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Christian Tischner

15.05.2025 Sitzungen 8/17

Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen für Azubis verbessern – Azubiwerk für Thüringen schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst feststellen: Die Forderung nach bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende, die ihre berufliche Ausbildung fernab ihres Heimatortes absolvieren, halte auch ich für besonders wichtig. Sie ist aber eben auch nicht neu. Die Schaffung einer neuen Institution, wie das im Antrag geforderte Azubiwerk, sollte wohlüberlegt sein. Sie schafft keinen neuen Wohnraum. Gerade angesichts des dringend notwendigen Bürokratieabbaus sollte ohne dringendes Bedürfnis keine neue Institution geschaffen werden. Unabhängig davon besteht bereits heute zu den Fragen der Berufsbildung mit dem nach §§ 82 und 83 Berufsbildungsgesetz eingerichteten Landesausschusses für Berufsbildung ein die Landesregierung beratendes Gremium. Dort sind die relevanten Berufsbildungsakteure vertreten: Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, der Kammern und der zuständigen Ministerien bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörden. Dort werden grundsätzliche Fragestellungen der beruflichen Bildung beraten und Empfehlungen gegenüber der Landesregierung ausgesprochen. Die Landesregierung wird sich dieser Empfehlungen annehmen und Handlungsoptionen so auch zum Thema „bezahlbarer Wohnraum“ und zu weiteren Themen ausloten und entsprechende Maßnahmen einleiten und umsetzen. Mir wurde berichtet, dass die Frage nach bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Thema im Landesausschuss für Berufsbildung war, in dem auch die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer eingebunden sind. Der Landesausschuss für Berufsbildung hat hierzu bereits am 14. Dezember 2023 eine vier Punkte umfassende Empfehlung abgegeben. Allerdings betrifft die Lebens-, Ausbildungs- und Wohnsituation von Auszubildenden als klassisches Querschnittsthema in Thüringen direkt oder indirekt mehrere Ressorts innerhalb der Landesregierung: das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, weil es die Träger der Projekte des bisherigen und derzeit noch in der Umsetzung befindlichen Förderprogramms der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Jugendwohnheimförderung in deren Auftrag berät und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr baufachlich betreuen lässt, wobei die Verantwortung für die Umsetzung beim Träger dann selbst liegt. Zweitens ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie betroffen, weil Wohnheime für minderjährige Auszubildende als Internate, die nicht der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht unterstehen, unter die Einrichtungsaufsicht fallen. Drittens ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die Kammern beteiligt, welche für den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung zuständig sind. Viertens schließlich ist auch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt, weil wir für den schulischen Teil der Ausbildung die Verantwortung tragen und im Fachbereich „Wissenschaft“ die Verwaltungsvorschrift „Junges Wohnen“ für den Bereich der Studierenden umgesetzt wird. Auch wenn es bei solchen Querschnittsaufgaben besonderer Anstrengungen bedarf – und es ist vielleicht ganz gut, dass sich dann hier im Landtag auch mal die Abgeordneten über die einzelnen Ressorts verständigen –, gehe ich davon aus, dass dieses Thema entsprechend der oben erwähnten Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung auch ohne Schaffung einer neuen Institution durch die Landesregierung angedacht wird und sie sich diesem Thema mit großem Engagement widmen wird. Denn nur mit entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten in der Nähe der Berufsschulstandorte ist vielen jungen Menschen die Aufnahme einer Ausbildung – das ist heute schon gesagt worden – erst möglich. Und das ist angesichts der Fachkräftesituation in vielen Bereichen auch dringend geboten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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