Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 14. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Wir haben heute Gäste im Rahmen des Girls‘ and Boys‘ Days hier im Thüringer Landtag, die in den Fraktionen sind, aber auch in der Thüringer Landesvertretung.
(Beifall im Hause)
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Gerhardt und Herr Abgeordneter Kalthoff betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Minister Gruhner zeitweise und Herr Ministerpräsident Voigt. Es wurde ja gestern schon gesagt: Es sind beide Minister zur MPK-Ost in Berlin und momentan hat Thüringen den Vorsitz der MPK-Ost. Das noch als Hinweis. Weitere Hinweise zur Tagesordnung: In der heutigen Sitzung sollen zuerst erneut die Tagesordnungspunkte 24 und 23 gemeinsam für die jeweilige Ernennung und Vereidigung aufgerufen werden. Danach soll sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 c für die Aussprache anschließen. Auf die zu diesen Tagesordnungspunkten bereitgestellten Änderungsanträge und Entschließungsanträge komme ich bei Aufruf dieser Punkte zu sprechen. Zu Tagesordnungspunkt 18 wurden ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/818 und ein Alternativantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/823 bereitgestellt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 8/818 zu Ihrem Antrag? Ich sehe Nicken. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 8/818 zulässig. Zu Tagesordnungspunkt 30 wurde ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD als Drucksache 8/860 bereitgestellt. Der Wahlvorschlag wurde nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen 48-Stunden-Frist eingereicht. Deswegen frage ich: Wird der Verkürzung der Frist widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Da nicht widersprochen wird, kommt der Wahlvorschlag bei Aufruf des Tagesordnungspunkts 30 zur Abstimmung. Zu Tagesordnungspunkt 33 wurde ebenfalls ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD als Drucksache 8/861 bereitgestellt. Der Wahlvorschlag wurde auch nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen 48-Stunden-Frist eingereicht. Deswegen frage ich auch hier: Wird der Verkürzung der Frist widersprochen? Frau Abgeordnete Muhsal.
