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Steffen Schütz

03.04.2025 Sitzungen 8/14

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie – nicht mehr und nicht weniger ist die Aufgabe des TMDI für 2025 und weit darüber hinaus. (Beifall BSW) Über den gesamten Einzelplan 16 sind die Ausgabenansätze für 2025 gegenüber dem Vorjahr 2024 um ca. 3,2 Millionen Euro von 241,3 auf 244,5 Millionen Euro leicht erhöht worden. Ich sage ganz deutlich: Ich hätte mir mehr gewünscht, denn die Aufgaben, die im Bereich der Digitalisierung vor uns liegen, sind gigantisch – im Übrigen, wie wir alle wissen, nicht nur in Thüringen, sondern in ganz Deutschland. So finanzieren wir weiter gemeinsame IT-Maßnahmen mit Kommunen. Das ist für uns zentral, wenn wir den digitalen Zugang für Bürgerinnen und Bürger erleichtern möchten. Insbesondere für die kommunale IT-Förderung stehen 2025 mit 6,3 Millionen Euro weniger Mittel als in den Vorjahren zur Verfügung – da hatten wir regelmäßig 10 Millionen Euro. Wir werden damit die kommunale IT-Förderung mit IT-Projekten der Kommunen fortsetzen. Daneben setzen wir im Ministerium gemeinsame IT-Projekte mit Kommunen um wie etwa den Zuständigkeitsfinder. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Freistaat stehen 2025 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das liegt damit ebenfalls leicht unter dem Ansatz 2024. Damals hatten wir noch 5,2 Millionen Euro. Mit diesen OZG-Mitteln wird zum einen das thüringeneigene ThAVEL-System fortgeführt und ausgebaut, also das Thüringer Antragssystem für elektronische Verwaltungsleistungen – für diejenigen, die es nicht wissen. Zudem wird die Anbindung an und die Nachnutzung von EFA-Leistungen hierüber zentral finanziert. EFA steht für alle Leistungen eines Bundeslands für alle anderen Bundesländer. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung möchte Thüringen zu einem digitalen Vorreiterland machen, am liebsten zu einem Musterland. Thüringen hat strukturelle Nachteile, die sich nur auf lange Sicht werden beheben lassen. So verfügen wir über keine großen Firmenzentralen und nur über eine kleine, dafür aber umso innovativere Start-up-Szene. Und zudem, das hat die D21-Studie gezeigt, blicken die Thüringerinnen und Thüringer skeptischer auf die Digitalisierung als Menschen anderswo. Vielleicht ist das auch der Grund, weswegen wir heute so wenig Redner haben. Ich hoffe, das ändert sich und wir können gemeinsam hier in diesem Parlament damit den Anfang machen. Das machen wir auch heute Abend und ich darf Sie herzlich einladen, sich da auch wirklich aktiv einzubringen. Mein Anspruch als Minister ist ein moderner, digitaler und vor allen Dingen effizienter Freistaat, der sich als Dienstleister begreift und das Leben der Menschen und Unternehmen einfacher macht. Grundvoraussetzung für einen gut funktionierenden Staat ist eine stark aufgestellte Verwaltung. Eine starke Verwaltung geht schon heute nur digital und das wird in Zukunft noch mehr der Fall sein. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre notwendigen Verwaltungskontakte am besten niederschwellig, schnell und bequem abwickeln können, braucht es umfassende digitale Verwaltungsangebote. Mir fällt dazu immer ein: Wir haben alle einen Personalausweis in der Tasche. Ich weiß nicht, wer von Ihnen diesen Personalausweis schon mal in ein Lesegerät geschoben hat und damit einen digitalen Verwaltungsakt ausgeführt hat. Ich nicht. Die Prozesse hinter dem Verwaltungshandeln sind oft nur zu kompliziert, nicht einheitlich, zu wenig automatisiert. Wir werden deshalb Verwaltungsprozesse nicht nur digitalisieren, sondern vor allem vereinfachen. Ich bezeichne deshalb das, was wir machen, gern als Smart State hoch 3. Ich weiß, es ist ein Anglizismus und eigentlich mag ich die auch gar nicht. Aber in dem Fall bietet sich der Smarte Staat hoch 3 tatsächlich an – nämlich als Dreiklang aus Digitalisierung der Landes- und der Kommunalverwaltung, der Wirtschaft und Wissenschaft sowie, was am wichtigsten ist, der Gesellschaft. Um eine arbeitsfähige Landes- und Kommunalverwaltung zu gewährleisten, müssen wir natürlich schneller digitalisieren, Prozesse standardisieren und automatisieren. Und glauben Sie mir: Es geht mir tatsächlich nicht schnell genug. Diese Maßnahmen sollen insbesondere der Wirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern das Leben erleichtern. Das hatte ich schon gesagt. Aber worauf es ankommt, sind gut funktionierende, leicht verständliche digitale Verwaltungstools. Damit können wir bislang aufwändige und bisweilen ärgerliche und manchmal wirklich absolut entnervende Bürokratieprozesse entschlacken und beschleunigen und darum muss es uns gehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD nimmt die Herausforderungen der weiteren Digitalisierung der Verwaltung explizit in den Blick. Es vergeht kein Tag – gestatten Sie mir die Anmerkung –, an dem wir innerhalb der Landesregierung nicht über Digitalisierung reden, an dem wir innerhalb der Landesregierung nicht darüber reden, wie wir ermöglichen, dass dieses Land auch bei der Entbürokratisierung vorankommt. Dafür bin ich dankbar und darauf – das gestatten Sie mir bitte – bin ich auch verdammt stolz. In vielen Bereichen – sei es in der Schule, bei der Polizei, bei der Feuerwehr, bei der Gesundheit oder in der Kultur, um nur einige Beispiele zu nennen – sollen digitale Angebote und Lösungen verbessert oder dort, wo sie fehlen, eingerichtet werden. Und sie fehlen an vielen Stellen. Mit unserem 100-Tage-Programm haben wir im TMDI schon erste Akzente gesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, auch wenn es sich bei X gegenüber ihrer Klientel als opportun erweist, dass Sie sich über den Digitalbeirat auslassen: Ich kann Sie herzlich einladen. Ich glaube, da können Sie noch was lernen. Er ist ein fachkundiges, unabhängiges Beratungsgremium für die Landesregierung. Er sollte eben ganz bewusst nicht aus 50 oder 300 oder 500 Leuten bestehen. Wir wollen dort arbeiten. Sie sind, wie gesagt, eingeladen, uns da auch wirklich unter die Lupe zu nehmen. Mich ärgert, wie über solche Ideen und über solche Konzepte von vornherein abwertend gesprochen und diskutiert wird. Das wünsche ich mir anders. Wir wollen 18 Expertinnen und Experten der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung zusammenbringen und bitten diese, die Landesregierung in Fragen der Verwaltungsdigitalisierung, der Technologieentwicklung und der Cybersicherheit – ein Thema, dem wir uns dank der Ereignisse und Geschehnisse auf unserer Welt verstärkt widmen müssen – zu beraten. Es ist mir wichtig, die Experten an einen Tisch zu holen, wohlgemerkt nicht nur Experten, die mir oder der Landesregierung nach dem Mund reden, sondern die uns wirklich beraten und vielleicht auch manchmal die Leviten lesen, so wie Sie das auch tun. (Zwischenruf Abg. Kobelt, BSW: Sehr gut!) (Beifall BSW) Wir etablieren einen Praxis- und Digitalcheck. Das sind bewährte Instrumente, um vermeidbare bürokratische Regelungen nachhaltig abzubauen und die Gesetzgebung zukunftsfähig zu gestalten. Wir entwickeln eine Daten- und KI-Strategie für die Landesverwaltung. Künstliche Intelligenz bietet vielfältige Chancen für eine modernisierte Verwaltung. Ehrlich gesagt, wir kommen auch gar nicht drum herum, denn wenn Verwaltung anforderungsgerecht entwickelt und vertrauenswürdig eingesetzt wird, dann braucht es alle Möglichkeiten der KI und einer modernen Datenstrategie. Sie sprechen von Open Source. Ich kann Ihnen sagen: Es ist wichtig und richtig, da offen zu sein. Ich habe gestern am Rande der Verkehrsministerkonferenz mit Kollegen gesprochen, da gibt es ganz große Gegner und ganz große Kritiker. Ich glaube, wir müssen für uns eine intelligente SmartState-hoch-drei-Lösung finden, mit der wir gut leben können, die bezahlbar ist, die aber tatsächlich auch die Menschen nicht überfordert. Dafür müssen die Kompetenzen in der Verwaltung, die richtigen Infrastrukturen und Rahmenbedingungen aufgebaut werden. Wir ermöglichen den digitalen Bauantrag, die digitalisierte Antragstellung, die bitter nötig ist, gestalten das Planungs- und Genehmigungsverfahren bürokratieärmer, einfacher und wirtschaftsfreundlicher, damit Bauprozesse künftig schneller und effizienter umgesetzt werden können. Wenn mir ein Bauherr sagt, dass er sich darauf freut, nicht mehr mit 13 Ordnern zu einem Bauamt gehen zu müssen – ich stelle mir dann immer vor, mit dem Handwagen oder wie auch immer –, das muss wirklich der Vergangenheit angehören. So werden die Antragsteller und die Verwaltung gleichermaßen entlastet. Meine Damen und Herren, im Ergebnis trägt der vorliegende Einzelplan 16 den steigenden Anforderungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung Rechnung. Er sichert die Verbesserung der digitalen Verwaltungsangebote für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haushalterisch ab und leistet so auf der digitalen Ebene einen wirklich guten und effizienten Beitrag für einen starken und gut funktionierenden Freistaat. Das ist unser Ziel. Wir müssen unsere Anstrengungen – und das wird Sie sicherlich nicht wundern – aber deutlich steigern, wenn wir unsere Ziele erreichen und die an uns gesetzten Erwartungen erfüllen wollen. Das gilt auch für das Volumen des Einzelplans 16. Insofern gestatten Sie mir bereits jetzt die Ankündigung, dass dieser in Zukunft, im kommenden Doppelhaushalt einen spürbaren Aufwuchs braucht. Mein Ziel ist es, dass die Menschen wieder Vertrauen in diesen Staat und in seine Verwaltung gewinnen. Ich kann mich nicht damit abfinden, dass wir einen Staat haben, der immer mehr fordert, aber immer weniger liefert. Deshalb wollen wir Digitalisierung und Entbürokratisierung auch zum Markenzeichen dieser Regierung machen. (Beifall BSW) Die Digitalisierung ist der Schlüssel und Bürgernähe braucht es mehr denn je. Ich danke Ihnen herzlich. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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