaltdelikten an Schulen kritisiere. Eltern, Schüler und Lehrer haben zu Recht die Erwartung, dass solche Vorfälle nicht unter den Teppich gekehrt, sondern offen dokumentiert und bearbeitet werden.
(Beifall AfD)
Dass die Meldung von besonderen Vorkommnissen nun auch im Gesetz noch einmal explizit auch für die freien Schulen festgeschrieben ist, ist konsequent und entspricht unseren Forderungen. Meine Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion werden die vorgelegten Gesetzesänderungen positiv begleiten, da sie ein richtiger Schritt für die finanzielle Stabilität der freien Schulen sind. Wir werden auch einer Ausschussüberweisung zustimmen und die Weiterberatung konstruktiv begleiten. Auch ich würde eine Überweisung an den Bildungsausschuss bevorzugen. Wie ich aber schon angekündigt habe, werden wir hier definitiv den Fokus auf die Situation der freien Schulen legen, gerade der Förderschulen in freier Trägerschaft, weil wir glauben, dass hier im Gesetz noch einmal deutlich nachgebessert werden muss, damit die Förderschulen, die einen wichtigen Beitrag leisten, nicht am Ende die Gelackmeierten sind. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
