Stefan Möller
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in Bezug auf die Coronazeit ist viel von Aufarbeitung die Rede, unter anderem auch im Sondierungspapier. Jens Spahn, ehemaliger Gesundheitsminister der CDU, hatte mal gesagt, man habe sich viel zu verzeihen.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Man wird
sich verzeihen!) Dieses Reden vom Aufarbeiten und vom Verzeihen hatte bisher kaum Folgen. Selbst die Fakten von der Aufarbeitung musste man sich erklagen. Die Konzernmedien und der öffentliche Rundfunk hatten kein Interesse daran, diese Fakten in Erfahrung zu bringen. Das haben dann kleinere Institutionen gemacht wie „Multipolar“. Nun haben wir unseren Gesetzentwurf erneut vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster Versuch der Aufarbeitung und auch der Wiedergutmachung – Stichwort „Verzeihen“. Er folgt der Erkenntnis, dass Thüringen seinem Titel als Freistaat während der Coronazeit überhaupt keine Ehre gemacht hat. Heute wird oft gesagt, alle Maßnahmen, die damals gemacht wurden, waren damals richtig, weil die Wissenschaft das so gesehen hätte. Das ist aus unserer Sicht nur ein Versuch einer Rechtfertigung. Klar, das RKI und auch das Paul-Ehrlich-Institut sagten, Maßnahmen wären Folge einer Vorsicht gewesen und Teil eines wissenschaftlichen Abwägungsprozesses. Aber die RKI-Files, freigeklagt von Multipolar, offenbaren eben auch, dass die Maßnahmen vor allem deshalb erfolgt sind, weil es entsprechende Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium gab, obwohl anderslautende Fakten bekannt waren. Das ist übrigens der Grund, meine Damen und Herren, warum man Wissenschaftlern, die faktisch einer oberen Bundesbehörde untergeordnet sind, immer misstrauen sollte und warum das nie Staatsdelegitimierung sein kann, wenn man das kritisiert, dass so ein Ober-unter-Verhältnis bei Wissenschaft existiert.
(Beifall AfD)
Wissenschaft ist organisierte Skepsis – den Spruch habe ich von meinem geschätzten Kollegen Dr. Jens Dietrich, einem Chemiker –, nur hat man davon in den Medien nicht viel mitbekommen, im öffentlichen Rundfunk jedenfalls nicht, wenn überhaupt, dann von einigen wenigen Wissenschaftlern, die sich trotzdem getraut haben und dann als Schwurbler und Aluhut-Träger diffamiert worden sind. Eine wissenschaftliche Diskussion hat jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit nicht stattgefunden. Genau auf dieser beschränkten Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis oder von Tatsachenbehauptungen sind die Coronaverordnungen auch hier in Thüringen erlassen worden und da blieb von manchen Grundrechten nicht viel übrig. Ich will jetzt gar nicht mit Maskenpflicht anfangen, ich will nur mit Artikel 1 Thüringer Verfassung anfangen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
(Beifall AfD)
Ich frage Sie: Was ist in der Coronazeit von dieser zentralen Verfassungsnorm für Sterbende übrig geblieben? Selbst Pfarrern, die Seelsorge für Sterbende betreiben wollten, wurde der Zugang zu Sterbenden verweigert – wir haben erst neulich ein entsprechendes Gerichtsverfahren hier in Thüringen gehabt. Da frage ich mich auch, wo die christliche Haltung eines manchen Ministerpräsidenten geblieben ist, die er sonst wie eine Monstranz vor sich herträgt. Da war sie plötzlich nicht mehr da.
(Beifall AfD)
Es wurden weitere Grundrechte in den Skat gedrückt, insbesondere die Versammlungsfreiheit wurde faktisch abgeschafft, der Bevölkerung wurden Ausgangssperren auferlegt und das häufigste und wichtigste Mittel zur Durchsetzung war das Bußgeld. Viele Bußgeldverfahren sind im Nachgang geführt worden, einige sind eingestellt worden, manche haben gar nicht erst prozessiert, sondern haben gleich gezahlt und weitergemacht oder eben resigniert. In allen Fällen war es aber Unrecht, denn die wissenschaftlichen Prämissen, die man behauptet hat, um diese Maßnahmen einzuführen, gab es schon damals nicht. Durch dieses Verhalten und weil es jetzt auch bekannt geworden ist, ist dieses Land, das schon vor Corona gespalten war, jetzt natürlich umso mehr gespalten. Unser Gesetzentwurf bietet eine erste Chance, das wieder rückgängig zu machen. Hier geht es gar nicht um persönliche Verantwortung von Politikern. Hier geht es erst einmal nur darum, wieder einen Schritt auf die Menschen zuzugehen, die damals auch für Freiheiten eingetreten sind und gekämpft haben. Unsere Initiative hatte im ersten Durchlauf in der letzten Legislatur keine Chance, aber mit den Grünen und der FDP sind zwei Parteien zur Neuwahl aus dem Landtag rausgewählt worden, gerade weil sie eben auch in diese Coronamaßnahmen stark verstrickt worden sind, und die Linke, ebenfalls so eine Partei, ist halbiert worden. Deswegen gibt es eine neue Chance.
(Beifall AfD)
Wir setzen dabei insbesondere natürlich auch auf die Positionen vom BSW, mit der das BSW beispielsweise auch um Wähler geworben hat. Einige Positionen, meine Kollegen vom BSW, haben Sie mittlerweile im Sondierungspapier geräumt – Russland-Gas, Verfassungsschutz, nicht mehr viel übrig geblieben.
