thueringer-landtag.de ↗

Stefan Möller

AfD 05.03.2025 Sitzungen 8/9

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, erneut wird innerhalb weniger Jahre durch eine Regierungskoalition hier in Thüringen die Überwachungs- und Geheimdienstkontrolle dem letzten Wahlergebnis angepasst. Die Kontrollbefugnisse sollen auf eine Minderheitskoalition beschränkt werden und auf eine privilegierte Opposition, deren Mitwirkung benötigt wird, um überhaupt parlamentarische Mehrheiten zu erreichen. Es ist schon etwas skurril anzusehen. Erst hatten wir eine einfache Mehrheit für die Benennung der Mitglieder, dann ist zu einer Zweidrittelmehrheit gewechselt worden, vor zwei oder drei Jahren war das. Dann hat man gemerkt, man hat die Grube eigentlich für die AfD gegraben, ist aber selbst hineingefallen. Jetzt wechselt man es wieder zurück und ich sage Ihnen eines: Auch in diese Grube fallen Sie selbst rein. (Beifall AfD) Ziel – so schreiben Sie es im Gesetzentwurf – ist, die parlamentarische Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen und die Arbeit des Verfassungsschutzes in Thüringen zu stärken und deren effektive Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Meine Damen und Herren, das stimmt nicht, das war es nie und das wird es auch nie sein. (Beifall AfD) Wir brauchen uns dazu nur die Arbeit der bisherigen Parlamentarischen Kontrollkommission angucken. Sie alle kennen die Skandale, die beispielsweise um den Verfassungsschutz hier in Thüringen bekannt geworden sind, gerade in den letzten Wochen: Missachtung der Indemnität, Unterdrückung eines Gutachtens, Androhung von Gewalt, Geheimnisverrat an Journalisten. Wir haben hier Skandale ohne Ende – stand davon jemals etwas in der Parlamentarischen Kontrollkommission? Nein. Was für ein Wunder. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das wissen Sie doch gar nicht!) Natürlich weiß ich das, denn über diesen Bericht, Frau Marx, ist hier berichtet worden, ist hier debattiert worden, und da stand nichts drin, da wurde nichts vorgetragen, nichts dergleichen ist erläutert worden. Und was Sie in Ihrem stillen Kämmerlein machen, was niemanden erreicht, das spielt für die Öffentlichkeit und für die Geheimdienstkontrolle schlicht keine Rolle. Das ist nämlich der springende Punkt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Es gab noch keine Debatte zum letzten Bericht!) Hauptsächlich geht es darum, die Aufgabe des Verfassungsschutzes letztlich zu decken, und diese Aufgabe besteht im Kampf gegen die stärkste Partei hier im Land, in der Vorbereitung eines Parteienverbots. Genau daran arbeitet der Verfassungsschutz auch fast ausschließlich. Jedenfalls ist so auch die öffentliche Wahrnehmung. Es geht darum, diese Machenschaften zu decken und die Opposition, soweit sie betroffen ist, und das ist sie in dem Fall sehr stark in Form meiner Partei, aus der Kontrolle des Verfassungsschutzes natürlich außen vor zu halten, um dem auch nicht in irgendeiner Weise in die Parade zu fahren. Meine Damen und Herren, die freiheitliche demokratische Grundordnung hat mehrere Säulen und eine von diesen Säulen ist das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Die darf nicht systematisch benachteiligt werden. Aber genau das machen Sie mit diesem Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Denn Sie unterlaufen dieses Recht auf Ausübung der parlamentarischen Opposition, indem Sie, und zwar gezielt, die Rechtslage den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen anpassen. Wo gibt es denn das?! Doch nicht in einer Demokratie, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Das ist doch geradezu lächerlich. Was Sie dabei vergessen, bei diesen Hütchenspielertricks, Sie zahlen dafür einen Preis. Zum einen signalisieren Sie in die Öffentlichkeit, ausgrenzen ist das Wichtigste. Das haben wir verstanden, darauf werden wir eine Antwort geben, an anderer Stelle. Da gibt es ja auch momentan die Aufregung über die Richter- und Staatsanwaltswahlausschüsse. Aber wo es seltsamerweise bei Ihnen und beim Richterbund und bei einigen anderen Protagonisten Ihres Gesetzentwurfs keine Aufregung gibt, das ist die Spaltung und Bekämpfung der Opposition, die hier schon seit zehn Jahren stattfindet und die nun ihre Fortsetzung auch in dieser Koalition findet, die doch eigentlich mal alles anders machen wollte. (Beifall AfD) Und zweitens, der Konflikt, den Sie gerade vom Zaun brechen, auch mit diesem Gesetzentwurf, dieser Eskalation, stärkt nicht Sie, sondern uns. Das sehen Sie beispielsweise am letzten Wahlergebnis. Es ist doch nicht so, dass diese Diskussion dieses Wahlergebnis nicht unbeeinflusst gelassen hat. Sie fand ja gerade vor der Wahl statt. Man hat auch entsprechend darüber berichtet. Ich sage Ihnen eins: 39 Prozent der Wähler hier in Thüringen fanden unseren Ansatz, damit umzugehen, durchaus berechtigt. Das kann man wohl feststellen nach diesem Wahlergebnis. (Beifall AfD) Und die haben eben verstanden, dass die Verknüpfung der Ausgrenzung in einigen Gremien mit Reaktionen in Bezug auf andere Gremien durchaus politisch sachgerecht ist und rechtlich zulässig ist. Aber egal, 39 Prozent interessieren Sie ja nicht, meine Damen und Herren, Sie wollen ja alles anders machen. Das haben wir auch von Herrn Gruhner gehört. Schauen wir mal an, was Sie anders machen wollen. Herr Gruhner hat vorhin gesagt, es soll einen Richtungswechsel in der Migrationspolitik geben. Ja, wir sehen, wo der hinführt. Der Richtungswechsel in der Migrationspolitik, der scheitert daran, dass Sie sich einseitig binden an Ihre privilegierte Opposition von der Linken, die eben sagt: Na ja, Abschiebehaft, das wollen wir nicht, das machen wir also nicht mit. Sie scheitern also dabei, die wirklichen Lebensumstände der Thüringer, die die Thüringer auch tatsächlich betreffen und interessieren, zu ändern. Das Einzige, was Sie hinbekommen, ist eine Mehrheit darüber, wie Sie der Opposition Kontrollrechte und Befugnisse nehmen. Und, meine Damen und Herren, das wird Ihnen früher oder später auf die Füße fallen. (Beifall AfD) „Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen im Landtag in der Kommission vertreten sein.“ Das steht jetzt, das ist jetzt die neue Regel, die Sie ja auch im G10-Gesetz einführen wollen; in der PKK ist es schon der Fall. Wir wissen, wie das ausgelegt wird, wie es angewendet wird. In der alten Koalition war es die privilegierte Opposition der CDU, die für die Mehrheitsfindung zuständig war, und jetzt ist es die Linke. Es werden also absehbar von der Opposition nur Linke in diesem Gremium sitzen. Das wissen wir alle. Darum braucht keiner rumreden. Und das, meine Damen und Herren, ist eine systematische Benachteiligung der Opposition bei ihrem ureigenen Kontrollrecht. Wenn Sie das mit einer Kraft machen, die von 33 Prozent der Menschen gewählt worden ist, dann sind Sie selbst mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kollidiert und sollten sich vielleicht selbst beobachten. (Beifall AfD) Denken Sie bitte auch einfach mal daran, wir hatten bei der Landtagswahl im September 32,8 Prozent aller Stimmen, wir hatten jetzt 39 Prozent der Stimmen. Wo stehen wir in zwei, drei Jahren? Wohin führt das vielleicht bei der Landtagswahl in fünf Jahren? Wollen Sie tatsächlich jetzt schon in Form gießen, wie dann möglicherweise auch Sie behandelt werden? Erwarten Sie dann von uns eine andere Behandlung? Ich kann Ihnen nur dringend raten: Finden Sie wieder zur Konsensorientierung zurück, versuchen Sie, das Gesprächsangebot der AfD-Fraktion anzunehmen, dann lassen sich viele Probleme hier lösen, auch ohne solche repressiven, autoritären Gesetzentwürfe wie den, den Sie hier vorgelegt haben. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Stefan Möller Protokoll ↗