Steffen Quasebarth
Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter
Sehr geehrte Abgeordnete, ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der AfD entfallen 60 Jastimmen, 23 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)
Das ist der Fall. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 54 Jastimmen, 31 Neinstimmen, Enthaltungen keine. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 51 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 46 Jastimmen, 38 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 84, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 49 Jastimmen, 35 Neinstimmen, Enthaltungen keine. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich die Frage, ob die Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Diese Frage wird heute verneint. Damit schließe ich den TOP. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/73 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Vorgeschlagen wird Herr Abgeordneter Jörg Prophet. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Gerhardt und Herr Abgeordneter Thomas. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
