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Dr. Thadäus Rudolf König

10.09.2025 Sitzungen 8/22

Es handelt sich ja um einen gemeinsamen Wahlvorschlag der regierungstragenden Koalition. Da muss ich mich erkundigen, inwieweit es rechtlich möglich ist, dass dieser aufgetrennt wird. Ich denke, da muss es die Zustimmung der Fraktionen geben. – Gut. Es ist, wie ich vermutet habe. Die Einbringer des Personalvorschlags müssten zustimmen, dass er getrennt wird. Wenn sie das verneinen, dann stimmt der Landtag über eine Trennung ab. Frau Muhsal.

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