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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 24.09.2025 Sitzungen 8/25

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beraten heute hier in der ersten Lesung als Tagesordnungspunkt 2 ein Phantom: das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft. Manche von uns würden von Privatschulen sprechen, aber auch der Begriff würde der Vielfalt der Schulen, über die wir sprechen, nicht gerecht werden. Ein Phantom ist es deshalb, weil dieses Gesetz seit ein paar Wochen durch das Land schleicht, sich aber erfolgreich allen regelmäßigen Verfahren entzieht, zu denen sich die Regierung, aber auch die regierungstragenden Fraktionen verpflichtet haben. Wir sprechen über 59 Schulen in freier Trägerschaft, die rund 30.000 Schülerinnen und Schüler betreuen. Das macht etwa 11 Prozent der Gesamtschülerzahl aus – nur damit wir das mal ins Verhältnis setzen. Neun von zehn Schülerinnen und Schülern in Thüringen sind von dem, worüber wir in den nächsten Wochen diskutieren wollen, nicht betroffen. Ich finde, das ist für die Einordnung doch noch mal wichtig. Es gibt eben auch nicht die Schule in freier Trägerschaft. Auch das muss uns klar sein. Damit liegt die Verantwortung bei uns, nicht nur für Einzelne von diesen Trägern und Schulen gute Lösungen zu finden, sondern für alle. Wir sprechen über Förderzentren wie über das JohannesLandenberger-Förderzentrum der Diakonie in Weimar, in dem zum Teil schwerstmehrfachbehinderte Kinder beschult werden, über Dorfschulen wie in Tonndorf in der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, die erklärtermaßen ihr Tal – so nennen die das – lebenswert gestalten wollen. Viele Grüße an dieser Stelle an beide Schulen. Wir sprechen über Gemeinschaftsschulen wie in Milda und in Rudolstadt, aber wir sprechen eben auch über Schulen wie das Evangelische Ratsgymnasium oder die International School in Weimar. Während gerade die Förderzentren den Unterschied in Form einer ganzen Welt für ein Kind, eine Familie ausmachen können, bleibt der Zugang zu Eliteschulen Kindern verwehrt, die zwar Gaben mitbringen, aber eben kein Kapital. Einen Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse, wirklich jedem Kind in Thüringen die beste Bildung zukommen zu lassen und die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zu sichern, ohne dass wir dabei ins Übermaß fallen und Eimer von Wasser ins Meer kippen, das wird in den nächsten Wochen unsere Aufgabe sein. 13 Millionen Euro mehr im Jahr, insgesamt 280 Millionen Euro im Jahr. Das ist der Anteil des Landes an Schulen wie dem Johannes-Landenberger-Förderzentrum, aber eben auch der ThIS und dem Ratsgymnasium. 2 Prozent unseres Gesamthaushalts sollen zukünftig in ein System fließen, zu dem eben nicht jedes Kind Zugang hat, dessen Eltern mit ihrem Steueraufkommen zwar zum Erhalt der Schule beitragen, indem aber häufig genug die Frage gestellt wird, was für diese Schule finanziell denn noch zusätzlich rumkommt. Verstehen Sie mich nicht falsch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sagte schon, der Besuch einer freien Schule in Trägerschaft kann den Unterschied einer ganzen Welt ausmachen. Die pädagogische Vielfalt ist, wie die weltanschauliche Freiheit, die in vielen Schulen herrscht, eben nicht nur verfassungsrechtlich ein hohes Gut, sondern eine Freude für jeden, der sich mit Bildung beschäftigt. Der heute vorliegende Entwurf macht aber keinen Unterschied zwischen elitären Privatschulen, die ausschließen, vermeintliche Kapitaleliten unter sich sein lassen und unserer Gesellschaft alles andere als guttun, und Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben, Bildung besser zu machen und einen Beitrag für die Vielfalt dieses Landes zu leisten. Aktuell ist dieser Gesetzentwurf unserer Ansicht nach noch nicht geeignet, der bildungspolitischen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken, aber ich bin sicher, dass bei ausreichender Kompromissbereitschaft und mit dem Willen, aufeinander zuzugehen, unter Einbeziehung all jener, die das System betrifft, ohne Bevorzugung einiger weniger, ein zustimmungsfähiger, ein guter Gesetzentwurf dabei herauskommen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen reden. Wir müssen über Schulnetze, Schulgeld, Verwaltungskosten, Unterschiede und solche, die es eben gerade nicht sind, reden. Wir stehen dafür bereit und beantragen, den Entwurf federführend dort zu beraten, wo er hingehört: im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. (Beifall Die Linke)

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