Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 6. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Vor Beginn der Plenarsitzung bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit. Wir trauern um einen ehemaligen Abgeordneten des Thüringer Landtags und Thüringer Minister der ersten Jahre nach der Wiedervereinigung. Am 7. Januar ist der ehemalige Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Volker Sklenar im Alter von 80 Jahren verstorben. Der promovierte Diplomlandwirt wurde 1990 in den ersten Thüringer Landtag nach der Wiedervereinigung gewählt. Vier volle Wahlperioden bis zum September 2009 gehörte er dem Hohen Hause als Abgeordneter der CDU-Fraktion an. Drei Ministerpräsidenten schenkten ihm ihr Vertrauen und beriefen ihn erst zum Thüringer Minister für Landwirtschaft und Forsten und ab 1994 zum Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Als er 2009 aus diesem Amt ausschied, war Dr. Volker Sklenar der dienstälteste Landwirtschaftsminister in der Bundesrepublik. Er hat mit großem Sachverstand den Weg der Thüringer Landwirtschaft in die Marktwirtschaft begleitet, die Interessen der Thüringer Landwirte und der Menschen im ländlichen Raum immer fest im Blick, bei denen er ein hohes Ansehen genoss. Wir trauern heute um einen Menschen, der politisch bleibende Spuren hinterlassen hat. Einige Abgeordnete und so manche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter hier im Haus haben ihn aufgrund seiner ausgeglichenen, vermittelnden Persönlichkeit noch in guter Erinnerung. Seinem Wirken werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. In Gedanken sind wir bei seinen Angehörigen. Zum Gedenken an den Verstorbenen bitte ich Sie, sich für einen kurzen Moment der Stille von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, das Kondolenzbuch liegt bis Freitag am Eingang zum Plenarsaal neben dem Sitzungsdienst aus und es soll der Witwe Dr. Sklenars übersandt werden, also hier vorne gleich im Eingangsbereich. Wir haben uns bewusst entschieden, es dort zu platzieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich einzutragen. Also machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte noch einige Hinweise zur heutigen Plenarsitzung geben. Im Anschluss an die Regierungsbildung haben die Fraktionen der CDU und des BSW Veränderungen bei der Übertragung von Ämtern vorgenommen. Bei der Fraktion der CDU wurden Herr Abgeordneter Andreas Bühl zum Fraktionsvorsitzenden und Frau Abgeordnete Ulrike Jary zur Parlamentarischen Geschäftsführerin gewählt. Bei der Fraktion des BSW wurden Herr Abgeordneter Dr. Frank Augsten zum Fraktionsvorsitzenden und Herr Abgeordneter Dr. Stefan Wogawa zum Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt. Ich beglückwünsche Sie im Namen des Hohen Hauses dazu. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall im Hause)
Zudem begrüßen wir Herrn Abgeordneten Thomas Gottweiss, der dem Landtag nach dem Mandatsverzicht durch Herrn Staatssekretär Marcus Malsch seit dem 8. Januar 2025 angehört. Herzlich willkommen, Herr Gottweiss!
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung zu Beginn der Sitzung sind heute Herr Abgeordneter Häußer und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herr Abgeordneter Kießling mitgeteilt. Ich möchte einige Hinweise zur Tagesordnung geben. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 9 a die 8/357 und zu Tagesordnungspunkt 9 b die 8/358. Der Tagesordnungspunkt 10 wird abgesetzt, nachdem der zuständige Ausschuss seine Beratung nicht abgeschlossen hat. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits auf der Tagesordnung stehen: zu Tagesordnungspunkt 21 die 8/372, zu Tagesordnungspunkt 22 die 8/371, zu Tagesordnungspunkt 25 die 8/380 und die 8/381, zu Tagesordnungspunkt 26 die 8/373, 8/375 und 8/382. Die Wahlvorschläge in den Drucksachen 8/96 zu Tagesordnungspunkt 21 und 8/97 zu Tagesordnungspunkt 22 liegen in einer jeweiligen Neufassung vor. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in der Drucksache 8/394, der dem Tagesordnungspunkt 26 zuzuordnen ist, wurde nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen 48-Stunden-Frist eingereicht. Kann ich davon ausgehen, dass die notwendige Fristverkürzung erteilt wird? Da nicht widersprochen wird, wird der Wahlvorschlag bei Tagesordnungspunkt 26 mit aufgerufen. Die Fraktionen haben im Ältestenrat folgende Übereinkünfte für diese Plenarsitzungen erzielt, über die ich in chronologischer Reihenfolge informiere: Der Tagesordnungspunkt 1 soll morgen als erster Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 21 soll morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran soll sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 22 und 23 – einzeln – und der Aufruf der Tagesordnungspunkte 24 bis 26 – gemeinsam – anschließen. Die morgige Plenarsitzung soll ausnahmsweise bereits gegen 18.00 Uhr enden. In der Plenarsitzung am Freitag sollen zulässige Wahlwiederholungen nach der Feststellung der Tagesordnung aufgerufen werden. Daran soll sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 9 a, 9 b und 18 anschließen. Die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 27 soll am Freitag nach der Mittagspause, frühestens jedoch um 13.00 Uhr, aufgerufen werden. Da die Fragestunde nur am Freitag stattfinden soll, soll sie nicht länger als zwei Stunden dauern. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Mitteldorf.
