Carolin Gerbothe
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, bereits gestern haben wir uns in der Aktuellen Stunde mit der Qualität der Bildung in unserem Freistaat beschäftigt. Uns allen ist hier bewusst, dass wir gerade im Bereich der Bildung vor sehr großen Herausforderungen stehen. Gerade mit Blick darauf, dass die Bildung unserer Kinder der Schlüssel für ihre Zukunft ist, sind wir hier dringend zum Handeln aufgefordert, denn eine der wichtigsten Ressourcen an unseren Schulen ist derzeit besonders knapp: Lehrerinnen und Lehrer. Genau diese Knappheit stellt uns tagtäglich vor enorme Herausforderungen – Unterrichtsausfall von 11,2 Prozent im letzten Herbst. Die letzten Jahre haben Spuren hinterlassen. Viel zu kurze Stundentafeln, gerade im Bereich der sprachlichen und naturwissenschaftlichen Bildung. Unsere Kinder haben ein Schulsystem verdient, welches verlässlich, leistungsstark und gerecht ist. Nun zum Gesetzentwurf der AfD: Nur weil man populistische Forderungen wiederholt formuliert, werden sie nicht richtiger. Statt feste prozentuale Quoten an unseren Schulen einzuführen, wäre es meiner Meinung nach zielführender, mit konkreten inhaltlichen Vorschlägen hier im Parlament dafür zu sorgen, dass die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in unserem Bildungssystem bewältigt werden. Zu nennen wäre hier exemplarisch, wie es auch heute in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten formuliert wurde, den Lehrermangel mit konkreten Maßnahmen anzugehen, die Einstellungspraxis zu beschleunigen und allen Lehramtsanwärtern in Thüringen eine Perspektive in unserem Freistaat zu geben. Darüber hinaus ist es essenziell, Schulen und Lehrkräfte dahin gehend in die Lage zu versetzen, Kindern mit sprachlichem Förderbedarf, und das unabhängig von ihrer Herkunft, entsprechende Förder- und Sprachangebote zur Verfügung zu stellen. All dies vermisse ich persönlich in Ihrem Gesetzentwurf. Stattdessen sollen alle Probleme mit einer einzigen Paragrafenänderung gelöst werden. Dies hilft meiner Meinung nach keinem Kind. Weiterhin stelle ich mir auch nach Ihren Ausführungen die Frage, wie genau dieser Gesetzentwurf in der Praxis aussehen soll. Würden dann in einigen Wochen die Türen zu Thüringer Klassenzimmern aufgehen und Schülerinnen und Schüler, die Förderbedarf im Bereich der deutschen Sprache haben und über Ihrer Quote liegen, vom Unterricht verwiesen? Sollen diese Schüler von einem auf den anderen Tag nicht mehr im Klassenverband beschult werden und was genau passiert mit diesen Kindern? Ihr Gesetzentwurf wirft mehr Fragen auf, als er Lösungen bringt. Er negiert das Recht auf Bildung unserer Kinder, ist weder konstruktiv noch hilfreich. Wir als regierungstragende Fraktion garantieren allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft die uneingeschränkte Teilhabe am Unterricht ohne feste Quote. Ja, die Schülerschaft insgesamt ist heterogener geworden, darauf bin ich bereits gestern eingegangen. Aber wir sollten uns dafür einsetzen, dass an unseren Schulen wieder genug Handwerkszeug zur Verfügung steht, um diese Herausforderung zu bewältigen. Dazu gehören eine zukunftsorientierte Schulinfrastruktur, moderne Ausstattung und vor allen Dingen genügend Lehrkräfte. Diese benötigen ausreichende Mittel und Ressourcen, damit sie ihre Arbeit bestmöglich im Sinne unserer Kinder und unter Berücksichtigung des § 41b des Thüringer Schulgesetzes bewerkstelligen können. Der Gesetzentwurf bringt keinerlei konkrete Lösungsansätze und ist deshalb abzulehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
