Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Schüler am Livestream – auf der Tribüne ist leider keiner mehr –, wie ich gestern schon bei der Aktuellen Stunde des BSW gesagt habe: Eine gemeinsame Sprache der Schüler und Lehrer ist eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von ordentlichem Unterricht. Eine gemeinsame Sprache ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sich eine Klassengemeinschaft überhaupt bilden kann und eine vernünftige Lernumgebung entsteht. Und vor allem ist eine gemeinsame Sprache auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Schüler optimale Lernerfolge erzielen können. Diese einfache Selbstverständlichkeit ist aber leider an vielen unserer Thüringer Schulen schon keine Selbstverständlichkeit mehr. In Thüringen wie auch im Rest von Deutschland steigt seit Jahren die Zahl der Einwanderungen. Damit einhergehend steigt auch der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an unseren Schulen und damit auch der Anteil von Schülern, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache aufweisen. In Thüringen beträgt der Migrantenanteil mittlerweile 11,7 Prozent bei den Schülern. Damit hat sich der Migrantenanteil unter den Schülern seit 2015 in Thüringen deutlich mehr als verdoppelt, beinahe sogar verdreifacht. Die Verteilung der migrantischen Kinder an den einzelnen Schulen ist auch sehr unterschiedlich. Wir sehen einen deutlich höheren Anteil an den Schulen in den größeren Städten – sei es Gera, Jena oder auch Erfurt –, wohingegen ihr Anteil in den Schulen im eher ländlichen Raum deutlich geringer ist. Mittlerweile haben wir in Thüringen aber auch schon 68 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von 20 bis 30 Prozent, 51 Schulen mit einem Migrantenanteil von 30 bis 50 Prozent und auch schon 12 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von über 50 Prozent. Damit sind wir bei diesen Schulen weit jenseits von Quoten, bei denen eine sinnige Integration überhaupt noch möglich ist.
(Beifall AfD)
Vor allem korreliert mit dem zunehmenden Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund auch der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erlernen der deutschen Sprache. So herrschen besonders an Schulen mit einem hohen Migrantenanteil oftmals massive Verständigungsprobleme, Verständigungsprobleme der Schüler untereinander, aber vor allem auch Verständigungsprobleme zwischen den Lehrern und den Schülern, und ein ordentlicher Unterricht ist nahezu unmöglich. Wenn mir Lehrer immer wieder berichten, dass ihr wichtigstes Unterrichtstool der Google-Übersetzer auf ihrem Telefon ist, um sich überhaupt noch mit einem Teil der Klasse verständigen zu können, dann läuft irgendetwas gewaltig schief.
(Beifall AfD)
Der seit Jahren eingeschlagene Weg, Schüler mit Migrationshintergrund mit aller Macht und vor allem ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Schulklassen zu integrieren, muss endlich beendet werden, denn er führt dazu, dass am Ende die Lehrer überfordert werden und die Lernerfolge aller betroffenen Schüler gemindert werden. Wir wollen mit unserem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes deswegen eine Obergrenze für Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung einführen, um die Lehrer und vor allem die betroffenen Schüler zu schützen und um zu gewährleisten, dass ein ordentlicher Unterricht stattfinden kann. Wir wollen das Schulgesetz deswegen unter § 41b ändern. Dieser Paragraf regelt die Klassenbildung. Wir wollen dies unter Absatz 2 um den folgenden Satz erweitern, ich zitiere: „Der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache darf bei der Klassenbildung an allgemeinbildenden Schulen einen Anteil von zehn Prozent nicht überschreiten.“ Dadurch wollen wir gewährleisten, dass die Lehrer nicht länger überfordert werden und nicht ständig erst mal eine gemeinsame sprachliche Verständigungsebene mit den Schülern finden müssen. Eine gemeinsame Sprache ist nun mal, wie ich anfangs schon sagte, eine Grundvoraussetzung für gemeinsamen Unterricht. Wenn Schüler die Sprache nicht beherrschen, müssen sie zunächst in Vorschaltklassen oder in Deutschkursen die Sprache erlernen. Und nur wer ausreichend Deutschkenntnisse besitzt, kann dann auch in den regulären Unterricht überwechseln. Das ermöglicht allen Schülern, die bestmöglichen Lernerfolge zu erzielen, sowohl den Schülern mit Deutsch als Muttersprache, aber auch den Schülern, die die Sprache erst erlernen müssen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion zu unserer Gesetzesänderung und beantrage schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
