Steffen Quasebarth
Wahl der vier weiteren Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Ich bitte Sie nun, Ihre Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? 32 Stimmen wurden gezählt. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Ich bitte Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD entfallen 48 Stimmen. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Damit hat keiner der beiden Wahlvorschläge die Zweidrittelmehrheit erreicht. Deshalb frage ich die vorschlagenden Fraktionen, ob sie eine Wiederholung der Wahl mit denselben Wahlbewerberinnen wünschen.
(Zuruf Abg. Jary, CDU: Ja!)
(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)
Bei der Brombeere sehe ich auch ein Nicken. Diese Frage wird bejaht. Damit wird die Wahlwiederholung in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause durchgeführt. Wir kommen nun noch zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD bezogen auf die Wahl einer ehemaligen Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof und eines Vertreters der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag? Sie können die Hand wieder runternehmen. Danke. Bitte Gegenstimmen jetzt – wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Das ist niemand. Gibt es Enthaltungen? 32. Vielen Dank. Damit hat der Wahlvorschlag die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Prof. Dr. Hübscher und Herrn Prof. Dr. Ganzenmüller als weitere Mitglieder der Abgeordnetenüberprüfungskommission gewählt hat, und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Vielen Dank. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/755/861 Ein Hinweis: Gemäß § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung wird in den aus sieben Mitgliedern bestehenden Stiftungsrat ein Mitglied durch den Landtag berufen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung ist für dieses Mitglied zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu berufen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Herrn Abgeordneten Thomas Luhn und als Stellvertreter Herrn Abgeordneten Dieter Laudenbach vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen als Mitglied Herrn Abgeordneten Herrn Matthias Herzog und als Stellvertreterin Frau Abgeordnete Anke Wirsing vor. Ich eröffne die Aussprache. Ist die Aussprache gewünscht? Ich nehme wahr, das ist nicht der Fall. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD konkurriert mit dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Gewählt ist, wer eine einfache Mehrheit erreicht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? 32 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? 47 Stimmen sind gezählt, das ist die Mehrheit. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die einfache Mehrheit erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag als Mitglied Herrn Abgeordneten Matthias Herzog und als Stellvertreterin Frau Abgeordnete Anke Wirsing gewählt hat. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Herzog, BSW: Ich nehme die
Wahl an!)
(Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Ja!)
Sie nehmen die Wahl an. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Frau Merz, Sie haben einen Wunsch?
