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Steffen Quasebarth

30.01.2025 Sitzungen 8/7

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Dann rufe ich die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir nach vorn. Jetzt würde ich über diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie also dafür sind, dass der Tagesordnungspunkt 2 morgen nach dem Tagesordnungspunkt 18 behandelt wird, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Jastimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist der Antrag angenommen. Vielen Dank. Damit kommen wir jetzt zu den Tagesordnungspunkten 24 bis 26, die ich gemeinsam aufrufen werde. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/301 Aufgrund der Vorgaben in § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung hat der Landtag in seiner am 28. September 2024 fortgesetzten 1. Sitzung sieben ordentliche und sieben stellvertretende Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Frau Abgeordnete Beate Meißner, die damals als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, gehört dem Wahlprüfungsausschuss nicht mehr an. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die Geschäftsordnung Anwendung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Vorgeschlagen wird Herr Abgeordneter Christoph Zippel. Ich eröffne die Aussprache. Ich nehme wahr, dass keine Aussprache erwünscht ist. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und der SPD sowie Die Linke - Drucksachen 8/324, 8/380 und 8/381 Folgender Hinweis dazu: Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. Die Mitglieder verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, Herr Abgeordneter Peter Gerhardt, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Denny Jankowski, Herr Abgeordneter Denis Häußer, durch die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD als Mitglieder Herr Andreas Krause, Herr Martin Seeling, Herr Thomas Jakob, als stellvertretende Mitglieder Frau Abgeordnete Jane Croll, Herr Maik Schulz, Frau Alexandra Wallrodt, durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Linda Stark, als stellvertretendes Mitglied Herr Tim Rosenstock. Ich eröffne die Aussprache. Ich nehme wahr, dass die Aussprache nicht erwünscht ist. Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Linke und der SPD Die - Drucksachen 8/325, 8/373, 8/375, 8/382 und 8/394 Folgender Hinweis: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Landessportbeirats und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter richtet sich nach § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat. Nach diesen Vorgaben besteht der Landessportbeirat aus Personen auf dem Gebiet des Sports. Die Fraktionen entsenden jeweils ein vom Landtag zu wählendes Mitglied in den Landessportbeirat. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Jan Abicht, durch die Fraktion der CDU als Mitglied Herr Abgeordneter Andreas Bühl, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König, durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Matthias Herzog, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Roberto Kobelt, durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Herr Abgeordneter Andreas Schubert, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Jens Thomas, durch die Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban, als Stellvertreter Herr Michael Klostermann. Ich eröffne die Aussprache. Wie ich sehe, ist keine Aussprache gewünscht. Dann kommen wir zur Erläuterung der Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 24 können Sie eine Stimme vergeben. Sie können einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Ebenfalls eine Stimme vergeben können Sie auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 25. Sie können sich für einen der drei Wahlvorschläge entscheiden oder sich enthalten. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Zu Tagesordnungspunkt 26 erhalten Sie fünf Stimmzettel. Auf jedem dieser Stimmzettel steht ein Wahlvorschlag. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Gerbothe, Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Behrendt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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