Dr. Thadäus Rudolf König
Ich habe mich gerade noch mal bei der Landtagsverwaltung rückversichert. Dieses Verfahren bei Anträgen wird bei Wahlvorschlägen analog angewendet. Deswegen haben zuerst die Einbringer die Möglichkeit, zu sagen, ob sie Ihrem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen und danach würde der Landtag entscheiden. So ist das Verfahren. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann würde ich zunächst mit dem Antrag aus der Fraktion der AfD beginnen, die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 44 und 45 einzeln zu erstellen und dann mit einzelnen Stimmzetteln abzustimmen. Da frage ich die antragstellenden Fraktionen, die den Wahlvorschlag eingereicht haben, ob sie dem zustimmen. Frau Abgeordnete Jary.
