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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 31.01.2024 Sitzungen 7/126

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten hier ein wahrlich spannendes Gesetz, einen Gesetzentwurf – die Staatssekretärin hat es bei der Einbringung vorgestellt –, der nach nunmehr 20 Jahren eine erste Änderung erfährt. Der Gesetzentwurf betrifft die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und es sollen notwendige Aktualisierungen aus den Entwicklungen der letzten 20 Jahre vorgenommen werden. Ich bin sehr dankbar, dass wir im Moment im Thüringer Landtag die Ausstellung, die übrigens wirklich sehr bewegende Einblicke bietet, zum Thema „Zwangsarbeit“ haben. Diese beinhaltet auch die sogenannten Regeln, die damals Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern auferlegt wurden und die sich in Form von solchen Türhängern überall im Haus wiederfinden. Wir haben hier eine Fraktion sitzen, die sich einmal mehr sehr klar hinter dieser Idee versammelt, das haben wir heute schon mehrfach diskutiert. Ich glaube, deshalb ist es auch wichtig, auch wenn es wehtut – da bin ich Herrn Urbach dankbar, dass er auch einen etwas schwierigen Punkt angesprochen hat –, dass wir uns natürlich Gedanken machen, was das für eine solche Stiftung bedeutet, eine Stiftung, die nicht im luftleeren Raum existiert, sondern die aus Verantwortung für unsere Geschichte ins Leben gerufen wurde. Die Novelle – und das ist für uns der ganz wichtige Punkt – sieht vor, dass der Zentralrat der Sinti und Roma künftig einen Vertreter in den Stiftungsrat entsendet. Frau Beer sagte es schon, das ist in der Tat mehr als überfällig, da Sinti und Roma doch die zweitgrößte Opfergruppe im Holocaust darstellen. Ich kann mir leider einen Verweis auf die Gegenwart nicht ersparen, dass Sinti und Roma auch heute wieder massiver Diskriminierung, und zwar in ganz vielen Ländern dieser Welt, ausgesetzt sind, sie zu den Geflüchteten gehören, die auch hier immer wieder Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren. Das sollte uns zu denken geben und da müssen wir uns natürlich dieser Verantwortung ebenfalls ein Stück weit stellen. Darüber hinaus soll das Museum für Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, das noch in diesem Jahr in Weimar eröffnet werden soll, in den Stiftungszweck aufgenommen werden. Auch das halten wir für eine ausgesprochen sinnvolle Ergänzung. Ebenso soll der Stiftungszweck ergänzt werden, dass die Stiftung kleinere Einrichtungen beraten kann. Das geschieht de facto schon jetzt und ist gerade für die kleinen Einrichtungen zur Erforschung und Dokumentation des Nationalsozialismus, die aus finanziellen Gründen häufig mit sehr wenig Personal und vielen Ehrenamtlichen auskommen müssen, eine echte Erleichterung. Schließlich wird die kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und den Folgen als Stiftungszweck mit aufgenommen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Da wir aber, je weiter der Nationalsozialismus zurückliegt, auf immer weniger Zeitzeugen für die wissenschaftliche Aufarbeitung zurückgreifen können, ist auch dieser Punkt eine wichtige Aktualisierung des Gesetzes. Über einen letzten Punkt gab es auch jetzt hier schon Diskussionen – das ist ein überaus wichtiger Punkt der Gesetzgebung, aber auch im Vorfeld. Konkret geht es um Folgendes, für die, die vielleicht das Gesetz nicht so vor Augen haben: In § 7 wird folgender Absatz eingefügt: „Von den Mitgliedern des Stiftungsrats ist eine besondere persönliche Eignung für die Wahrnehmung des Amts zu erwarten. Sie sollen den gesetzlich definierten Stiftungszweck unterstützen, für die freiheitliche demokratische Grundordnung und für die Unteilbarkeit der Menschenrechte aktiv eintreten sowie sich eindeutig gegen jeglichen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wenden.“ (Beifall DIE LINKE) Ja – Herr Urbach hat es eben gesagt –, der Begriff der persönlichen Eignung ist vielleicht ein bisschen schwammig. Aber im Kern geht es doch darum, dass der Stiftungsrat eine konkrete rechtliche Handhabe hat und aus unserer Sicht jedenfalls sehr gut selbst erklären kann und klären kann, ob mit den entsandten Vertreterinnen im Stiftungsrat zusammengearbeitet werden kann oder nicht. Da kann man sich nicht entziehen. Man muss sich ganz konkret tatsächlich mit konkreten Personen auseinandersetzen. In Anbetracht dessen, dass im Stiftungsrat die beiden größten Opfergruppen des Holocausts vertreten sind und der Stiftungszweck ein ganz eindeutiger ist, sollte es aus meiner Sicht jedenfalls auch völlig nachvollziehbar sein, dass es unzumutbar wäre, sollten aufgrund politischer Umstände plötzlich Nazis oder Menschen mit sogenannten Remigrationsplänen in den Rat entsandt werden. Das sollte auch für alle demokratischen Kräfte hier im Plenum eine verständliche Erklärung sein – das Lachen von rechter Seite bezeugt das nur noch einmal mehr – und Konsens unter den Demokratinnen und Demokraten. In diesem Sinne bin ich dankbar, dass sich zumindest die demokratischen Fraktionen hier sehr deutlich positioniert haben, denn „Nie wieder ist jetzt!“ und „Nie wieder“ ist gerade heute und hier in diesem Hohen Haus dringender denn je. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wo „Nie wieder“ draufsteht ist „Schon wieder“ drin!)

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