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Wiebke Muhsal

AfD 10.09.2025 Sitzungen 8/22

Ich habe dazu noch eine Nachfrage, weil in unserer Geschäftsordnung festgelegt ist, dass bei Anträgen der Antragsteller entscheidet, sonst der Landtag. Deswegen wäre ich jetzt davon ausgegangen, weil es sich ja um einen Wahlvorschlag handelt und keinen Antrag, dass der Landtag das entscheidet.

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