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Denny Jankowski

AfD 10.09.2025 Sitzungen 8/22

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Altersgrenze für soziale Medien? Im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und digitaler Teilhabe“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, Frau Gerbothe hat ja sehr gut und deutlich die Gefahren für Kinder in den sozialen Netzwerken dargestellt. Sie plädierte für Aufklärung, Fortbildung und Prävention. Aber man muss auch sehen, dass sich diese Aktuelle Stunde der CDU in eine Diskussion einreiht, die der Herr Ministerpräsident in der Sommerpause begonnen hatte. Da forderte er in einem FAZ-Artikel, dass Kinder keine Smartphones erhalten sollen, solange sie unter 14 Jahren sind. Er forderte eine smartphonefreie Schule. Zudem wollte er, dass die sozialen Medien erst ab 16 Jahren genutzt werden können. Wenigstens beim Handyverbot an Schulen kann ich ihm zustimmen. Aber hier enden dann auch die Gemeinsamkeiten. Es ist etwas ganz anderes, wenn man jetzt nicht nur die Nutzung im schulischen Raum einschränken, sondern auch in das private Leben reinregieren möchte. Etwas anderes wollen Sie ja nicht, Frau Gerbothe, wenn Sie auf Australien und ähnliche Experimente dort verweisen. Ja, der Medienkonsum von vielen jungen Menschen nimmt zu. Das sehe auch ich kritisch. Aber den Medienkonsum junger Menschen im Auge zu behalten, ist in erster Linie eine Erziehungsaufgabe. Es ist die Aufgabe der Eltern, da genauer hinzuschauen, was ihr Kind macht. Das ist aber ganz bestimmt nicht die Aufgabe des Staats. (Beifall AfD) Das alles passt dann aber in die momentane Entwicklung. Die Bevormundung des Staats nimmt immer weiter zu. Man glaubt, durch neue Regelungen und Verbote alles irgendwie kontrollieren zu können. Man glaubt, die Bürger bevormunden zu müssen, da man es ja eigentlich besser weiß und ihnen nichts zutraut. Das alles widerspricht aber dem Gedanken eines liberalen Staats. (Beifall AfD) Der Staat soll da Regelungen schaffen, wo er zuständig ist, zum Beispiel in der Schule. Da kann er Regelungen erlassen, die die Mediennutzung und Handynutzung einschränken, dort kann er die Medienbildung fortführen – alles kein Problem –, weil sich die Kinder dort in seiner Obhut befinden. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn man versucht, zu kontrollieren, was im Privaten passiert. Ob Eltern ihrem Kind ein Smartphone geben, das ist in erster Linie die Entscheidung der Eltern. Wenn Eltern zulassen, dass ihr Kind den ganzen Tag am Handy rumtippt oder zu Hause vor der Spielekonsole sitzt, dann ist das erst mal ihre Entscheidung. Es ist ein Irrglaube, dass der Staat mangelnde Fürsorgepflichten oder Erziehungsverantwortung der Eltern ersetzen kann oder dass der Staat eigentlich besser weiß, was gut für das Kind ist und was nicht. (Beifall AfD) Solche Tendenzen, immer mehr in den privaten Raum reinzuregieren, sind Gift für eine freiheitliche Gesellschaft. (Beifall AfD) Und, liebe CDU, ich habe auch meine Zweifel, ob es Ihnen bei der Einschränkung der sozialen Medien wirklich um die Frage des Jugendschutzes geht. Das nehme ich Ihnen beim besten Willen nicht ab. Um daran berechtigte Zweifel zu haben, brauche ich nur den Aussagen Ihres eigenen Ministerpräsidenten zuzuhören. Im Rahmen der Diskussion zum Thüringen-Monitor im letzten Jahr wurde ja sehr deutlich, was er eigentlich will. Dort war nichts vom Schutz von Kindern und Jugendlichen zu hören, wohl aber vom Schutz seiner – wie er sie definiert – Demokratie im Bereich der sozialen Netzwerke. Er wollte – ich zitiere –: „Algorithmen einhegen, damit […] [sie] die Meinungsvielfalt auch in sozialen Netzwerken beleben.“ Meinungsvielfalt durch Einhegen zu erreichen, diese Aussage finde ich sehr interessant. Ich glaube, von unserem Ministerpräsidenten hätte sogar Erich Mielke noch so einiges lernen können. (Beifall AfD) Noch bezeichnender war dann aber die Aussage von Herrn Voigt, er möchte „verwirkbare Social-Media-Lizenzen für jeden Nutzer schaffen“. Er sprach da von Gefährdern, die das Recht, in den sozialen Netzwerken teilzunehmen, verwirken könnten. Eine solche Aussage ist auch sehr interessant, zumal ja der Begriff des Gefährders überhaupt nicht juristisch definiert ist, genauso wenig wie die Begriffe „Hasskommentare“ oder „Hatespeech“. Alles schön schwammige Begriffe, die man dann schön einordnen und definieren kann, wie es einem passt. Wenn man nun die Aussagen von Herrn Voigt so betrachtet, dann erinnern seine Wünsche doch sehr stark an das Social-Credit-System der Volksrepublik China. Und vielleicht bewundert der Ministerpräsident heimlich dieses System, weil man dort ja sehr schnell mit unliebsamen Meinungen fertig wird. Wenn ich im Lichte der Aussage von Herrn Voigt nun auf diese Aktuelle Stunde hier blicke, dann habe ich schon meine Zweifel, ob hinter den Forderungen, die sich hinter dem Deckmantel des angeblichen Jugendschutzes erhoben haben, nicht in Wirklichkeit ganz andere Interessen stehen. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Unruhe CDU)

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