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Schenk

10.09.2025 Sitzungen 8/22

Frage der Abgeordneten sing (BSW) Wir

Die Sorge kann ich nachvollziehen, wenn Sie auf bundespolitische Diskussionen abheben, insbesondere wenn man sich anschaut, auf welchem Niveau diese Diskussion momentan geführt wird. Gleichwohl ist es so, dass es aktuell eine Diskussion ist, die den Bundeshaushalt begleitet. Dazu kann man sicherlich unterschiedliche Meinungen haben, wo finanzielle Prioritäten richtig gesetzt werden. Für unseren Landeshaushalt kann ich konstatieren, dass sowohl der Haushalt, den wir mit Ihnen schon verabschiedet haben, für den Einzelplan, den wir jetzt haben, als auch der kommende Doppelhaushalt diese Auswirkungen nicht antizipieren, sondern wir weiter im Rahmen dessen sind, was uns der Gesetzgeber aufgegeben hat. Das ist im Familienförderungssicherungsgesetz so vorgesehen und mit unserem Programm weiter aktiv. Da gibt es auch keine Reduktion oder Schwerpunktverschiebung, sondern Familie hat weiterhin den Status, den sie haben soll, insbesondere, wie ich in der Eingangsbemerkung gesagt habe, ein sehr breiter Familienbegriff. Das heißt, wir fördern nicht die klassische Mama-Papa-Kind-Familie, sondern Familie in ihren unterschiedlichen Ausprägungsformen. Sie müssen, zumindest was den Regierungsentwurf betrifft, nicht fürchten, dass es da massive Kürzungen zum Beispiel beim Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“ oder bei den Familienförderplänen gibt. Nichtsdestotrotz möchte ich anmerken, dass der Gesetzgeber in der vergangenen Legislatur eine Mindestfördersumme deklariert hat. Natürlich neigt man vielleicht dazu, insbesondere, wenn man kein Fachpolitiker ist, diese Mindestfördersumme als „alles ist gut“ zu werten. Als Fachministerin ist es mir natürlich wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Mindestfördersumme immer nur den Status quo absichert und steigenden Personal- und Sachausgaben damit natürlich noch nicht Rechnung getragen wird, ich also begrüßen würde, wenn es da einen entsprechenden haushalterischen Schwerpunkt gäbe.

Protokoll ↗