Dr. Thadäus Rudolf König
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie zu Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur wenige Meter von hier – im alten Plenarsaal – trat vor genau 32 Jahren und einem Monat ein Mann ans Pult, der erst kurz zuvor in Thüringen eingetroffen war. Er hob die rechte Hand zum Schwur und wiederholte die Worte, die der damalige Landtagspräsident – Dr. Gottfried Müller – ihm vorsprach. Am 5. Februar 1992 wurde Dr. Bernhard Vogel in der 43. Sitzung des ersten Thüringer Landtags zum zweiten Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen gewählt. In den darauffolgenden elf Jahren erfüllte er gewissenhaft seine Pflichten, wie es im Amtseid heißt, bevor er am 5. Juni 2003 aus Altersgründen zurücktrat. Er begleitete die Landespolitik trotzdem weiter mit Interesse und war nie um einen Rat verlegen, wenn er gefragt wurde. Zu seinem 90. Geburtstag wurde er 2022 hier im Plenarsaal persönlich geehrt und hat auch zu uns gesprochen. Im Herbst 2023 erlebte er als Ehrengast das 30. Jubiläum der Verabschiedung der Thüringer Verfassung auf der Wartburg, für die er selbst einst geworben hatte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit großer Trauer und Betroffenheit habe ich – wie Sie alle – die Nachricht vom Tod des ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Dr. Bernhard Vogel vernommen. Er ist am 2. März 2025 im Alter von 92 Jahren an seinem Wohnort Speyer verstorben. Mit Dr. Bernhard Vogel verliert Thüringen einen Gründervater des modernen Freistaats, der sich beispiellose Verdienste um unser Land erworben hat. Neben seinem Amt als Ministerpräsident war er von 1994 bis 2004 auch Abgeordneter des Thüringer Landtags. Dr. Bernhard Vogel hat Politik und Gesellschaft in den ersten Jahren unseres jungen Landes wie kaum ein Zweiter geprägt. Bereits als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz machte er sich regelmäßig selbst ein Bild von den Verhältnissen in der damaligen DDR und war nicht zuletzt deshalb ein glaubwürdiger Vermittler zwischen Ost und West. Dr. Bernhard Vogel hat sich als wahrer Glücksfall für unseren Freistaat erwiesen. Mit großer Offenheit ließ er sich auf das „Abenteuer“ Thüringen, wie er es einmal nannte, ein. Allen, mit denen er zusammenarbeitete, trat er mit Respekt und Offenheit gegenüber, unabhängig vom Parteibuch. Durch seine nahbare, humorvolle und bodenständige Art erwarb er sich mit der ihm eigenen Zugewandtheit das Vertrauen der Thüringer Bevölkerung. An Dr. Bernhard Vogels Verdienste ist in den vergangenen Tagen bereits vielfach erinnert worden – seine Mitwirkung am Aufbau demokratischer Strukturen, seine erfolgreiche Bildungs- und Wirtschaftspolitik und die Förderung wichtiger Infrastrukturprojekte. Auch für den Neubau des Thüringer Landtags hat er sich mit Nachdruck eingesetzt. Mit Dr. Bernhard Vogel verliert Thüringen einen viel geachteten Ministerpräsidenten und Landesvater, dessen politischer Rat und Mutterwitz fehlen werden. Wir verneigen uns vor seiner Lebensleistung. Sein Erbe wird fortbestehen und bleibt unvergessen. Dr. Bernhard Vogel war ein großer Freund von Zitaten und Aphorismen. Viele hat er selbst geprägt. Ich möchte mit einem Zitat von ihm schließen, das sich vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an die nachfolgende Generation richtet: „Habt […] den Mut, mit den Schwierigkeiten von heute so fertig zu werden, wie wir mit [denen …] von gestern […].“ Zum Gedenken an den Verstorbenen bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. – Ich danke Ihnen. Wenn Sie auch persönlich Abschied nehmen möchten, können Sie dies im Kondolenzbuch, das vor dem Plenarsaal ausliegt. Dort, wo sich für die Anwesenheit eingetragen wird, liegt auch das Kondolenzbuch aus. Vielen Dank. Ich möchte mit einigen Hinweisen fortsetzen. Es gab zwei Mandatswechsel. Frau Abgeordnete Dorothea Marx ist zurück im Thüringer Landtag, kann man so sagen, und sie ist Mitglied des Landtags geworden für Herrn Minister Georg Maier. Herzlich willkommen, Frau Marx!
(Beifall im Hause)
Ein herzliches Willkommen geht auch an den Abgeordneten Moritz Kalthoff. Er ist Mitglied des Thüringer Landtags geworden für Frau Ministerin Katharina Schenk. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung zu Beginn der Sitzung sind heute Herr Abgeordneter Benninghaus und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Ramelow, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Wirsing, Herr Ministerpräsident Voigt zeitweise und Herr Abgeordneter Henkel. Ich möchte noch einige allgemeine Hinweise geben. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Christian Heilwagen, freier Fotograf, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. In dem Zusammenhang möchte ich noch auf die Ausstellung des Fromm-Fotopreises 2024 hinweisen, die im Erdgeschoss und in der ersten Etage des Funktionsgebäudes besichtigt werden kann. Also nutzen Sie die Gelegenheit, denn das ist auch die Verbindung zu Herrn Heilwagen. Er hat dort auch zwei Preise gewonnen und deswegen war er mir auch als Fotograf bekannt. Im Anschluss an die morgige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Vereins Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk statt. Zur Tagesordnung möchte ich folgende Hinweise geben: Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 5 a hat die Drucksachennummer 8/567. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 6 hat die Drucksachennummer 8/575. Der Tagesordnungspunkt 8 wird abgesetzt, nachdem der zuständige Ausschuss seine Beratung nicht abgeschlossen hat. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 18 hat die Drucksachennummer 8/565. Zu Tagesordnungspunkt 19 liegen mit den Drucksachen 8/585 und 8/597 neue Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und Die Linke vor. Damit wird nicht erneut über die Wahlvorschläge in den Drucksachen 8/94 und 8/96 – Neufassung – abgestimmt. Zu Tagesordnungspunkt 20 liegen mit den Drucksachen 8/587 und 8/598 ebenfalls neue Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und Die Linke vor. Damit wird nicht erneut über die Wahlvorschläge in den Drucksachen 8/95 und 8/97 – Neufassung – abgestimmt. Die weiteren Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern, soweit sie noch nicht in der Einladung bezeichnet sind: zu Tagesordnungspunkt 22 die 8/595, zu Tagesordnungspunkt 23 a die 8/563, zu Tagesordnungspunkt 23 b die 8/547, zu Tagesordnungspunkt 24 die 8/615, zu Tagesordnungspunkt 26 die 8/593, zu Tagesordnungspunkt 28 die 8/543, 8/545, 8/611 und 8/614, zu Tagesordnungspunkt 29 die 8/541, 8/546, 8/610 und 8/613 und zu Tagesordnungspunkt 30 die 8/542, 8/564, 8/586 und 8/596. Vorbehaltlich ihrer Wahl schlage ich Ihnen vor, die beiden zu wählenden stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs am Freitag nach der Feststellung der Tagesordnung zu ernennen und zu vereidigen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist das so bestätigt. Zu Tagesordnungspunkt 27 liegen keine Wahlvorschläge vor. Ich gehe deshalb davon aus, dass diese Wahl als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Auch hier sehe ich keinen Widerspruch und stelle das hiermit fest. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 3 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls in zweiter Beratung zu verhandeln. Die zweite Beratung soll vorbehaltlich des Ergebnisses der ersten Beratung in der Plenarsitzung am Freitag durchgeführt werden. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, die zweite Beratung zu Tagesordnungspunkt 3 in der Plenarsitzung am Freitag durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Ich sehe hier keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Die Fraktionen haben darüber hinaus im Ältestenrat folgende Übereinkünfte für diese Plenarsitzungen erzielt, über die ich in chronologischer Reihenfolge informiere: Die heutige Plenarsitzung soll ausnahmsweise nach dem Tagesordnungspunkt 32 enden. Unter Berücksichtigung des abgesetzten Tagesordnungspunkts 27 sollen die Tagesordnungspunkte 19 bis 26 und 28 bis 30 morgen nach dem Tagesordnungspunkt 31 einzeln aufgerufen werden. In der Plenarsitzung am Freitag sollen zulässige Wahlwiederholungen nach dem Tagesordnungspunkt 31, frühestens nach der Mittagspause, aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b sollen in der Plenarsitzung am Freitag als letzte Punkte aufgerufen werden. Weitere Vorbemerkung zur Tagesordnung: Der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit gilt auch für Wahlen, soweit nicht die Landesverfassung ein Gesetz oder die Landtagsgeschäftsordnung die Geheimheit der Wahl anordnet. Diese Vorgabe ausgestaltend bestimmt § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung, dass eine Wahl offen und durch Handzeichen durchgeführt wird. Der Ältestenrat ist in seiner Sitzung letzte Woche Dienstag übereingekommen, nur die Wahlen geheim durchzuführen, bei denen eine rechtliche Verpflichtung zur Geheimheit der Wahl vorliegt. Dies gilt für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24 und 25. Also wir kehren jetzt hier wieder zum Regelfall zurück. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
