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Dr. Thadäus Rudolf König

13.11.2024 Sitzungen 8/2

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Thüringen nach vorne bringen – Perspektiven für eine starke Wirtschaft“

Vielen Dank, Frau Dr. Böhler. Diesmal gibt es keine zusätzliche Redezeit. Der Redebeitrag war unter 10 Minuten. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen zum dritten Teil der Aktuellen Stunde? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt 17, Aktuelle Stunde. Ich möchte zwei Hinweise geben: Ich bitte nochmals um eine sachgerechte Auseinandersetzung. Wir hatten in der vorletzten Aktuellen Stunde, wo Frau Muhsal erwidert hat, ein Wort dabei, das nicht in das Parlament gehört. Deswegen bitte ich, dass wir zu einer geordneten Debattenkultur kommen und dass beim nächsten Mal bei einer Erwiderung solche Worte nicht verwendet werden. Das als kurzer Hinweis. Bevor wir jetzt in Tagesordnungspunkt 2 eintreten, möchte ich einen weiteren Hinweis geben und folgende Vorbemerkungen zu den nachstehenden Verhandlungsgegenständen machen: Das Plenum des Landtags hat die Entscheidung zu treffen, ob ein Gesetzentwurf oder ein Antrag an einen Ausschuss oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden soll. Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Vorgaben hat sich der Landtag in seiner 1. Sitzung entschlossen, den Europaausschuss, den Justizausschuss, den Petitionsausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss zu bilden. Dabei nimmt der Haushalts- und Finanzausschuss eine besondere Rolle ein, da ihm neben seinen originären Zuständigkeiten auch eine Art Auffangzuständigkeit bezogen auf Angelegenheiten zugewiesen worden ist, die thematisch in die noch nicht gebildeten weiteren Fachausschüsse hineingehören. Die Bildung weiterer Fachausschüsse und die Bestimmung von deren Zuständigkeiten stehen noch aus. Das ist bekannt. Deshalb ist die Überweisungsmöglichkeit in diesen Plenarsitzungen auf die gebildeten Ausschüsse begrenzt, wobei der Sonderrolle des Haushalts- und Finanzausschusses Rechnung zu tragen ist. Soweit erkennbar ist, dass andere bzw. weitere Fachausschüsse die Aufgabe der vorbereitenden Beschlussfassung übernehmen sollen, stellt sich die Frage nach einer Überführung der zunächst an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesenen Verhandlungsgegenstände an den jeweils zuständigen Fachausschuss. Dafür werden die Fraktionen die Vorbereitung für finale Überweisungsbeschlüsse durch das Plenum des Landtags treffen können, sobald sich abzeichnet, welche Fachausschüsse gebildet und welche Zuständigkeiten diesen übertragen werden sollen. Im Sinne der Verfassungsökonomie müssten die Verhandlungsgegenstände nicht erneut aufgerufen werden, sie könnten in den Antrag auf Bildung von Fachausschüssen integriert werden. Kann ich von Ihrem Einverständnis mit diesem verfahrensökonomischen und den Regeln der Geschäftsordnung folgenden Vorschlag ausgehen? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann würden wir dieses Verfahren anwenden. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/58 ERSTE BERATUNG Ich frage zunächst: Ist eine Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich die AfDFraktion um die Begründung.

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