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Weil

13.09.2023 Sitzungen 7/116

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringens Nahverkehr braucht einen Paradigmenwechsel“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Thüringer Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr werden die Rahmenvorgaben für die Entwicklung des SPNV im Freistaat Thüringen für den Zeitraum 2023 bis 2027 festgelegt. Der Nahverkehrsplan bildet damit die Grundlage für die Planung und Finanzierung des Thüringer Schienenpersonennahverkehrs. Ausgehend von den verkehrspolitischen Zielen der Landesregierung werden die Planungen für die Entwicklung des SPNV der nächsten Jahre dargestellt. Auf dieser Basis soll ein tragfähiger Rahmen geschaffen werden, in dem das Gesamtsystem des öffentlichen Personennahverkehrs verkehrsträgergerecht und aufgabenträgerübergreifend zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann. Insofern sehe ich die Aktuelle Stunde heute als einen weiteren Beitrag zur umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit in Thüringen an der Erarbeitung dieses Nahverkehrsplans. Aber lassen Sie mich noch einmal im Konkreten auf das Beteiligungsverfahren eingehen. Die Art und Weise, wie Beteiligung erfolgt, kann naturgemäß durchaus unterschiedlich gesehen werden. Das Ministerium hat sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Stakeholderinnen, also der benachbarten SPNV-Aufgabenträger, der kommunalen Aufgabenträgerinnen, der Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen, der Verbände, der Planungsregionen sowie der verkehrspolitischen Sprecherinnen des Landtags konzentriert und fokussiert und dieses Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Nahverkehrsplans mit Versand der entsprechenden Informationsschreiben am 4. September 2023 gestartet. Ich nehme mit, auch für künftige Vorhaben bei uns im Haus, dass es ein hohes Interesse des Landtags gibt, dieses Beteiligungsverfahren durchaus weiterzuentwickeln und – ähnlich wie wir das beispielsweise beim Landesentwicklungsplan gemacht haben – eine sehr umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorzusehen. Ich finde, das ist eine durchaus gerechtfertigte Anregung aus der Mitte des Landtags, die ich gern auch mitnehmen möchte. Vielleicht noch einmal zur Anhörungsfrist, die wir auf den 4. Oktober festgesetzt haben. Aus unserer Sicht ist das eine angemessene Frist, die auch der üblichen Praxis entspricht. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir, je länger wir die Anhörungsfrist machen, desto länger brauchen werden dann natürlich, den Entwurf des Nahverkehrsplans vorzulegen. Wir haben im Moment vor, ihn im März 2024 vorzulegen, und deswegen ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, diese Anhörungsfrist zu verlängern. Frau Lukin hat schon darauf hingewiesen, dass wir am 30. September 2022 und am 14. November 2022 zwei Workshops durchgeführt haben und damit – wie ich finde – sowohl im Auftakt als auch jetzt ein durchaus transparentes Verfahren durchgeführt haben. Gestatten Sie mir die Anmerkung: Sollte das Passwort das Problem sein, ist es jederzeit möglich, sich auch per E-Mail an uns zu wenden; ich denke, es ist überhaupt kein Problem, dann den Entwurf des Nahverkehrsplans auch an Menschen zu übersenden, die daran ein Interesse haben. Wir haben schon jetzt durchaus auch Rückmeldungen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich, etwa vom Fahrgastbeirat Ostthüringen und anderen, von daher bin ich der festen Überzeugung, dass wir eine Reihe von Anregungen zur Überarbeitung unseres Entwurfs bis zum 4. Oktober erhalten werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich noch etwas zur inhaltlichen Ausrichtung des Nahverkehrsplans sagen. Die Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans enthält unter anderem Maßnahmenvorschläge und Handlungsempfehlungen zur fahrgastorientierten und wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs in Thüringen, der auch im Status quo konzeptionell keineswegs als unzureichend bezeichnet werden kann, wie es in der Begründung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt. Dabei werden die verkehrlichen, rechtlichen, vertraglichen, zeitlichen, infrastrukturellen, technischen, betrieblichen und nicht zuletzt die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Insofern stellt im Ergebnis der Entwurf des Nahverkehrsplans für den Gültigkeitszeitraum bis 2027 eine realistische Maßnahme dar. Wenn davon die Rede war, dass die Regionalisierungsmittel im Zuge der Entscheidung zum Deutschlandticket erhöht worden sind, dann haben wir immer noch die Situation in der Bundesrepublik, dass wir 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Regionalisierungsmittel haben, gleichzeitig aber der Bund nach wie vor über 5 Milliarden Euro für das Dienstwagenprivileg ausgibt. Also wenn, dann hat – wie ich finde – der Bund durchaus noch eine Möglichkeit, Mittel bereitzustellen, um den Personennahverkehr in den Ländern weiter zu unterstützen. (Beifall DIE LINKE) Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir schon hier eine Debatte ganz unterschiedlicher Anforderungen und Wünsche gehört haben, von denen bei einigen das Land bereits in Vorleistung gegangen ist – ich nenne die Planung zum Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung und auch andere Maßnahmen –, denn wir haben auch schon in anderen Bereichen, auf anderer Strecke eine Nutzungsmöglichkeit für den Fernverkehr, auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Aber all diese Mittel finanzieren wir aus dem gleichen Topf. Und da freue ich mich, zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine hohe Übereinstimmung im Landtag gibt, dass es dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel braucht. Morgen wird die Landesregierung ihren Haushaltsentwurf einbringen, und dann bin ich großer Hoffnung, dass wir auch für den Bereich der Weiterentwicklung des Personennahverkehrs möglicherweise noch zusätzliche Mittel in den Einzelplan unseres Hauses bekommen; die Unterstützung der Fraktionen scheint mir ja sicher zu sein. Ich möchte noch eines sagen: Konkrete Projekte sind natürlich nicht Gegenstand des Nahverkehrsplans. Wir werden Ende des Jahres den Masterplan Schiene vorlegen, wo wir dann auch noch mal sehr konkret die konkreten Reaktivierungsvorhaben, die hier auch schon benannt wurden, analysieren und dann auch mit Ergebnissen unterlegen können. Insofern denke ich, die Debatte zum Nahverkehrsplan wird weitergehen. Ich habe die Diskussion hier als durchaus sehr konstruktiv wahrgenommen und nehme die eine oder andere Anregung auch in die weitere Arbeit mit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗