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Schenk

10.09.2025 Sitzungen 8/22

Frage der Abgeordneten (CDU) Heber

Die von der Richtlinie erfassten Vorhaben sind mehrjährige Vorhaben. Insofern kann erst einmal denen vielleicht – ich weiß ja nicht, was der Hintergrund der Fragestellung ist – signalisiert werden, dass die laufenden Projekte, die beantragt waren und gefördert sind, bis 2027 weiterlaufen werden. Dann kam man natürlich nicht umhin, den Rechnungshofbericht zur Kenntnis zu nehmen. Das haben Sie getan, das haben die Projektempfänger getan, aber auch natürlich mein Haus. Selbstverständlich nehmen wir den Rechnungshofbericht ernst. Insgesamt ist die Landesarbeitsmarktpolitik sowieso eine, die man regelmäßig evaluieren muss, und zwar genau aus dem Grund, der auch im Rechnungshofbericht adressiert wird, nämlich wegen einer möglichen Überschneidung von selten geförderten Gruppen, will sagen: die Förderungen, die über die BA laufen, und die Förderungen, die über unsere landesarbeitsmarktpolitischen Maßnahmen laufen können. Das ist auch hier möglicherweise ein Problemkreis, den man sich im Detail anschauen muss. Als ich angekommen bin – das haben Sie ja richtig festgestellt –, war diese Richtlinie sozusagen schon im Auslaufen befindlich. Man hätte dann innerhalb von fünf/sechs Tagen entscheiden müssen, dass man die ad hoc so weiterlaufen lässt. Das zu tun erschien mir aufgrund der laufenden Rechnungshofprüfung erst einmal nicht nachvollziehbar, ohne die entsprechend zu prüfen und zu bewerten. Denn dieser dort beschriebene Problemkreis, also dass es da eine Abgrenzung zwischen den beiden Fördergesichtspunkten geben muss, das erscheint mir schon einleuchtend, auch geboten, wenn man eine Landesarbeitsmarktpolitik so ausrichten möchte, wie ich mir das vorstelle, nämlich dass man Lücken schließt, wo andere Instrumentenkästen noch nicht greifen. Gegenwärtig ist also die Priorität in meinem Haus, erst mal die LAT-Richtlinie fortzuschreiben, weil die sich auch im Auslaufen befinden würde. Und da, finde ich, dort ein Schwerpunkt auf Integration von Geflüchteten und In-Arbeit-Bringen von diesen liegt, ist das ein sehr sinnvolles Investment. Deswegen ist das Auslaufen dieser Richtlinie erst einmal zu vermeiden. Und bei der zweiten, nach der Sie gefragt haben, läuft aktuell erst einmal eine Art Evaluation auf Basis des Rechnungshofs und auf Basis unserer praktischen Erkenntnisse.

Protokoll ↗