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Christian Schaft

Die Linke 15.05.2025 Sitzungen 8/17

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, verbliebene Zuschauer/-innen auf der Tribüne und am Livestream, ich bin erst einmal froh um das klare Signal aus den Fraktionen von CDU, SPD und BSW zu diesem Antrag, dass uns hier die Ablehnung gemeinsam eint. Ich kann sogar dem Kollegen Geibert an einer Stelle auch zustimmen. Zu meiner Zeit im Studierendenrat der Universität Erfurt hatte ich eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister, der auch RCDS-Mitglied war. Insofern gab es da sicherlich inhaltlich die eine oder andere kritische Debatte, aber in Sachen Finanzen war immer alles sauber. Ich hätte jetzt auch einfach hier vorgehen und sagen können, lesen Sie einfach nach in dem Protokoll der Sitzung vom 1. Juni 2023, denn damals haben wir – der Kollege Liebscher hat es schon erwähnt – den wortgleichen Antrag schon mal behandelt und die Argumente ausgetauscht. Ich will trotzdem auch noch mal den einen oder anderen Aspekt aus Sicht unserer Fraktion hervorheben und bin tatsächlich an einer Stelle vielleicht nicht überrascht, aber doch irritiert, dass jetzt auf einmal die AfD die Freiheit von Forschung und Lehre in dieser Frage so hochhebt, obwohl doch an anderer Stelle immer wieder der Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre groß herausposaunt wird, wenn unliebsame Studiengänge und Forschungsbereiche genannt werden, die dann abgeschafft gehört. Da ist auch eine große Lücke oder das Argument wird dann jeweils so gedreht, wie es passt, wann die Freiheit von Forschung und Lehre herangezogen wird. Was die AfD jetzt hier vorgelegt hat – das ist schon mehrfach gesagt worden, ich kann das nur bestätigen –, ist nichts anderes, als die Axt an die Mitwirkungsrechte der Studierenden in Thüringen zu legen und damit auch die Studierenden mundtot zu machen. Anders als Sie von der AfD-Fraktion hat sogar die Landesregierung in Baden-Württemberg schon vor einigen Jahren gesagt, die Studierendenschaft, vor allem die verfasste, ist kein Teufelszeug, und hat 2011 die verfasste Studierendenschaft mit der Hochschulgesetzänderung dort wieder eingeführt. Dass es sie in Bayern noch nicht gibt, liegt bisher einzig und allein an der Blockade der CSU. Da hoffe ich vielleicht auf die Unionskolleginnen und -kollegen, vielleicht mal den einen oder anderen Gesprächskanal zu öffnen, sodass auch das Kapitel der noch nicht eingeführten verfassten Studierendenschaft in Bayern irgendwann Geschichte ist. Während die AfD nun also die Mitwirkungsrechte der Studierenden in Thüringen mit dem gleichen Antrag erneut schleifen will, bin ich, ehrlich gesagt, froh, dass wir vor sieben Jahren in Thüringen einen anderen Weg eingeschlagen haben, als wir 2018 mit der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes gesagt haben, dass nicht Schwächung, sondern Stärkung der demokratischen Mitwirkung an den Hochschulen das Ziel sein muss. Wir haben heute früh ausführlich über den Thüringen-Monitor und die Effekte von mehr Mitbestimmung und darüber, dass Demokratie gelebt werden muss, diskutiert. Deswegen ist und war es der richtige Weg, statt der Abschaffung von Mitbestimmungsrechten, hier auf die bessere Mitbestimmung, beispielsweise auch in den Senaten, Fakultätsräten oder auch in Form von Assistentinnenräten zu setzen. Die Vorschläge zur Stärkung der Demokratie finden sich beispielsweise auch in den Leitlinien zur Hochschulentwicklung 2030+ wieder, die wir auch in der letzten Legislatur sehr intensiv bearbeitet haben. Das heißt, hier weht auch an den Hochschulen ein deutlich anderer Wind, als es sich die AfD wünscht. Dort wird durchaus sehr intensiv darüber diskutiert, wie Mitbestimmung von Studierenden, Beschäftigten und allen weiteren Mitgliedern der Hochschule tatsächlich auch besser gelingen kann und berücksichtigt werden kann. Ihr Gesetzentwurf verfolgt ja auch noch ein anderes Ziel. Ich glaube, Ihnen sind im Wesentlichen die Aufgaben der verfassten Studierendenschaft, die auch gelebt werden, ein Dorn im Auge. Das betrifft beispielsweise die Frage der Förderung der politischen Bildungsarbeit. Da denkt man an die auch gut organisierten Einführungstage der Studierenden, die sich nämlich dort auch kritisch mit gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen auseinandersetzen, oder aber eben auch die Aufgabe der Integration von internationalen Studierenden. Ich bin auch Initiativen und Organisationen, wie beispielsweise der ISWI in Ilmenau, aber auch anderen Organisationen wie dem Studierendenwerk, sehr dankbar, die überall an den Hochschulen auch daran mitarbeiten, dass alle unabhängig von ihrer Herkunft eine gute Ankunft und ein gutes Einleben an den Thüringer Hochschulen haben. (Beifall Die Linke) Es waren nämlich gerade auch die studentischen Initiativen und auch die verfassten Studierendenschaften da – wir haben es heute früh auch im Rahmen des Thüringen-Monitors schon diskutiert –, als es beispielsweise Unterstützung und Solidarität brauchte, als Studierende am Standort Ilmenau mit einem mutmaßlich rassistischen Tatmotiv angegriffen wurden. Denen, die dort die Unterstützung vor Ort geleistet haben, eben weil sie dort mit Initiativen zusammenarbeiten, auch aus der verfassten Studierendenschaft heraus, denen gilt unser Dank und nicht dem Angriff, so wie ihn die AfD mit ihrem Gesetzentwurf heute vorgelegt hat. (Beifall Die Linke, SPD) Dann kommt wahrscheinlich wieder das Übliche und Sie sagen, das muss auch abgeschafft werden, weil Studierendenvertretungen vermeintlich eine Atmosphäre des Meinungsdrucks und der Angst erzeugten. Dazu gilt nur ganz klar zu sagen, das war das, was ich am Anfang gemeint hatte: Sie und Ihre Jugendorganisationen oder auch Studierendenorganisationen mit ihren Angriffen auf die Freiheit von Forschung in der Vergangenheit sind es gewesen, die diesen Meinungsdruck und dieses Klima der Angst überhaupt erzeugt haben. Dann will ich noch mal auf die juristische Lesart eingehen. Es ist an ein paar Stellen schon gesagt worden und ich will gern noch mal den Verweis darauf machen und mit Ihrer juristischen Lesart aufräumen. Ausgangspunkt der Verhältnismäßigkeit einer Pflichtmitgliedschaft bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist nämlich nicht die Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz, sondern die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Dezember 1979 festgestellt, dass der Gesetzgeber durchaus die verfasste Studierendenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen darf, wenn bei der Aufgabenzuweisung der Schutzanspruch der Zwangsmitglieder beachtet wird. Als viel problematischer erachte ich bis heute an diesem Grundsatzurteil, dass der verfassten Studierendenschaft aber damit der Weg zum allgemeinen politischen Mandat im Prinzip auch verwehrt ist, weil ich glaube, dass da durchaus noch eine Leerstelle liegt, dass die verfasste Studierendenschaft sich auch über die sehr begrenzten Belange, die sie jetzt momentan an Aufgaben erfüllen darf, auch einsetzen sollte und einsetzen könnte. Dann will ich noch mal – das ist ja schon erwähnt worden – auf die Frage der Rechnungshofberichte aus der Vergangenheit eingehen. Da sage ich es auch noch mal ganz klar: Mängel müssen behoben werden, mit Mängeln muss aufgeräumt werden. Da bin ich natürlich auch ganz klar, aber man muss auch noch mal sagen: Was die Studierendenräte dort leisten müssen, wenn sie die Gelder entsprechend verwalten, sich in die Finanzarbeit einzuarbeiten, das auch wirklich gut durchzuführen, das auch gut in die nächsten Hände zu übergeben, das ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Man muss bedenken, dass die Studierenden das ehrenamtlich machen und neben ihrem Studium bewältigen müssen. Deswegen muss es zur Abstellung dieser Mängel eher die nach der Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung notwendige Unterstützung aus den Hochschulen auch geben, um das dann auch wirklich zu begleiten. Noch ein letzter Punkt: In Ihrem Gesetzentwurf stellen Sie wieder darauf ab, dass es Ihnen auch um eine finanzielle Entlastung der Studierenden ginge. Da kann ich mir ehrlich gesagt nur an den Kopf fassen. Ich nenne mal die Zahlen: Wir haben einen Semesterbeitrag von 8 Euro für die verfasste Studierendenschaft an der Universität Erfurt, das sind 4 Cent pro Tag. Das ist keine wirkliche finanzielle Entlastung für die Studierenden. Was es wirklich bräuchte, und das machen die Petentinnen von „BAföG oder Abbruch“ gerade klar, ist eine schnelle Bearbeitung von BAföG-Anträgen und generell eine grundlegende Reform des BAföG. Also einzig und allein ein Scheinargument und wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab. (Beifall Die Linke, SPD)

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