Anja Müller
a) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich will das auch gar nicht so lang machen. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich mit der Wahlanfechtungssache von Herrn A. S., wohnhaft in Hörselberg-Hainich, auseinandergesetzt. Ich will es kurz sagen, der Einspruchsführer ist der Auffassung, die Wahl zum Thüringer Landtag sei unzulässig beeinflusst worden, sodass freie Wahlentscheidungen nicht haben getroffen und die Chancengleichheit der Parteien bei der Wahl nicht habe gewahrt werden können. Zudem seien strafrechtliche Bestimmungen, namentlich die in § 108 und § 108 a des Strafgesetzbuchs, missachtet worden. Zur Begründung seines Einspruchs stützt er sich auf die flächendeckend verbreitete Veröffentlichung einer als Medieninformation überschriebenen Stellungnahme von 17 Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Landräten vom 22. August 2024. Wir haben natürlich im Wahlprüfungsausschuss auch den Landeswahlleiter um eine Stellungnahme gebeten. Die hat er sehr umfangreich abgegeben. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 8/1001 auch vor. Da werbe ich darum, dass man sich die mal anschaut. Natürlich hat sich der Wahlprüfungsausschuss auch mit der Frage auseinandergesetzt, wollen wir eine mündliche Anhörung durchführen. Die anwesenden Teilnehmenden im Wahlprüfungsausschuss – leider konnten da nicht alle teilnehmen – waren der Auffassung, keine mündliche Verhandlung durchzuführen. In diesem Sinne, was ich noch bemerkenswert fand, ist, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesen Stellungnahmen gab. Dabei will ich es einfach belassen. Jeder kann sich diese Drucksache anschauen und wir können dann darüber abstimmen.
