Schenk
Frage der Abgeordneten gör (Die Linke) Gün
Am Ende ist es ja eine Frage, die der Gesetzgeber dann schlussendlich selber beantworten muss. Es ist aber richtig, dass wir im 100-Tage-Programm ein Ladenöffnungsgesetz vorlegen wollten, angekündigt haben, dass wir das tun wollen. Das beschäftigt sich im Prinzip mit einer konkreten rechtlichen Lücke, die ihre Geburtsstunde in der vergangenen Legislatur hatte, und zwar wurden da aus dem damaligen Infrastrukturministerium die 24/7-Läden gefördert und man hat damit auch den Eindruck erweckt, dass es rechtlich unbedenklich ist, 24/7 zu öffnen. Da hat das für Feiertagsrecht zuständige Innenressort zu Recht darauf hingewiesen, dass das eben rechtlich gar nicht so unproblematisch ist, was nun zu einer gewissen Vollzugsschwierigkeit führt. Diesem rechtlichen Hemmnis beizukommen, ist, glaube ich, nachvollziehbar, aber man muss ja auch eine gewisse Gleichheit schaffen für die Menschen, die so ein Konzept betreiben. Deswegen haben wir uns im 100-Tage-Programm vorgenommen, das zu tun. Wir haben einen ersten Kabinettdurchgang gehabt, den wir natürlich mit den verschiedenen Interessengruppen, dem Handelsverband, aber auch den Gewerkschaften, den Kirchen, diskutiert haben. Und da haben wir eine sehr strikte Einschränkung für den Sonntag, die mir auch verfassungsrechtlich geboten zu sein scheint, einerseits eine Einschränkung der Quadratmeter, eine Einschränkung, wie Sie gesagt haben, dass da quasi niemand arbeiten darf, also kein Befüllen und kein Verkaufen durch Personen stattfindet – diese Begriffswahl findet sich einfach deswegen wieder, weil wir dort über Läden sprechen, in denen aus meiner Sicht erst mal befüllt und verkauft wird; natürlich, ein Havariefall, das sind jetzt Ausnahmen, über die wir, glaube ich, nicht sprechen müssen –, und eine Einschränkung des Warenkorbs. Gleichzeitig haben wir in der Landesregierung das Ziel – das hat meine Kollegin Frau Boos-John ja hier geschildert –, dass wir den ländlichen Raum stärken wollen, und da muss man einfach konstatieren, dass Menschen, wenn sie in Erfurt wohnen, ganz entspannt zu Rossmann gehen und dort nicht nur Produkte des täglichen Bedarfs kaufen. Ich zumindest konnte dort kürzlich auch ein PlaymobilMännchen erwerben, und das wurde nicht sanktioniert, hat den Kindergeburtstag gerettet. Jedenfalls ist es aber so, dass diese Änderung aus meiner Sicht nötig ist. Wir sind aber noch nicht abschließend zu einem Ergebnis gekommen. Meine Kollegin hat geschildert, dass wir auch noch mal einen gemeinsamen Besuch planen, um genau diesen Widerspruch zwischen Lebensqualität im ländlichen Raum und dort Erreichbarkeit von einem regionalen Händler, Bestandsschutz für die von uns einmal geförderten Geschäfte, und eben dem für mich sehr relevanten Ziel, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Sonntag am besten zu Hause bei ihrer Familie, bei ihren Freunden sind und da quasi auch Erholung genießen –, dass das eben eine Sache ist, die wir gemeinsam vereinen wollen. Was die Samstage betrifft, so kann ich nur auf den Koalitionsvertrag verweisen, und da ist keine Änderung angedacht.
