Karola Stange
f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Inflati on trifft alle, darum brauchen wir zur Stabilisierung der sozialen Lage in Thüringen die Erhöhung des Bürgergeldes“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Zuhörer auf der Tribüne! Zuerst einen Satz an Frau Dr. Bergner: Ich glaube, populistische Reden, die Sie hier halten, helfen weder Rentnerinnen noch Rentnern noch den Bürgergeldempfängerinnen. Es ist Wissen gefordert; man kann nicht unterschiedliche Sozialgesetzbücher miteinander in einen Topf werfen, quirlen und hoffen, es kommt irgendwie eine Einheitsbrühe heraus – sondern das war eine populistische Rede, die Sie gehalten haben, und vor allem diskriminierend gegenüber Bürgergeldempfängerinnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Möller sprach von Existenzminimum. Da habe ich ein Stück weit eine andere Auffassung. Das Existenzminimum wird im Jahr 2024 laut Bundestagsdrucksache 20/4443 auf 11.604 Euro pro Person angehoben. Davon ist ein Bürgergeldempfänger noch weit entfernt. Ich habe den Eindruck, dass mit der Aktuellen Stunde nur noch mal dargelegt wird, was eigentlich per Gesetz Usus ist. Denn die Bundesregierung ist aufgefordert, einmal im Jahr die Regelsätze für das Bürgergeld anzupassen. Da werden zwei Drittel der regelbedarfsrelevanten Güter, also Lebensmittel usw., in den Mittelpunkt gestellt – was natürlich vor dem Hintergrund der Inflation in diesem Jahr besonders hoch ausfällt – und zu einem weiteren Drittel orientiert man sich an der Entwicklung der Nettolöhne. Daher kommen die 12 Prozent, die in diesem oder im nächsten Jahr für Bürgergeldempfänger zu Buche schlagen. Keine Frage, auch die Fraktion Die Linke sagt, jeder Euro, den die Bürgergeldempfängerinnen und ‑ empfänger bekommen, ist ein Euro, den sie mehr als berechtigt auch verdient haben, aber zugleich wiederhole ich die Kritik unserer Fraktion noch mal, ich glaube, es wäre allen besser gegangen und wohlverdienter gewesen, wenn ein richtiges, ordentliches Bürgergeldgesetz Anfang des Jahres auf den Weg gebracht worden wäre, nicht nur so ein laues. Sie wissen auch, werte Kolleginnen und Kollegen – und das habe ich im November letzten Jahres hier auch bereits gesagt –, dass mit dem Regelsatz, den die Bürgergeldempfängerinnen heutzutage bekommen, kein Leben in Würde gewährleistet werden kann. Das muss einfach gesagt werden. Der Paritätische Bundesverband hat in den zurückliegenden Wochen und Monaten immer wieder davon gesprochen, dass wir eigentlich ein Bürgergeld von 725 Euro bräuchten. Das sind also weit 100 Euro mehr als das, was im nächsten Jahr in Rede steht. Das Reförmchen, über das sich jetzt alle freuen, ist wirklich nur ein Reförmchen. Ich hätte mir gewünscht, das für die Ampel das Thema „Sozialleistungen“ wirklich im Mittelpunkt gestanden hätte und nicht immer wie ein Schmuddelkind irgendwie hinten angehangen wird. Das sage ich auch ganz bewusst vor dem Hintergrund: Wenn ich auf den Haushalt 2024 des Bundes gucke, habe ich große Befürchtungen, was zum Thema „Soziale Gerechtigkeit und Sozialpolitik“ auf den Weg gebracht werden soll. Da ist das Thema „Kindergrundsicherung“ nur eins von wenigen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage ganz deutlich: Wenn wir von Existenzsicherung reden, dann brauchen wir eine ordentliche bundeseinheitliche neue Gesetzgebung, die natürlich auch da noch mal vollkommen andere Stellschrauben stellt. Ich denke einfach, mit der heute hier vorgelegten Aktuellen Stunde, Kollege Möller, habt ihr nur noch mal das dargelegt, was eigentlich per Gesetz die Bundesregierung immer machen muss: die Regelsätze zu erhöhen. Das ist gut für die Menschen – aber eine richtige Reform auf den Weg zu bringen, das würde unsere Unterstützung haben! Da wäre ich an deiner Seite, wenn du dich aufmachen würdest, an der Stelle hier noch mal einen Antrag auf den Weg zu bringen; das wäre für die Bürgerinnen und Bürger das Allerwichtigste. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
