Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 25. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegen ein Einberufungsverlangen der Landesregierung und ein Einberufungsverlangen der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Die diesbezüglichen Unterrichtungen liegen Ihnen in den Drucksachen 8/2004 und 8/2005 vor. Zu Beginn der Sitzung möchte ich noch Gratulationen vornehmen, denn wir haben zwei Abgeordnete, die auch mit dem gleichen Wortstamm beginnen, die heute als besonderes Geschenk eine Plenarsitzung bekommen haben. Ich möchte dem Abgeordneten Jonas Urbach und der Abgeordneten Dr. Cornelia Urban zum Geburtstag herzlich gratulieren. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute zum Geburtstag!
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Kramer und Frau Abgeordnete Wirsing betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete König-Preuss und Herr Minister Gruhner – zeitweise – mitgeteilt. Noch allgemeine Hinweise: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Frau Carmen Fiedler, Redakteurin beim Mitteldeutschen Rundfunk, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode sowie für Frau Stephanie Schettler und Frau Dr. Verena Sitz, beide Redakteurinnen beim Radiosender „MDR Thüringen – das Radio“, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die heutige Plenarsitzung eingewilligt. Als weiteren Hinweis zur Tagesordnung möchte ich nennen, dass der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 2 in der Neufassung bereitgestellt wurde. Des Weiteren wurde mir signalisiert, dass die auf der Tagesordnung befindlichen Punkte gemeinsam aufgerufen werden sollen. Gibt es dazu Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit werden die Tagesordnungspunkte gemeinsam aufgerufen. Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Verhandlungsgegenstände beantragt oder gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2001 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2002 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2003 ERSTE BERATUNG gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1941 - Neufassung ERSTE BERATUNG Ich frage: Ist Begründung zu TOP 1 a gewünscht? Ist Begründung zu TOP 1 b gewünscht? Ist Begründung zu TOP 1 c gewünscht? Es ist Begründung gewünscht. Damit erteile ich Frau Ministerin Wolf das Wort. Sehr gern. Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie alle. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und im Internet, sehr geehrte Frau Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs, werte Damen und Herren, Ihnen allen ein herzliches Willkommen zu diesem besonderen Tagesordnungspunkt an diesem besonderen Tag! Ein Supertanker ist 380 Meter lang, ist mit Ladung ca. 400.000 Tonnen schwer, erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h und – jetzt kommt der Punkt – er braucht ungefähr 6 Kilometer, bis er zum Stillstand kommt. Es wäre nicht meine erste Assoziation gewesen, beim Doppelhaushalt 2026/2027 an einen Supertanker zu denken. Dieses Bild gebührt Birger Scholz, der in den Beratungen, immer wenn es uns nicht schnell genug ging, immer wenn wir in Chefgesprächen saßen und gesagt haben, wir müssen doch umsteuern, gesagt hat: Diese Prozesse brauchen ihre Zeit und ein Haushalt ist eben doch wie ein Supertanker. Der Supertanker Thüringer Haushalt, den ich Ihnen heute in der Version der Jahre 2026 und 2027 vorstellen darf, hat ein Volumen von rund 14,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 und von rund 15 Milliarden Euro im Jahr 2027. Wir wollen damit – und damit sind wir bei dem passenden Bild – den Stillstand schneller überwinden. Wir wollen umsteuern, wir wollen an vielen Stellen tatsächlich Vollgas geben und in neue Richtungen fahren. Die neuen Richtungen heißen: mehr Investitionen in Zukunft, in Infrastruktur auf allen Ebenen, in den Kommunen, in den Kliniken, im Hochbau, auch an den Talsperren – wir hatten die Bedeutung vorhin gerade –, in die Sicherheit, auch für die Thüringer Wirtschaft. Sprich: Wir wollen Investitionen in die Menschen, in jeden Thüringer, in jede Thüringerin. Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungselement, das Ruder, mit dem wir, nicht mal ein Jahr im Amt, für einen neuen Kurs sorgen werden und sorgen wollen. Zugleich wollen wir auch außerhalb des Haushalts, aber unter stetiger Beteiligung des Landtags, neue Möglichkeiten schaffen und nutzen, um bei diesen Zukunftsinvestitionen – um im Bild zu bleiben – mehr Fahrt aufzunehmen. Mit dem Haushalt setzen wir auf – das ist mir wichtig und das liegt mir am Herzen, das will ich besonders betonen – Planbarkeit und auf Verlässlichkeit. Mit diesem Haushalt setzen wir auf Planbarkeit und Verlässlichkeit für Verbände, für Kommunen, für die Wirtschaft. Wenn sich jemand hier fragen sollte, warum wir das gleich mit einem Doppelhaushalt tun, will ich Ihnen diese Frage gern beantworten. Ich bin davon überzeugt, dass wir gerade in diesen stürmischen Zeiten, in diesen schwierigen Zeiten, in diesen krisenbelebten Zeiten, genau in diesen Zeiten Sicherheit für das Land brauchen. Wir brauchen ruhigeres Fahrwasser für Kommunen, für Wirtschaft, für Vereine, Kultur und auch den sozialen Bereich. Am Ende ist das ein Gemeinschaftsprojekt. Sie erlauben mir, dass ich gleich zu Beginn meiner Rede allen Beteiligten für ihr Engagement danke. Ich danke den beteiligten Häusern/Ministerien für ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit. Die Regierungskoalition steht geschlossen hinter diesem Zahlenwerk. Wer mich kennt, weiß, ein Haushalt klingt immer wenig spannend, aber am Ende ist er in Zahlen gegossene Politik. Im Besonderen – dafür haben Sie ganz sicher Verständnis – möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Thüringer Finanzministerium danken, denn dieser Haushalt war eine echte Herausforderung. Ich danke all jenen, die sich zum Teil weit über das Maß hinaus eingesetzt haben, um beides – den Haushalt 2026/2027 und auch neue Finanzierungsmodelle – vom Stapel laufen lassen zu können. Und das war nur ein Teil dessen, was wir zu tun hatten. Nebenbei sind ganz dicke Bretter gebohrt worden. Ich möchte nur an das Thema „Krankenhausliquidität“ erinnern.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und das alles – das will ich betonen, weil es eben nicht selbstverständlich ist –, obwohl wir in diesem Jahr bereits den Haushalt 2025 intensiv erarbeitet, beraten, diskutiert und beschlossen haben. Das ist eine starke Leistung aller Beteiligten, aber eben im Besonderen der Mitarbeitenden des Finanzministeriums. Der Haushalt 2025 war ein erster Zwischenschritt. Nun folgt der nächste und eben größere Schritt. All diese Schritte gehen wir mit dem Ziel, den Dreiklang zu schaffen und den Dreiklang zu leben und diesen Dreiklang in besonderer Art und Weise in Thüringen zum Klingen zu bringen. Es ist für mich der Dreiklang aus der Frage „Funktionierender Staat“, aus dem Punkt „sozialer Zusammenhalt“, aber eben genauso aus prosperierender Wirtschaft und wirtschaftlichen Impulsen. Nur mit diesem Dreiklang kann es am Ende funktionieren. Es lohnt der Blick auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Die Wirtschaft schwächelt im fünften Jahr bundesweit und im Besonderen in Thüringen, was zu sinkenden Steuereinnahmen führt. Es gibt kein Bevölkerungswachstum. Die Folge ist eine älter werdende Gesellschaft mit besonderen Herausforderungen, im Besonderen in Fragen der Pflege und Infrastruktur und – auch an diesem Punkt sei es erwähnt – immer wieder und immer weiter fehlenden Einnahmen über die sogenannten Bundesergänzungszuweisungen, dem ehemaligen Länderfinanzausgleich. Ein zentrales Instrument unserer Ermöglichungspolitik sind wir an dieser Stelle erstmalig in dieser Weise gegangen: Wir haben die Landesschuldenbremse reformiert. Wir haben sie selbstverständlich innerhalb der Spielregeln der Schuldenbremse, die auch in der Verfassung formuliert wurden, reformiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt dies in seiner ersten Stellungnahme – und Sie erlauben mir, dass ich das an dieser Stelle prominent erwähne, weil ich finde, sie haben recht – mit den Worten: „den neuen Mut und die Flexibilität in der Thüringer Haushaltspolitik“. Sie vergessen nicht zu erwähnen: Die Thüringer Schuldenbremsenregelung gehörte bisher zu den restriktivsten bundesweit und wirkte sich negativ auf die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand aus. Dass wir heute nach zehn Jahren rotrot-grüner Haushaltspolitik an diesem Punkt stehen, finde ich persönlich überraschend und ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Mit unserer neuen Konjunkturbereinigung vermeiden wir Sozialabbau in der Krise und sorgen für auskömmliche Finanzierung von Bildung, von Sozialem, Sport und Kultur. Die Thüringer Kommunen – erlauben Sie mir, dass ich da ein bisschen einen ausführlichen Blick hinwerfe – haben in den vergangenen Jahren fleißig Schulden abgebaut. Es wurde damit hier oft der Geist verbreitet, dass es keine Finanzprobleme in den Thüringer Kommunen gebe, weil der Blick auf die Schulden doch zeigen würde, dass sie unterdurchschnittlich verschuldet seien und damit zu Deutschlands Klassenbesten gehören. Ja, das stimmt. In Sachen Pro-Kopf-Verschuldung liegen die Thüringer Kreise und Städte bundesweit an der Spitze, nämlich auf dem zweiten Platz. Aber dieser Schuldenabbau ging zulasten von Investitionen und eigener Infrastruktur. Ich kann Ihnen das aus eigenem Erleben noch sagen: Einer Stadt nützt eine extrem niedrige Schuldenquote nichts, wenn sie keinen Kredit aufnehmen kann, um eine Sporthalle zu sanieren, die aufgrund von statischen Problemen geschlossen werden muss. Die Verschuldung steckt an dieser Stelle eben nicht mehr auf dem Konto, sondern im Beton und am Ende in einer ganzen Stadt. Und es ist eben auch eine Art der Verschuldung, wenn man Sanierungslasten an kommende Generationen weitergibt.
(Beifall CDU, BSW)
Überschüsse wurden nahezu vollständig in Schuldentilgungen gesteckt. Die Zahlen zeigen im Besonderen in den Kommunen eine stagnierende Investitionstätigkeit. Im Jahr 2020 wurden rund 900 Millionen Euro investiert, im Jahr 2024 gerade mal 90 Millionen Euro mehr. Wer weiß, dass sich in der Zwischenzeit der Bauindex pro Jahr um ca. 10 bis 15 Prozent bewegt hat, der weiß, dass sich damit genau in diesem Bereich ein riesiger Investitionsstau weiter aufgebaut hat und nicht abgebaut werden konnte. Inflationsbereinigt bedeuten diese Zahlen, dass die realen Sachinvestitionen – das ist das, was ich eben gesagt habe – der Thüringer Kommunen seit 2021 sogar immer weiter zurückgehen. Nach einer schon oft zitierten Untersuchung der Thüringer Aufbaubank beträgt der jährliche Investitionsbedarf der Thüringer Kommunen ca. 1,6 Milliarden Euro, nur um die Infrastruktur auf dem heutigen Stand zu erhalten. Es kann und darf also kein Weiter-so geben. Es würde massiv bedeuten, dass die Folgen die Handlungsfähigkeit des Staats und der Kommunen einschränken würden. Ich werde nicht müde zu erwähnen, auch wenn Sie es vielleicht nicht mehr hören können, dass unsere Schulden in kaputten Straßen, maroden Schulgebäuden, gesperrten Brücken und teilweise nur noch bedingt nutzbaren Turnhallen und Sportstätten stecken. Dem Kind, das vor einer geschlossenen Turnhalle steht, nützt eine niedrige Pro-KopfVerschuldung gar nichts. Jeder, der Kommunalverantwortung getragen hat oder trägt, weiß, dass es nicht wirklich witzig ist, Turnhallen schließen zu müssen und auch plötzlich schließen zu müssen. Denn das bedeutet nicht nur, dass Schulsport plötzlich nicht mehr möglich ist. Es bedeutet genauso, dass am Nachmittag das soziale Leben in der Stadt nicht mehr stattfindet und dies ganz oft auf Kosten der aus meiner Sicht im Besonderen zu schützenden Kinder- und Jugendarbeit geht. Der Krankenschwester und dem Handwerker nützt es im Übrigen auch nichts, wenn die Kommune wenig verschuldet ist, aber dafür der Arbeitsweg wegen gesperrter Brücken oder entsprechenden Unzulänglichkeiten in der Straßensituation unendlich lang wird. Das erzeugt Frust, aber nicht nur Frust, sondern auch ein Gefühl, abgehangen zu sein, ein Gefühl, denen da oben ist doch egal, wie es uns geht. Es erzeugt nicht nur das Gefühl, dass die das nicht hinkriegen, sondern: Eigentlich ist es ihnen doch völlig egal, wie die Situation hier vor Ort ist. Und ich finde, wir alle sind miteinander in der Verantwortung, genau dieses Gefühl anzugehen und zu zeigen, der Staat ist handlungsfähig. Nein, es ist uns nicht egal, wie die Situation real vor Ort aussieht, und wir steuern gegen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir sind als Koalition angetreten, das Leben der Menschen zu verbessern und zu zeigen, dass der Staat leistungs- und handlungsfähig ist. Probleme sollen gelöst werden, statt stetig neue zu schaffen. Der Doppelhaushalt ist dazu wieder mal ein passender Startschuss. „Umsteuern“ heißt die Devise. Lassen Sie mich an der Stelle einen kurzen Ausflug zur aufgemachten Kritik des Landkreistags machen. Da wurde errechnet, dass die Landkreise auf ca. 170 Millionen Euro an Sozialkosten sitzen bleiben. Und ja, ich habe Verständnis für die Debatte, im Besonderen der Sozialkostenträger in diesem Land, weil sie sich alleingelassen fühlen mit steigenden Sozialkosten. Wir werden das als Land nicht allein und vollumfänglich abfangen müssen. Und hier will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen – und von daher passt es vielleicht, dass Menschen gerade zeitgleich im Internet sind, vielleicht dabei sind, zwischen Bundestags- und Landtagsübertragung hin- und herzuschalten, da zeitgleich der Bundestag seinen Haushalt für das nächste Jahr einbringt –, ich hoffe, dass die Beratungen im Bundestag dazu führen, dass sich der Bund stärker in der Verantwortung sieht, die Sozialkosten für die Träger der Sozialkosten auch auszugleichen und hier die Verantwortung für Kommunen, für Landkreise, für kreisfreie Städte wieder so wahrzunehmen, wie es angemessen wäre. Wir wollen natürlich mit dem Landkreistag ins Gespräch kommen, weil es offensichtlich Gesprächsbedarf gibt. Ich will das an dieser Stelle auch sagen: Ich finde, wir müssen über die Zahlen ins Gespräch kommen, weil aus unserer Sicht die Zahlen nicht an allen Stellen nachvollziehbar sind. Da werden auf der einen Seite Kostenanstiege verdoppelt und auf der anderen Seite Einnahmerückgänge ebenfalls doppelt ausgeführt, Einnahmeverbesserungen aber nicht gegengerechnet. Ich will Sie hier nicht im Einzelnen mit einer fachpolitischen und mathematischen Debatte quälen, dafür haben wir in den entsprechenden Ausschüssen die Chance. Wir werden selbstverständlich unserer Verantwortung gerecht werden, die Kommunen – das betrifft nicht nur die Landkreise, sondern selbstverständlich auch den Gemeinde- und Städtebund – einbeziehen und uns intensiv zu den Zahlen auseinandersetzen. Ich will an dieser Stelle auch erwähnen, weil es mir im Besonderen am Herzen liegt: Man muss sich natürlich auch die Möglichkeiten im Vermögenshaushalt anschauen. Wir haben nicht umsonst das Kommunale Investitionsprogramm in dieser Weise aufgelegt, das unter anderem den Thüringer Landkreisen die stolze Summe von 365 Millionen Euro zuspricht. Dementsprechend freue ich mich auch an dieser Stelle auf die weiteren Beratungen miteinander. Lassen Sie uns miteinander reden, auch mit den Kommunen, miteinander und nicht übereinander. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die kommunalen Spitzenverbände einladen. Mit dem Doppelhaushalt wird aus dem Supertanker noch kein Schnellboot. Umsteuern braucht Zeit. Ich will das an einem Beispiel festmachen, wo es eindrücklich ist: Nehmen wir das Beispiel der Pensionslasten. Die Pensionslasten – auch wenn der Begriff nicht ganz richtig ist, weil es bedeutet, dass Menschen, die ihr Leben lang für den Freistaat gearbeitet haben, natürlich einen Anspruch auf eine angemessene Finanzierung haben, wenn sie sich im Rentenalter befinden – werden uns noch über Jahrzehnte begleiten. Natürlich ist an dieser Stelle die Frage, dass wir mit dem Doppelhaushalt gern schneller vorangekommen wären. Ich will nicht falsch verstanden werden: Wir leben in herausfordernden Zeiten, aber wir werden eben nicht ohne Kurskorrekturen auskommen. Wir werden miteinander sehr klar weiterhin eine Aufgabenkritik betreiben müssen. Wir werden uns sehr genau anschauen, ob es nicht auch lieb gewonnene Dinge gibt, von denen wir uns trennen müssen, alte Zöpfe abschneiden müssen, weil sie vielleicht nicht mehr in die Zeit passen oder tatsächlich in der jetzigen Situation nicht finanzierbar sind. Die Chefgespräche meines Hauses mit den Ministerien und Ministerinnen und Ministern und den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Häuser waren für keine Seite vergnügungssteuerpflichtig. Alle haben für ihre jeweiligen Ansätze gestritten und wollten – das verstehe ich und das kann ich nachvollziehen – mit Leidenschaft für ihre Einzelpläne kämpfen. Da ging es nicht mehr um nice to have, sondern es ging zum Teil tatsächlich um einzelne Punkte, die ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von Herzen gegönnt hätte, wenn denn die Finanzlage des Landes besser wäre. Aber wir haben gemeinsam die Verantwortung dafür übernommen, dass die Finanzsituation eine ausgesprochen schwierige ist und dass alle Ressorts in der Pflicht sind, Prioritäten zu setzen. Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Zusammenarbeit bedanken und mich auch dafür bedanken, dass wir uns miteinander auf eine Arbeitsweise geeinigt haben, die den Prozess durchzogen hat. Diese Arbeitsweise trägt die politische Überschrift „Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit“ – Eigenverantwortung bei der Umsetzung der Eckwerte, Eigenverantwortung bei der Priorisierung Ihrer Mittel in den Haushalten. Das meint im Übrigen nicht nur die Beratung und das Verhandeln mit den Ministerinnen und Ministern. Eigenverantwortung zieht sich wie ein roter Faden durch diesen Doppelhaushalt, im Besonderen in Bezug darauf, dass wir wissen, dass am besten vor Ort entschieden wird, wie mit Geld umzugehen ist, und dementsprechend auch den Kommunen eine hohe Eigenverantwortung zugetraut wurde. Wir verfolgen nicht den paternalistischen Anspruch, besser zu wissen, was vor Ort gut ist. Keiner kann das so gut wie die kommunalen Parlamente, keiner kann das so gut wie vor Ort, genau zu entscheiden, wofür Geld ausgegeben wird.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Genau das entspricht dem Geist des Miteinanders, den wir in der Koalition pflegen. Ich will an dieser Stelle auch erwähnen: Wenn wir einen solchen Schwerpunkt auf die Frage der Investitionen gelegt haben, so war das eine gemeinsam getragene Entscheidung, aber es war auch durch das Sondervermögen des Bundes möglich, viele Sachen umzusetzen, die ansonsten nicht möglich gewesen wären. Wir gehen mit diesem Doppelhaushalt den Weg der Investitionen in die Zukunft, in Infrastruktur, in Bildung, in Gesundheit, in Sicherheit. Perspektivisch wird dieser Weg allerdings von einer weiteren Begrenzung der konsumtiven Ausgaben begleitet werden müssen. Wir müssen umsteuern, da bleibt uns nichts anderes übrig. Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle ein kleines bisschen näher – ohne Sie langweilen zu wollen, aber es ist in einer Haushaltsdebatte notwendig – auf Zahlen eingehe. Ich habe es gesagt, das Gesamtvolumen des Etats beläuft sich 2026 auf eine Größenordnung von 14,7 Milliarden Euro und 2027 sogar auf 15 Milliarden Euro. 2025 lagen wir bei knapp 14 Milliarden Euro und dabei seien hier gleich vor allem die Aufwüchse in den Personalausgaben genannt. Sie steigen allein von 3,8 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf dann 4 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 4,16 Milliarden Euro im Jahr 2027, obwohl es uns gelungen ist – und das war keine einfache Entscheidung –, den Stellenaufwuchs das erste Mal seit zehn Jahren zu stoppen. Trotzdem nähert sich die Personalausgabenquote immer weiter den 30 Prozent an. Im Kernhaushalt verankert ist eine Kreditaufnahme von 866 Millionen Euro im Jahr 2026 und 551 Millionen Euro im Jahr 2027. Wir haben uns – das habe ich schon erwähnt – an die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben gehalten. Und trotzdem höre ich schon sozusagen die Hohepriester der schwarzen Null aufstöhnen. Ja, es stimmt, wir werden ab 2027 Zinsen zu zahlen haben und ab 2030 auch die Tilgung der kommunalen Kredite schultern müssen. Das werden bis zum Jahr 2049 ca. 71 Millionen Euro sein. Aber – und es ist mir wichtig, dass man sich das einfach noch mal vor das innere Auge holt – die jährliche Inflation und ein normal wachsender Landeshaushalt werden dafür sorgen, dass der Anteil dieser Belastung am Landesetat über die Jahre von etwas über 0,45 Prozent dann auf nahezu 0,3 Prozent sinkt. Das heißt, es muss keiner befürchten, dass mit dieser Investition im Besonderen in die Kommunen dieses Landes unser Tanker Schlagseite kriegen würde. Ja, wir nehmen Kredite auf, und nein, das liegt nicht am mangelnden Sparwillen, ausdrücklich nicht. Aber erstens weiß inzwischen, mittlerweile jedes Kind, dass es nicht vernünftig ist, in die Krise hineinzusparen, sondern genau in solchen Situationen Impulse zu geben und zu investieren. Auf der anderen Seite – erlauben Sie mir, das muss in dieser Situation trotzdem erwähnt werden – müssten wir uns nicht in dieser Größenordnung verschulden, wenn man in guten Zeiten vorgesorgt hätte.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wenn wir heute mit einer wahrnehmbaren Rücklage arbeiten könnten, müssten wir nicht ansatzweise über eine Neuverschuldung in dieser Größenordnung reden. Ja, ein strukturelles Defizit von 1,3 Milliarden Euro auszuweisen und gleichzeitig die Rücklage zu räubern, ist dann eben keine seriöse Finanzpolitik.
(Beifall CDU, BSW)
Wir rechnen solide mit Einnahmen aus Steuern von rund 9 Milliarden Euro und etwa 9,17 Milliarden Euro für 2027. Die Steuerdeckungsquote bleibt stabil bei etwa 61,4 Prozent. Ich will das auch noch mal einordnen für all jene, die die Zahlen nicht Tag und Nacht mit sich herumtragen: Die Pro-Kopf-Verschuldung der Thüringerinnen und Thüringer beläuft sich auf ca. 7.500 Euro und damit sogar ca. 400 Euro niedriger als im Durchschnitt der anderen Flächenländer. Allein in diesem Haushaltsentwurf finden Sie ein Investitionsvolumen von rund 2,3 Milliarden Euro für 2026 und weiteren 2,1 Milliarden Euro für 2027. Die Investitionsquote – und Sie wissen, dass das in diesen schwierigen Zeiten, in Krisenzeiten eine extreme Herausforderung ist – steigt von 13,8 Prozent im Jahr 2024 auf 15,9 Prozent im Jahr 2026 und 14,6 Prozent im Jahr 2027. Um das noch mal zu verdeutlichen: Pro Einwohner investieren wir dann 1.350 Euro statt bisher 980 Euro. Das ist ein gewaltiger Schub und das ist eben ein besonderer und ein wichtiger gewaltiger Schub in diesen schwierigen Haushaltszeiten. Es ist ein gewaltiger Schub von ca. 40 Prozent. Damit, finde ich, ist es absolut legitim, von einem Investitionshaushalt zu sprechen. Ja, dieser Haushalt ist ein Tanker, aber es gelingt uns doch, an der einen oder anderen Stelle sozusagen schnelle Beiboote ins Wasser zu bringen. Denn zusätzlich zu den gestiegenen Investitionsausgaben des Kernhaushalts ermöglichen wir über neue Finanzierungen weitere Investitionen. 2026 werden das über 500 Millionen Euro sein und 625 Millionen Euro 2027. So ermöglichen wir zusätzliche Investitionen in Sportstätten, Krankenhäuser, in die Glasfaserinfrastruktur, in unser Universitätsklinikum, in den Bau moderner Leitstellen und – mindestens genauso wichtig – in die Sanierung unserer Talsperren, was seit vielen Jahren mit der Methode „Augen zu und durch“ versäumt wurde. Hierin enthalten sind jeweils 250 Millionen Euro aus unserem kommunalen Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Ich finde diese Zahlen spektakulär. Wir ermöglichen es in den Jahren 2026 bis 2029 allen Kommunen – ich meine wirklich allen Kommunen –, damit Geld in die Infrastruktur zu stecken. Dafür ändern wir selbstverständlich die Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts. Das Land übernimmt Zins und Tilgung für die Kredite komplett und – ich habe es eben schon erwähnt – das Ganze ohne Vorschriften, wo dieses Geld investiert wird, mit einem hohen Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung und mit einem absoluten Minimum an Verwaltungsaufwand. Auch hier: Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit. Das ist unser Prinzip.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich finde, es muss erwähnt werden, aus dem Ganzen – und darauf habe ich besonderen Wert gelegt – ergibt sich ein jährlicher Wachstumsimpuls für die Thüringer Wirtschaft von über 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Thüringen. Der Wachstumsimpuls ist umso größer und die Verwendung in Anbetracht der Baupreisinflation umso wirtschaftlicher, je schneller die Kommunen ihre Projekte umsetzen. Neben den Früchten, die das Programm für die kommunale Infrastruktur trägt, bekommt so die regionale Wirtschaft durch Aufträge einen deutlichen Impuls. Ich habe es gesagt, das bedeutet die Sicherung von Arbeitsplätzen und im Besonderen, wenn man aus der Region Westthüringen kommt – aber am Ende trifft es ganz Thüringen –, ist genau dieses zurzeit so unglaublich wichtig. Und natürlich – ich würde an der Stelle unredlich argumentieren – hoffe ich auch auf steigende Steuereinnahmen des Landes. Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Wenn ich das Bild des Supertankers in seiner Behäbigkeit benutze, dann verspricht er natürlich auf der anderen Seite auch Stabilität in schwierigen Fahrwassern. Das, was die Landesregierung jetzt schafft, ist eben die Kombination aus Stabilität und den flankierenden, ermöglichten Maßnahmen, die agil im Handeln für die Zukunft unseres Landes entsprechend gegeben sind. Wir schaffen wirtschaftliche Dynamik und einen funktionierenden Staat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Mit keinem anderen Instrument gestaltet dieses Haus unser Land so unmittelbar. Deshalb ist es mir eine besondere Ehre, Ihnen im Namen der Landesregierung den Entwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorzulegen. Ich hoffe, Sie nehmen ihn voller Freude und Zuversicht und mit dem notwendigen Kribbeln des Loslegen-Wollens entgegen. Ich freue mich auf hoffentlich gewinnbringende Debatten. Ich freue mich auf faire Debatten und ich freue mich selbstverständlich auf Vorschläge und auf das Ringen um das beste Argument. Das, was ich mir dabei erwarte, erhoffe und dessen ich mir eigentlich auch sicher bin, ist, dass wir eins dabei nicht aus dem Blick verlieren: Thüringen. Wenn wir heute hier stehen, geht es um Thüringen, um eine gute Zukunft in Thüringen. Gemeinsam bringen wir Thüringen auf den Kurs. Dieser Doppelhaushalt ist dafür eine ganz maßgebliche Grundlage. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
