Nadine Hoffmann
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, zum alten Einzelplan 09 – Umwelt, Energie und Naturschutz – haben wir 37 Änderungsanträge eingereicht, die zusammengefasst Folgendes fordern: kein Steuergeld für Klima-Ideologie, stattdessen echten Naturschutz und insbesondere Schutz der heimischen Arten, Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auskömmlich finanzieren – wie übrigens die letzten Jahre auch schon, Herr Augsten, das haben wir nicht kürzlich entdeckt, das machen wir schon die letzten Jahre – sowie Hochwasserschutz an Gera und Unstrut sichern. Man ahnt es schon: Keiner dieser Änderungsanträge wurde angenommen. Ich komme nun im Einzelnen zu unseren Forderungen: Die Streichung aller klimaideologisch motivierten Ausgaben im Einzelplan 09 hätte eine Einsparung von etwa 20 Millionen Euro ergeben. Unter anderem mit diesen Einsparungen können wir die von uns geforderten Mehrausgaben im Bereich Tierschutz decken, wenn man uns denn ließe. Mit den Mitteln wollten wir nämlich unter anderem die Vogelschutzwarte Seebach im Bereich des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz besserstellen. Die Vogelschutzwarte verzeichnete im letzten Jahr einen deutlichen Anstieg von zu versorgenden Tieren, die dort krank oder verletzt gestrandet sind, auf über 300. Aber die 35.000 Euro mehr für die Staatliche Vogelschutzwarte Seebach im Einzelplan 09 wurde, wie gesagt, im Haushaltsund Finanzausschuss abgelehnt. Auch abgelehnt wurden unsere Erhöhungen von insgesamt 1,385 Millionen Euro für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms in der Geraaue und für Zuweisungen für Investitionen für den Retentionsraum Unstrut, obwohl das Ministerium in der Beantwortung auf entsprechende Haushaltsfragen darauf verwies, dass die Bundesmittel zu wenig oder gar nicht fließen. Ebenfalls abgelehnt wurde unsere Erhöhung für den Zweckverband Grünes Band Rodachtal–Lange Berge–Steinachtal, Herr Augsten, der im ländlich geprägten Süden des Freistaats sinnvolle und wertvolle Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt leistet. Die Erhöhung ist aus unserer Sicht nötig, weil im rot-rot-grünen Haushaltsentwurf die eingestellten Gelder unter dem Niveau des Mittelabflusses von 2024 liegen. Die 5.000 Euro Erhöhung, die wir forderten, sind jedoch bei einem 13-Komma-noch-was-Milliarden-Himbeerhaushalt offensichtlich nicht mehr drin und wurden daher von den Himbeerfraktionen abgelehnt.
(Beifall AfD)
Machen wir weiter mit Naturschutz in Titel 535 78 – Naturschutzaufgaben –, über den unter anderem Maßnahmen gegen invasive Arten, aber auch die Abwehr von Schäden einheimischer und wieder angesiedelte Arten wie die des Bibers finanziert werden. Hier wollten wir die Summe um 75.000 Euro auf dann 150.000 Euro verdoppeln. Das fand eine Mehrheit im HuFA aber nicht nötig. Titel 686 78 – Sonstige Zuschüsse an Vereine und Verbände – im Kapitel Naturschutz und Nachhaltigkeit wollten wir mit 137.000 Euro mehr ausstatten, konkret für den Schutz des im Bestand gefährdeten Rebhuhns und für das Projekt Weidewonne, durch das die Schafhaltung und die regionale Wertschöpfungskette unterstützt werden. Auch dies wurde abgelehnt. Nun komme ich zum größten Posten unserer Änderungsanträge, nämlich zur Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Hier sehen wir deutliche Mehrausgaben mit folgender Begründung vor: Vor dem Hintergrund der gesetzlich festgeschriebenen Steigerung des Anschlussgrads in Thüringen bis 2030 auf mindestens 90 Prozent und im Zusammenhang mit steigenden Bau- und Produktionskosten ist hier aufzustocken, um die Abwasserentsorgung entsprechend finanziell zu unterstützen. Der Gemeinde- und Städtebund sagt, dass bis 2030 zusätzliche Investitionen von über 2 Milliarden Euro nötig sind. Das sind etwa 250 Millionen Euro pro Jahr. Im rot-rot-grünen Haushaltsentwurf sind jedoch nur 31 Millionen Euro plus etwas bei den Zuweisungen für Abwasserentsorgungsanlagen eingestellt. Daher fordert der Gemeinde- und Städtebund eine Erhöhung auf 100 Millionen Euro. Dem sind wir annähernd nachgekommen, denn den Titel wollten wir auf insgesamt ca. 93 Millionen Euro anheben, was hingegen abgelehnt wurde. Hier hat es nur eine Änderung von Verpflichtungsermächtigungen gegeben. Ich höre noch die CDU-Fraktion bei vergangenen Haushaltsberatungen, Herr Gottweiss, wie Sie Rot-Rot-Grün gegeißelt haben und an den Abwasserpakt erinnerten. Nun handeln Sie im Brombeerverbund selbst so. Und Ihre 37 Millionen Euro sind einfach kein großer Wurf, das müssen Sie zugeben. Die Mehrausgaben unsererseits können wir über Entnahmen aus Rücklagen und durch Streichungen von Ideologietiteln zu Klima, aber auch Migration und Gender decken. Weil die Frage aufkam, wie wir denn die Ausgaben decken können – ich habe es Ihnen gerade erzählt, Herr Augsten. Insgesamt reichten wir zur Thematik „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ Änderungsanträge zu folgenden Titeln ein: Entnahme aus der Rücklage, Zuweisungen des Landes für Abwasserentsorgungsanlagen, Zuschüsse an sonstige Bereiche, Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände und Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände. Das macht 66 Millionen Euro, die wir auch hätten decken können. All dies ist im HuFA abgelehnt worden. Deswegen haben wir für das Plenum entsprechende Änderungsanträge in den Nummern 11, 12, 13, 20 und 21 sowie Entschließungsanträge eingereicht. Natürlich sind wir froher Hoffnung, dass die Brombeerfraktionen noch zur Vernunft kommen und diesen Anträgen zustimmen – im Sinne des Umweltschutzes, im Sinne der Daseinsvorsorge, der kommunalen Infrastruktur und der Gefahrenabwehr im Sinne Thüringens. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
