Ronald Hande
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Linke haben wir in der Vergangenheit auch hier schon des Öfteren und hinreichend ausgeführt, warum wir einen Verfassungsschutz in der Form eines Geheimdiensts als problematisch erachten und daher ablehnen – zum Beispiel wegen der intransparenten Arbeitsweise und Zweifeln an der Wirksamkeit der Behörde oder des grundsätzlichen Widerspruchs des Selbstverständnisses eines Geheimdiensts gegenüber einer offenen Gesellschaft oder wegen der fortdauernden methodischen und analytischen Mängel oder weil er der zugeschriebenen Rolle eines Frühwarnsystems nicht bzw. nicht hinreichend gerecht wird. Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist bekannt. Heute geht es nicht um grundsätzliche Fragen des Geheimdiensts, sondern um die Frage, wie man das kleine bisschen Restkontrolle – wenn ich das so nennen darf –, die das Gesetz vorsieht, am Ende parlamentarisch umsetzen kann. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung 106 aus dem Jahr 2020 noch einmal zur Aufstellung der Parlamentarischen Kontrollkommission geurteilt. Als Linke haben wir dies seinerzeit sehr ernst genommen und schließlich nach einer Vielzahl von Wahlgängen und dem Ergebnis eines fraktionsübergreifenden Mediationsverfahrens im Jahr 2022 gemeinsam mit SPD und Grünen einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Obwohl in diesem Mediationsverfahren eine Zweidrittelmehrheit mit der CDU vereinbart wurde, reichte dies leider nicht, um diese Zweidrittelmehrheit auch praktisch im Parlament zu erzielen. Denn während die Linke in den sauren Apfel biss und trotz aller, teils auch erheblicher Kritik an den vorgeschlagenen Personen der CDU diese Personen in dieses Kontrollgremium wählte und ihre staatspolitische Verantwortung damit wahrgenommen hat, war das umgekehrt seitens der CDU leider nicht zu spüren. Und so bräuchte es diesen Gesetzentwurf nicht, hätte die CDU damals ihre Verantwortung wahrgenommen. Aber „hätte“, „wäre“, „wenn“ und sei es nun, wie es sei, die Koalitionsfraktionen streben nun, wie gehört, die Absenkung des Quorums auf eine Mehrheit der Abgeordneten an, also 50 Prozent. Aus Sicht meiner Fraktion könnten wir uns – auch basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre hier im Landtag und in Weimar – auch eine Drei-Fünftel-Mehrheit, also 60 Prozent, vorstellen. Aber davon werden wir unsere Meinungsbildung jetzt nicht unbedingt abhängig machen. Für tatsächlich problematisch erachten wir jedoch das komplette Fehlen von Mitgliederzahlen der Gremien. Das heißt, nach den Entwürfen könnten die Gremien in der Theorie mit nur zwei Mitgliedern konstituiert werden. Das hieße rein praktisch, zwei Personen kontrollieren, wie ein Geheimdienst in einem Bundesland mit über 2 Millionen Einwohnern Überwachungsmaßnahmen anordnet oder wie eine Behörde mit einem Budget von über 8 Millionen – 8,6 sind es genau – und über 100 Stellen arbeitet und Maßnahmen durchführt. Daher regen wir an, die Kontrolle nicht abzuschwächen, wie es im Entwurf der Brombeerkoalition ist, sondern eine Mindest- und Maximalzahl der Personen dort mit einzuführen. Ich darf ankündigen, dass Sie in Kürze ein entsprechender Änderungsantrag meiner Fraktion ereilen wird und wir darin eine entsprechende Korridorregelung mit einer Mindestzahl von drei bzw. Maximalzahl von sechs Mitgliedern vorschlagen werden. Andere Regelungen wären sicherlich aus Sicht meiner Fraktion auch noch diskutierbar, aber das werden wir dann zu gegebener Zeit sehen. Die Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus den Jahren 2020 und 2024 haben uns unmissverständlich gezeigt, dass parlamentarische Kontrolle nur dann legitim und wirksam ist, wenn sie fair und unter Wahrung der Rechte der Opposition nach Artikel 59 der Verfassung erfolgt. Wir haben dazu auch bereits im Jahr 2022 gesetzlich klargestellt, dass die parlamentarische Opposition stärkemäßig im Landtag als Gesamtheit in der Kommission im Verhältnis zur Gesamtheit des regierungstragenden Teils des Landtags vertreten sein muss. Das wird nun auch für die G10-Kommission nachvollzogen, das ist aus meiner Sicht folgerichtig. So, sehr geehrte Damen und Herren, hoffe ich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf in Verbindung auch mit den von mir angekündigten Nachbesserungen endlich den Stillstand bei den Kommissionswahlen beenden können, und bedanke mich für den Augenblick für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
