Ronald Hande
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan 06 ist dann doch ein eher unauffälliger Einzelplan, der sich mit den Finanzen des Landes und der Bewirtschaftung des Landeshaushalts befasst und dies auch sehr verantwortlich tut. Daher geht auch, Frau Ministerin, mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Haus und natürlich auch in den Finanzämtern, mit denen sicherlich auch alle von uns intensiven Kontakt pflegen. Große Kritikpunkte zum Einzelplan 06 habe ich daher grundsätzlich nicht gefunden. Einzig – und das muss ich ansprechen – der Umstand der Schaffung einer weiteren Staatssekretärsstelle hinterlässt mich dann doch mit ein paar Fragezeichen. Nun kann man natürlich sagen: In den letzten zehn Jahren, vielleicht auch länger, wurde die Arbeit im Finanzministerium nicht gemacht. Aber mein Empfinden ist ein anderes, ganz im Gegenteil – ich hatte es gesagt –, es wurde dort immer sehr verlässlich gearbeitet. So kann ich mir diesen Umstand eines weiteren Staatssekretärs eigentlich nur damit erklären, dass die Kommunalfinanzen jetzt in das Haus kommen. Dann wiederum frage ich mich: Warum bleiben es denn dann im Innenministerium dennoch zwei Staatssekretäre? Aber vielleicht kann das in der Zukunft noch einmal erläutert werden. Ich würde mich darüber freuen. In der Folge würde ich jedoch gern auf zwei weitere Punkte den Einzelplan 17 betreffend eingehen wollen. Schon durchaus mit Blick auf diesen Haushalt, aber natürlich auch mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 spielt das für meine Fraktion durchaus eine Rolle, nicht nur die Ausgabenseite zu beachten, die natürlich wichtig ist, sondern tatsächlich auch einen Blick auf die Einnahmenseite zu werfen. Und da nehme ich zur Kenntnis, dass gestern in der Regierungsbefragung der Ministerpräsident hier auch das Thema „Grunderwerbsteuer“ angesprochen hat und dort ausführte, dass wir uns mit den 5 Prozent Grunderwerbsteuer im Bundesdurchschnitt in etwa im Mittelfeld bewegen und er sich aber durchaus vorstellen könnte, diese noch weiter zu senken. Das wiederum hinterlässt mich ein weiteres Mal mit Fragen. Denn was meint denn Herr Voigt damit, wenn die Grunderwerbsteuer gesenkt werden soll? Wir haben jetzt den Fall, dass Familien beim Ersterwerb einer Immobilie bis 400.000 Euro die Grunderwerbsteuer komplett erstattet wird, sie also, egal wie hoch der Steuersatz ist, dann entsprechend mit einer Null am Ende dastehen werden. Also frage ich mich tatsächlich: Für wen wäre dann denn eine weitere Grunderwerbsteuersenkung von Relevanz? Das wären dann doch tatsächlich die größeren Wohnungsgesellschaften, die vermieten, aber auch Spekulanten und dergleichen. Das kann es ja dann nun nicht sein. Es profitieren also nicht die jungen Familien davon, die erstmalig Wohneigentum schaffen, sondern andere. Wir wollen das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Personengruppe – und das ist der Punkt, der dann auch für den Haushalt relevant ist und auch für künftige Haushalte relevant sein wird – bringt uns ca. 50, je nach Steuersatz, vielleicht 100 Millionen Euro, die dem Landeshaushalt fehlen – wie gesagt je nach Steuersatz. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, wäre ein weiteres freies Kindergartenjahr.
