Christian Tischner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Rede meines Vorredners hatte ich den Eindruck, dass es weniger darum geht, die studentische Selbstverwaltung zu stärken, sondern dass es Ihnen vielmehr darum ging, Ihr persönliches Jugendtrauma an der Universität in Gießen zu verarbeiten. Wir sind hier in Thüringen und nicht in Westdeutschland. Meine Damen und Herren, die Begründung des Gesetzentwurfs stützt sich auf das Argument der negativen Vereinigungsfreiheit und den Vorschlag, die studentische Interessenvertretung künftig nur noch auf freiwilliger privatrechtlicher Basis zu organisieren. Die Landesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf klar ab. Die verfasste Studierendenschaft ist ein demokratisch legitimiertes Organ der studentischen Selbstverwaltung. Sie erfüllt gesetzlich übertragene Aufgaben, etwa in den Bereichen hochschulpolitische Mitbestimmung, soziale Belange, studentische Kultur und Sport. Darüber hinaus vertritt die Konferenz der Thüringer Studierendenschaft die Interessen aller Studentinnen und Studenten gegenüber der Landesregierung. Ein funktionierendes Hochschulwesen braucht klare, verlässliche Strukturen. Dazu gehört auch eine legitimierte Vertretung der Studentinnen und Studenten, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Die Pflichtmitgliedschaft steht dabei, wie zahlreiche Urteile belegen, nicht im Widerspruch zur negativen Vereinigungsfreiheit, da sie sich ausschließlich auf Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung beziehen, nicht auf parteipolitische oder weltanschauliche Zugehörigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Alternative, wie sie die Fraktion der AfD vorschlägt, nämlich freiwillige, privatrechtliche Zusammenschlüsse, bedeutet nicht mehr Freiheit, sondern sie bedeutet weniger demokratische Legitimation, weniger Transparenz und letztlich weniger Mitsprache für die große Mehrheit der Studentinnen und Studenten in Thüringen.
(Beifall CDU)
Denn die Realität ist, gerade diejenigen, die Unterstützung und Stimme brauchen, Erstsemestler, internationale Studentinnen und Studenten, Menschen ohne feste politische Anbindung wären in einem solchen System oft ohne Vertretung. Die studentische Selbstverwaltung würde in intransparente Einzelinitiativen zersplittert, abhängig von Ressourcen und ideologischer Ausrichtung einzelner Gruppen. Es ist nicht Aufgabe der Landespolitik, funktionierende Strukturen zu zerschlagen, weil einzelne mit bestimmten Positionen nicht einverstanden sind. Kritik an konkreten Vorgängen kann und muss über die hochschulinternen Kontrollmechanismen und die demokratischen Verfahren erfolgen. Eine pauschale Abschaffung ist aber in keiner Weise verhältnismäßig, weder rechtlich noch politisch. Unsere Hochschulen in Thüringen brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen demokratische Beteiligung und sie brauchen klare funktionierende Strukturen. Die verfasste Studierendenschaft ist ein Teil davon. Sie zu streichen hieße, jungen Menschen Verantwortung und Mitsprache zu entziehen. Das widerspricht dem Auftrag, den wir als Bildungsrepublik haben, und steht im klaren Gegensatz zu einem bildungspolitischen Leitbild, das auf Teilhabe, das auf Verantwortung und auf demokratische Mitwirkung setzt. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
