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31.01.2024 Sitzungen 7/126

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir bleiben thematisch im Prinzip dabei. Vor wenigen Tagen haben wir hier gemeinsam den Auftritt des Holocaustüberlebenden Naftali Fürst beeindruckend erleben können und haben der Millionen Opfer der NS-Terrorherrschaft gedacht. Einmal mehr ist uns, glaube ich, allen auch bewusst geworden, wie beeindruckend es ist, wenn Zeitzeugen vor einem stehen, aber auch, dass diese Zeit endlich ist. Mit dem Ende der Zeitzeugenschaft und mit dem grassierenden Geschichtsrevisionismus von rechts beschäftigt sich auch die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora täglich in ihrer Arbeit. Sie ist nicht nur in Thüringen ein zentraler Akteur in der Aufarbeitung der NS-Diktatur, sondern sie genießt auch international großes Ansehen für ihre Bildungs- und ihre Forschungsarbeit. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Stiftung wurde im Jahr 2003 per Gesetz als öffentliche Stiftung errichtet. Nach nun 20 Jahren ist es unseres Erachtens Zeit, dass wir das Gesetz entsprechend anpassen. Wir haben uns hier mit der Stiftung auch sehr eng abgestimmt, auch mit dem Stiftungsdirektor. Folgende Anliegen haben wir bei der Änderung des Gesetzes: Zum Ersten soll der Stiftungszweck angepasst werden. Er soll um das Museum der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus erweitert werden. Wie Sie wissen – und das hatten wir auch schon letzten Freitag hier als Thema – wird das Haus am 8. Mai dieses Jahres eröffnet. Zweitens berät die Stiftung seit Langem bürgerschaftliche und kommunale Initiativen zur NS-Geschichte in Thüringen und diese wichtige Aufgabe möchten wir nun auch im Gesetz verankern. Drittens geht es darum, den Stiftungszweck zu schärfen. Neben dem Gedenken an die zahllosen Opfer des NS-Regimes soll explizit die wissenschaftlich-kritische Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Massenverbrechen und deren Folgen festgehalten werden. Viertens soll der Stiftungsrat um einen Vertreter respektive eine Vertreterin des Zentralrats der Sinti und Roma erweitert werden. Dieses ist aus unserer Sicht von größerer Bedeutung, denn mit 500.000 Ermordeten waren sie die zweitgrößte Opfergruppe der rassistischen NS-Vernichtungspolitik. Und fünftens wollen wir die Stiftung vor den Feinden unserer liberalen Demokratie schützen und so soll eine Klausel zur persönlichen Eignung von Stiftungsratsmitgliedern aufgenommen werden. Nach dieser müssen sich die Stiftungsratsmitglieder klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich entschieden von Antisemitismus, Rassismus oder anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzen. Sehr geehrte Damen und Herren, „Nie wieder ist jetzt“ – das ist das Motto der Stunde, auch hier in unserem Land. Angesichts der spürbaren Bedrohung von rechts benötigen wir mehr denn je engagierte Akteure wie die Stiftung Gedenkstätten Mittelbau-Dora und Buchenwald. Sie klärt ein breites Publikum verlässlich – und das nun schon seit so vielen Jahren – über die NS-Terrorherrschaft und deren Massenverbrechen auf und mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird ihre unverzichtbare Arbeit noch mal nachhaltig gestärkt. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗