Schenk
Frage der Abgeordneten (SPD) Merz
Vielen Dank für die Frage. Das ist eine gute Gelegenheit, die vielen Einzelfallfragen vielleicht noch mal in den Gesamtrahmen einzuordnen. Es ist ja so: Wie Sie richtig gesagt haben, gab es das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Das ist im vergangenen Kalenderjahr im Dezember in einer sehr spannenden Bundesratssitzung noch über uns gekommen. Natürlich sind die Länder aufgefordert, dieses Gesetz entsprechend umzusetzen. Ich möchte vielleicht erwähnen, dass es auch Änderungsbedarf an diesem Gesetz gibt, der sich auch im Bundeskoalitionsvertrag wiederfindet. Ein entsprechendes Änderungsgesetz, das Krankenhausreformanpassungsgesetz, befindet sich gerade im Bundeskabinett und wird demnächst dort parlamentarisch befasst. Dieses Gesetz enthält verschiedene Regelungen, wie man zum Beispiel die Qualitäts- und Strukturkriterien, nach denen wir prüfen, noch einmal anpassen kann, insbesondere hinsichtlich von Punkten wie zum Beispiel, welchen Umfang ein Arzt/eine Ärztin an VZE einzubringen hat, also sind das 40 Stunden, sind das 38,5 und dergleichen mehr. Es geht auch noch mal um die Anzahl der Leistungsgruppen. Dieses Gesetz legen wir aktuell noch nicht zugrunde, weil selbst bei beschleunigter Befassung im Bundesrat und im Bundestag man frühestens im März 2026 mit einer Beschlussfassung rechnen kann. Deswegen gilt für uns der aktuelle rechtliche Rahmen. Der beinhaltet, dass man erst mal alle Kliniken aufgefordert hat, ihre Leistungsgruppen zu beantragen. Das haben wir natürlich in Thüringen auch getan. Wir haben parallel vier Regionalkonferenzen in den Planungsregionen durchgeführt, gemeinsam mit den Kassen und dem Medizinischen Dienst. Es gab dann ein Antragstool, das heißt KLAAS. Da haben alle Thüringer Kliniken fristgemäß ihre Anträge eingereicht. Eine einzige Klinik hat Fristverlängerung beantragt, weil da sehr viele Leistungsgruppen beantragt wurden. Es liegen insgesamt rund 830 Anträge vor. Das ist ein gutes Signal. Ich hatte vorher ungefähr von 1.200 Anträgen gesprochen, weil wir gedacht hatten, dass es mehr Leistungsgruppenanträge geben würde. Aber offenkundig haben die Regionalkonferenzen dazu beigetragen, dass der gemeinsame Fokus der Kliniken auf Qualität und die Frage, welche Leistung ich eigentlich noch erbringe, gesetzt wurde. Wir haben also dieses Antragsverfahren mit KLAAS abgeschlossen und befinden uns jetzt in der Prüfung dieser Anträge. Planmäßig zum 30.09. werden wir den Medizinischen Dienst beauftragen. Die prüfen dann die Qualitäts- und Strukturkriterien, die den einzelnen Leistungsgruppen zugrunde liegen. Danach gibt es quasi wieder über dieses KLAAS eine Rückmeldung, ob die Leistungsgruppe rot – sprich durchgefallen – oder grün – im Sinne von „ich habe alles, was an Qualitäts- und Strukturkriterien fundiert ist, dort mitgebracht“ – ist. Und dann gibt es natürlich einen Ermessensspielraum des Landes. Wir haben dann noch mal Zeit, bis zum Sommer 2026 mit diesen Anträgen zu arbeiten, unseren Landeskrankenhausplan aufzustellen. Am Ende ergehen die Bescheide und dann beginnt die zweijährige Konvergenzphase. Die soll momentan zum 01.01.2027 beginnen, also die Umstellung des Finanzierungssystems. Mit Blick auf das von mir schon angesprochene Änderungsgesetz im Bund kann es aber sein, dass sich an den Fristen noch ein bisschen was tut, denn wenn sich die Qualitäts- und Strukturkriterien ändern, müssen nachvollziehbarerweise die Kliniken ihre Anträge wieder anpassen, der MD gegebenenfalls noch mal die Prüfung justieren und wir im Umkehrschluss auch wieder andere Rückschlüsse aus den Prüfungen ziehen. Mit anderen Worten: Aktuell sind wir im Plan. Abschließend, um vielleicht die Finanzfrage noch mal zu beantworten, weil das ja auch aus der Frage von Herrn Dr. Lauerwald hervorging: Es ist natürlich ein Finanzproblem, deswegen gibt es ja eine Finanzierungsreform. Deswegen halte ich es für ein gutes Signal, dass der Bund noch mal 4 Milliarden Euro an die Kliniken ausschüttet, die wir natürlich hier in Thüringen auch erhalten werden, um einfach die Lücke, die in den Betriebskosten in den vergangenen Jahren entstanden ist, sozusagen noch mal auszugleichen, damit es eben keine unkontrollierten Insolvenzen von Kliniken, die aus unserer Sicht eigentlich bedarfsnotwendig sind, gibt. Natürlich ist das in einem Bundesland wie unserem eine andere Frage als in einer verdichteten Region wie Hamburg oder Nordrhein-Westfalen. Vielen Dank.
