Georg Maier
c) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Solidarität ist keine Einbahnstraße: Asylbewerber in Thüringen zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichten“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, es ist heute schon mehrfach erwähnt worden, die hier erwähnte Norm im Asylbewerberleistungsgesetz ist schon mehrere Jahrzehnte, 30 Jahre alt. Nichtsdestotrotz gab es jüngst eine Veränderung. Die hat auch dazu geführt, dass es jetzt diese Diskussion gibt, aus meiner Sicht. Mit dem MPK-Beschluss vom November letzten Jahres wurde das Asylbewerberleistungsgesetz verändert und zwar in der Form, dass der Begriff „Zusätzlichkeit“ bei den Arbeitsgelegenheiten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen entfällt. Diese Anpassung soll tatsächlich den Ländern und Kommunen ermöglichen, die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten im breiteren Maße zu nutzen. Eine verstärkte Nutzung von Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern ist aber zunächst eine Entscheidung der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte. Denn diesen sind in ihrem Zuständigkeitsbereich mögliche Träger bekannt bzw. könnten sie solche in bestehenden Netzwerken eruieren und konkrete Arbeitsgelegenheiten in Erfahrung bringen. Es sollte schon etwas Sinnvolles sein, was da gemacht wird, und dazu braucht es die örtliche Kenntnis. Wenn die verstärkte Umsetzung des § 5 Asylbewerberleistungsgesetz durch die kommunalen Ausländerbehörden gefordert wird, sollte nicht verkannt werden, dass der Verwaltungsaufwand hierfür ganz erheblich ist. Und das ist auch gut so. Wir leben in einem Rechtsstaat, die Behörden haben Heranziehungsbescheide gegenüber den Leistungsberechtigten zu erlassen. Das ist nun mal so. Hierbei sind gesundheitliche Belange zu berücksichtigen. Die Bescheide müssen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Folgen der Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit enthalten. Gegen einen Heranziehungsbescheid kann natürlich auch Widerspruch eingelegt werden. So ist das, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darüber hinaus muss die Aufwandsentschädigung berechnet und natürlich nachweislich ausgezahlt werden. Die Aufgaben, die damit verbunden sind, müssen die kommunalen Behörden abwägen und dann eine Entscheidung treffen, ob das alles Sinn ergibt. Wenn ich mit Verantwortungsträgern in den Kommunen und in den GU über dieses Thema rede, höre ich immer wieder, dass es wesentlich zielführender wäre, die neuen Möglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die jetzt durch die Veränderung im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetz ebenfalls geschaffen wurden, zu nutzen, um die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Das sollte doch unser gemeinsames Ziel sein. Ich habe also den Eindruck, dass die starke Pointierung des Begriffs „Arbeitspflicht“, die in diesem Antrag oder dieser Aktuellen Stunde zur Geltung kommt, eher der politischen Profilierung dient als dem Erreichen des Ziels, Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen.
(Beifall SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von mir erwähnten breiteren Möglichkeiten, Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, sollten jetzt auch genutzt werden. Insofern führt diese Diskuson meines Erachtens am Ziel vorbei. Grundsätz si lich bin ich der Auffassung, dass die dringend benö tigte Arbeitsmigration nach Deutschland besser im Wege des Einwanderungsrechts erfolgen sollte, nicht so sehr durch das Asylrecht. ir sollten also W gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, verstärkt die Hürden zur Einwanderung ab bauen, statt Scheindiskussionen über Arbeitspflich ten für Asylbewerber zu führen. Damit lässt sich der Arbeitskräftemangel sicher wirksamer bekämpfen als mit diesen – wie gesagt – Scheindiskussionen. Jetzt noch mal kurz zurück zum Antrag der CDUFraktion: Ich bin durchaus ein Befürworter des Prinzips von Geben und Nehmen. In der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten sehe ich durchaus einen guten Weg, einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Das tun wir übrigens auch in Suhl. Hier wurde fälschlicherweise behauptet, es sei nicht der Fall. Das ist so. Dort beteiligen sich die Geflüchteten, die dort untergebracht sind, auch an der Reinigung der Außenanlagen. Diese Möglichkeiten können genutzt werden, sie sollen von mir aus auch genutzt werden und wir nutzen sie auch. Aber noch einmal: In Bezug auf die Geflüchteten, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten untergebracht sind, obliegt es zunächst den zuständigen Landkreisen und auch den kreisfreien Städten, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob der erhöhte Verwaltungsaufwand, welcher mit der Umsetzung verbunden ist, in Kauf genommen wird, oder aber ob es vermehrt darum geht, Menschen nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
