Dr. med. Cornelia Urban
e) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Für ein sicheres und weltoffenes Thüringen mit klaren Regeln und fairen Chancen“
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe hiermit die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer kurz nach vorn. Ich bitte noch mal um Ihre Aufmerksamkeit. Sie haben es wahrscheinlich geahnt: Der Blick auf die Uhr erlaubt uns, dass wir heute in der Tagesordnung ein bisschen schneller vorankommen als gedacht. Ich habe mich gerade soeben mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen darauf verständigt, dass wir sozusagen geändert zu unserer zuvor gefassten Tagesordnung zunächst noch den Tagesordnungspunkt 5, dann den Tagesordnungspunkt 8 und dann den Tagesordnungspunkt 20 aufrufen werden – alle ohne Aussprache. Ich würde gern deshalb jetzt auch gleich in medias res gehen und den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/320 ERSTE BERATUNG Gestatten Sie mir bitte folgende Vorbemerkung zur Ausfertigung des Gesetzentwurfs als Drucksache 8/320: Der Staatsvertrag wurde nach derzeitigem Stand ausschließlich für Thüringen unterzeichnet. Noch nicht unterzeichnet wurde der Staatsvertrag von allen anderen Ländern. Gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Staatsvertrags bedarf der Staatsvertrag der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Staatskanzlei des Sitzlandes zu hinterlegen. Diese teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tag in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung durch den Landtag erfolgen auf dieser Grundlage. Ist hierzu noch eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit würde ich jetzt auch hier die Aussprache eröffnen. Wir haben, wie gesagt, uns vereinbart, dass wir keine Aussprache durchführen. Damit schaue ich noch mal zur Regierung. Okay, auch keine Wortmeldung gewünscht. Damit kämen wir auch schon zu der Frage: Ist hier noch mal eine Ausschussüberweisung gewünscht oder können wir direkt in die Abstimmung gehen? Kein Wunsch auf Ausschussüberweisung. Es ist die erste Beratung, also machen wir heute keine Abstimmung, sondern wir können direkt die Beratung schließen. Das ging also rasant. Ich befürchte, wenn wir so weitermachen, müssen wir noch ein paar Tagesordnungspunkte abarbeiten. Aber wir kommen zum nächsten. Wir sind damit jetzt bei Tagesordnungspunkt 8 , und zwar dem ersten Teil - Drucksache 8/297 Zunächst eine Vorbemerkung: Zur Abstimmung über die unter den Tagesordnungspunkten 8 a, b, c und d zur Abstimmung stehenden Anträge gestatten Sie mir bitte folgende Hinweise: Zur Annahme des jeweiligen Antrags reicht gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes die einfache Mehrheit. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, gilt dieser gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes als an den Wahlprüfungsausschuss zurückverwiesen. Als Berichterstatter haben wir aus dem Wahlprüfungsausschuss Herrn Abgeordneten Schlösser von der AfD-Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. – Danke schön, dass Sie das so ad hoc möglich machen.
