Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste, es ist natürlich etwas unüblich, wenn gleich nach der Einbringung der erste Beitrag vom Einbringer kommt, aber sei es drum. Ohne eine altersangemessene sprachliche Verständigungs- und vor allem Verständnisfähigkeit können Schüler Lernerfolge nicht optimal erzielen. Seit Jahren wird aber im Bildungsbereich diese simple Wahrheit immer ignoriert. Man versucht, Schüler mit Migrationshintergrund mit aller Macht und ohne ausreichende Deutschkenntnisse in den regulären Schulklassen zu integrieren, was am Ende dazu führt, dass nicht nur die Lehrer überfordert werden, sondern auch die Lernerfolge aller betroffenen Schüler gemindert werden. Die ohnehin angespannte Situation hat sich in den letzten Jahren durch die Fluchtbewegung aufgrund des Kriegs in der Ukraine nochmals deutlich verschärft. Es war von vornherein klar, dass unser angeschlagenes Bildungssystem dies nicht ohne Weiteres verkraften kann. Aber trotzdem wurde auch hier versucht, mittlerweile über 5.000 ukrainische Schüler in die Thüringer Schulen zu integrieren, auch hier zum großen Teil Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Folgen dieser planlosen Politik sind: Es fehlt den Schulen an Klassenräumen, es fehlt den Schulen an Personal und viele Lehrer wissen nicht mehr, wie sie überhaupt noch vernünftig unterrichten sollen, wenn große Teile der Schulklasse sie nicht einmal mehr verstehen. Wenn wir mittlerweile Schulen mit einem Anteil von über 50 Prozent an Schülern haben, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache haben, bei solchen Zahlen ist eine Integration und die Durchführung von ordentlichem Unterricht nicht mehr möglich. Wir sehen gerade an diesen Schulen zunehmend Mobbing und Gewalt, weil zum Teil Parallelgesellschaften entstehen. Viele Schüler haben die Verbindung zu ihrer Schule verloren. Die Zahl von Schulverweigerern ist gestiegen und immer mehr Schüler haben psychische Probleme. Es sollte mittlerweile doch klar sein: Wenn immer mehr Schüler mit Förderbedarf auf immer weniger Lehrer treffen, dann implodiert unser Bildungssystem und am Ende verlieren alle Beteiligten.
(Beifall AfD)
Wir haben mittlerweile in Thüringen eine Schulabbrecherquote von rund 10 Prozent. Mit jedem IQBBildungstrend rutscht Thüringen immer weiter ab. Der Anteil von Schulabgängern, die nicht ausbildungsfähig sind, steigt von Jahr zu Jahr, weil ihnen sprachliche und mathematische Grundkenntnisse fehlen. Auch hier ist der Zusammenhang zwischen dem Migrationshintergrund und den schulischen Kompetenzen relativ deutlich, denn die Sprache ist nun mal der Schlüssel zu gesellschaftlicher und vor allem schulischer Teilhabe. Seit Jahren schlagen Lehrer auch immer wieder Alarm. Ich denke hier zum Beispiel nur an die Allianz mehrerer Schulen aus dem Erfurter Norden, die sich vor rund zwei Jahren gebildet hat, um Druck auf die Politik auszuüben, um sich endlich Gehör zu verschaffen, weil sie sich mit den Problemen alleingelassen fühlten und sich nicht mehr anders zu helfen wussten. Ich glaube, spätestens seitdem sollte nun jedem klar sein, dass der Versuch der massenhaften Integration in den regulären Unterricht vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist. Eigentlich regelt das Schulgesetz die Klassenbildung sehr genau. Wenn man es anwenden würde, dann würde es auch nicht zu solchen Überforderungszuständen kommen. Das Thüringer Schulgesetz regelt in § 41b die Klassenbildung an den Schulen. In Absatz 2 steht: „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache werden bei der Klassenbildung an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Förderzentren doppelt gezählt.“ Die Schüler mit Förderbedarf sollen also doppelt gezählt werden, weil selbst der Gesetzgeber anerkennt, dass sie einen höheren Betreuungsaufwand darstellen und den Lehrern somit mehr Zeit gegeben werden muss, um sich mit den Kindern zu beschäftigen. In der Praxis wird dieser Passus des Schulgesetzes aber einfach immer weiter ignoriert, besonders hier in Erfurt. Selbst Mitarbeiter des Schulamts mussten schon einräumen, dass sie nicht nur diesen Passus ignorieren, sondern auch die Brandschutzvorschriften, um mehr Kinder in die Klassenräume zu bekommen. Mit anderen Worten: Die verfehlte Migrations- und Integrationspolitik der Bundes- und Landesregierung wird am Ende auf dem Rücken der betroffenen Schüler und Lehrer ausgetragen. Derzeit glaubt man anscheinend, dass man die mangelnden Deutschkenntnisse vieler Schüler schon durch DaZ-Unterricht, also Unterricht in Deutsch als Zweitsprache, irgendwie in den Griff bekommen kann. Aber auch hier sieht die Realität anders aus. Viele Lehrer berichten mir, dass die zwei oder drei Doppelstunden DaZ-Unterricht in der Woche bei Weitem nicht ausreichen, der DaZ-Unterricht eh andauernd ausfällt und die Lehrer auch sehr genau merken, wenn der DaZ-Unterricht ausgefallen ist, da die Schüler mit Förderbedarf in Deutsch augenblicklich zurückfallen und die Lehrer wieder mit dem Problem, dass sie sich mit einem Teil ihrer Schulklasse gar nicht richtig verständigen können, alleingelassen werden. Hier muss man ganz klar sagen: Der reguläre Unterricht ist nicht der richtige Ort zum Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. Diesen Bedarf kann der normale Lehrer nicht leisten, wenn ein Drittel oder sogar mehr Schüler einer Klasse einen Förderbedarf hat, und vor allem wird man die Sprachprobleme auch nicht im regulären Unterricht lösen können.
(Beifall AfD)
Unser Lösungsansatz im Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Wir wollen eine verpflichtende Quote von maximal 10 Prozent an Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache in unseren Schulklassen. Nur durch eine solche Obergrenze führt Integration nicht zu einer Mehrbelastung für die Lehrer und auch nicht zu einem Absenken des Leistungsniveaus insgesamt an der Schule. Wer als Schüler nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, der muss in separaten Klassen unterrichtet werden, bis sein Sprachniveau so hoch ist, dass er dem Unterricht problemlos folgen kann. Diese Vorschaltklassen sollen vor allem auf den Erwerb von Sprachkenntnissen ausgerichtet sein, also nicht nur Deutsch als Zweitsprache mit ein oder zwei Wochenstunden, sondern nahezu ausschließlich Deutschunterricht. Dadurch können schnelle Lernerfolge erzielt werden, das Sprachniveau der Schüler schnell gehoben werden. Als Lehrpersonal könnten hierfür Sprachtrainer oder Dolmetscher eingesetzt werden oder die Vorschaltklassen könnten zum Teil auch bei den Volkshochschulen angegliedert werden. Ein Übergang in die regulären Klassen darf nur dann erfolgen, wenn die Schüler der Vorschaltklassen einen Nachweis über ein ausreichendes Sprachniveau erbracht haben. Es kann sein, dass dies bei manchen Schülern dann nach wenigen Wochen schon der Fall ist, bis sie entsprechende Sprachnachweise erbringen können, und bei anderen dauert es dann einige Monate. Es ist aber gewährleistet, dass nur Schüler in den regulären Unterricht kommen, für die dieser Unterricht auch wirklich etwas bringt und die dem Unterricht auch sprachlich folgen können. Den Status quo beizubehalten würde nur dazu führen, dass wir in eine Bildungskatastrophe hineinsteuern, bei der alle Beteiligten weiterhin verlieren: die Lehrer, da sie maßlos überfordert sind, die deutschsprachigen Kinder, da sie keine ordentliche Lernumgebung vorfinden und der Lehrer sich nicht um die Vermittlung des Unterrichtsstoffs konzentrieren kann, und auch die Kinder mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache verlieren, da sie aufgrund ihrer Sprachdefizite dem Unterricht nicht folgen können. Wir brauchen endlich eine handfeste Lösung, damit unser Bildungssystem wieder Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ermöglicht und alle Kinder die bestmöglichen Lernergebnisse erzielen können. Deswegen unser Antrag zur Änderung des Schulgesetzes und ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
