Dr. Althaus
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Die AfD-Fraktion stellt hier ein Thema zur Debatte, über das der Thüringer Landtag, wie bereits erwähnt, entschieden hat. Ablehnung hieß das Votum des Hohen Hauses in der 7. Legislatur. Die Landesregierung ist daher der Auffassung, dass dieses Gesetz nicht hilfreich ist, an den Erfordernissen vorbeigeht und nicht zustimmungsfähig ist. Wenn wir feststellen, Schulen brauchen Ressourcen, dann ist natürlich im landläufigen Sinne oft Geld gemeint. Wir werden hierzu im Haushalt in diesem Haus verhandeln und die Lage ist bei Weitem nicht so, dass wir nur aus dem Vollen schöpfen können. Das wissen wir alle. Aber es muss und wird – und dem haben wir nicht zuletzt durch das 100-Tage-Programm Rechnung getragen und dies deutlich gemacht – einen unmittelbaren und kraftvollen Schwerpunkt auf Bildung geben. Ich bin zuversichtlich, dass der sogenannte technische Haushalt hier an dieser Stelle deutlich nachgebessert wird. Ressourcen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind aber mehr als Geld. Da geht es um Personal, das bekanntermaßen sehr schwierig zu finden ist, wo wir aber als neue Landesregierung auch deutliche Zeichen setzen und einen, wenn ich das so symbolisch sagen darf, Zahn zulegen werden. Wir werden den, wie es im 100-Tage-Programm heißt, Einstellungsturbo starten, indem wir allen Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen, die in Thüringen fertig werden, ein gezieltes Jobangebot im Schuldienst unterbreiten. Der Ministerpräsident hat dazu heute Vormittag ausgeführt und dieses Programm wird am morgigen Tag starten. Wir gehen noch konsequenter auf die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu, bevor es andere Länder tun. Sie sollen bei uns bleiben, denn wir haben sie ausgebildet. Wir haben sie für unsere Schulen ausgebildet. Wir sind in der Lage, ihnen gute und zukunftsfähige Beschäftigungen und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Eine weitere Ressource, die die Schulen brauchen, ist Unterstützung. Wir dürfen sie in der schwierigen Lage, in der sich viele Schulen befinden, nicht alleinlassen. Wir müssen ran an die Probleme, direkt und – ja – auch ungeschminkt. Zum Maßnahmenplan unseres Ministeriums wird es daher auch gehören, Schulen, in denen es wirklich eine eklatante Schieflage gibt, gezielt und mit Priorität zu unterstützen. Was brauchen wir darüber hinaus, um Kinder mit sprachlichem Förderbedarf besser zu unterstützen? Wir brauchen erstens die Schulplätze. Wir brauchen Ansprechpartner und Mentoren in den Schulen, auch im Sinne der schon erwähnten multiprofessionellen Teams. Wir brauchen Übersetzungsangebote. Wir brauchen eine weitere Verbesserung der digitalen Ausstattung der Schulen und hier ausdrücklich hard- und softwareseitig. Wir kommen an manchen Stellen nicht darum herum, auch Lerngruppen zu bilden – und das ist jetzt schon Realität –, in denen Sprachförderung unmittelbar und gut realisiert werden kann, damit die sprachlichen Gruppen homogen sind und damit im Anschluss Integration funktioniert. Wir brauchen natürlich auch eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Schulträgern. Und genau diese müssen wir – auch darüber haben wir gesprochen – verbessern. Das alles werden wir natürlich angehen. Dafür steht das Ministerium und nimmt natürlich auch seine Verantwortung wahr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir nicht brauchen, ist eine Gesetzesänderung, wie sie die AfD vorschlägt. Was wir nicht brauchen, sind unrealistische Quoten, die latent ausländerfeindlich oder – ich sage es noch krasser – kinderfeindlich sind. Eine solche Beschneidung von Bildungschancen wird es mit unserer Landesregierung nicht geben. Ich bedanke mich.
(Beifall CDU, BSW)
