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Dorothea Marx

SPD 03.04.2025 Sitzungen 8/14

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben wir in dem Justizhaushalt auch sehr wichtige Stellenbewirtschaftungen und konnten dort auch wichtige neue Stellen in dem Bereich der Gerichte, insbesondere der Rechtspflege unterbringen, aber auch bei den Sachbearbeiterinnen und nicht nur bei den Richterinnen/Richtern oder Staatsanwälten und Staatsanwältinnen. Da brauchen wir das Vertrauen in die Rechtspflege. Das beruht natürlich unter anderem auch darauf, dass jemand auch pünktlich und zeitnah sein Recht bekommt, wenn es ein Gericht ausübt. Selbstverständlich ist die gesetzgebende Gewalt – genauso auch wie andere Gewalten im Staat – an Recht und Gesetz gebunden. Eigentlich war das nicht Thema der Ausführungen, die ich hier machen wollte, aber die AfD zwingt mich doch dazu, hier noch mal auf das Thema „Migration“ einzugehen. Es ist Ihnen wahrscheinlich entgangen, dass sowohl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Verfassung des Landes Thüringen Menschenrechte keine deutschen Rechte oder Thüringer Rechte sind, sondern Menschenrechte. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Und die Menschenrechte sind unveräußerlich und auch nicht abzusetzen. Deswegen kann man nicht sagen: Integration ist eine Bringschuld. Leute, die hier sind und die hier leben, haben das Recht, natürlich auch gleich behandelt zu werden. Und wenn sie aus eigener Kraft Integrationsbedarfe haben, dann gilt für alle Menschen – egal aus welchem Grund –, dass man diese Integration oder die Gleichberechtigung auch aktiv fördern muss. Dazu gibt es genügend Anlass hier in Thüringen auch gegenüber ausländischen Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund. Und wenn ich mich an eine Besuchergruppe erinnere, als ein Herr Möller neben mir saß und einer 15-jährigen Realschülerin mit Migrationshintergrund ins Gesicht gesagt hat, wenn es noch mehr von euch hier gibt, dann fühle ich mich hier nicht mehr zu Hause, dann hätte ich am liebsten das Hausrecht angewandt. Das konnte ich nicht, weil er hier saß. Und wenn Sie sich dann wundern, dass wir Ihre Verfassungsmäßigkeit in Frage stellen, und dann noch sagen – wie Herr Mühlmann vorher –, dass er dem Verfassungsschutz quasi die Stühle unter dem Hintern wegziehen will: Wenn Sie mal an die Macht kommen, dann mache ich Sie auch noch mal darauf aufmerksam, dass Artikel 97 der Thüringer Verfassung einen Verfassungsschutz vorsieht und dass Artikel 83 Abs. 3 der Thüringer Verfassung eine Ewigkeitsgarantie auch für die Menschenrechte festlegt, die in der Thüringer Verfassung festgelegt sind. Deswegen können Sie die staatliche Ordnung hier nicht auf den Kopf stellen. Wenn Sie das aber machen wollten, falls Sie bei der nächsten Wahl dann noch im Parlament sein dürfen, dann müsste der Verfassungsrichter, der hier heute Morgen vereidigt worden ist, Ihnen dort im Rahmen seiner Verpflichtung auf die Verfassung Einhalt gebieten.

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