thueringer-landtag.de ↗

Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 13.09.2023 Sitzungen 7/116

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern – Fortsetzung der Förderung von arbeitslosen Menschen in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer! Nach den Streitigkeiten innerhalb der Koalition, zwischen Linke und SPD, will ich als Teil einer Fraktion, die sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene noch in der Opposition ist, versuchen, einen nüchternen Blick auf das Thema zu werfen. Ich denke, das Thema ist eins, das uns beschäftigen sollte. Denn nach dem Auslaufen der Thüringer Integrationsrichtlinie und dem damit verbundenen Ende von 60 Projekten zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wollen wir uns – wie ich schon gesagt habe – damit beschäftigen. Das haben wir auch schon getan und zwar im Ausschuss in der letzten Woche. Die heutige Aktuelle Stunde sehen wir eigentlich auch als Fortsetzung dieser Diskussion, denn aus unserer Sicht sind hier einige Fragen offengeblieben. Zunächst möchte ich aber sagen, dass die heutige Aktuelle Stunde der Linken aus unserer Sicht zu kurz greift – da bin ich bei Frau Lehmann –, denn sie ist nur an die Bundesregierung adressiert. Gleichzeitig brauchen wir auch das Thüringer Arbeitsministerium als Adressat, weil – wie ich eben schon gesagt habe – in der Ausschussberatung in der vergangenen Woche einige Punkte offengeblieben sind. Korrekt ist – das wurde genannt –, dass der Auslöser für die Kündigung der Projekte das Inkrafttreten der zweiten Stufe der Bürgergeldreform zum 1. Juli, und damit ein Bundesgesetz, ist. Konkret geht es um die Einführung des § 16k SGB II, mit dem durch ganzheitliche Betreuung individuelle Förderlücken geschlossen, darüberhinausgehende Förderbedarfe gedeckt werden. Nach Auffassung der Landesregierung führt dies dazu, dass zwischen dem Fördergegenstand der Thüringer Integrationsrichtlinie und des neuen § 16k SGB II Deckungsgleichheit besteht. Das haben wir vorhin gehört. Da grundsätzlich in Deutschland für identische Aufgaben nicht zwei Ebenen finanzieren dürfen, führt dies haushalterisch dazu – das ist die Sichtweise des Ministeriums –, dass Landesmittel nicht mehr eingesetzt werden können, da die Aufgabe bereits durch Bundesgesetzgebung geregelt ist. Ähnliche Auswirkungen gibt es mit Blick auf den ESF, da hier Mittel nicht eingesetzt werden dürfen, wenn sie für gesetzliche Leistungen eines Mitgliedstaates aufgewendet werden. So weit, so gut. Eine Frage stellt sich dabei trotzdem, und die hat auch Frau Lehmann aufgeworfen: Ist die rechtliche Bewertung der Landesregierung in diesem Fall korrekt oder gab es Alternativen? Und hier gibt es aus unserer Sicht Alternativen, wenn man auf SachsenAnhalt blickt, wo ähnliche Projekte weiterlaufen. Deswegen besteht weiterhin die Frage: Aus welchen Gründen vertritt die Thüringer Landesregierung hier eine restriktivere Auffassung, als dies in dem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt der Fall ist? Eine weitere Frage, die sich uns stellt, ist, warum die Träger der Projekte der Integrationsrichtlinie erst Mitte Juli über das Ende ihrer Projekte zum 31.12.2023 informiert wurden, obwohl der § 16k mit der Einführung des Bürgergeldes, also schon Ende 2022, mitbeschlossen wurde. Hier wird gesagt, dass es Mitte Mai noch einmal Ausführungen der Bundesagentur für Arbeit gab. Trotzdem hätte es hier sicherlich eine frühere Befassung des Arbeitsministeriums mit der Thematik geben und schon frühzeitig nach Lösungen gesucht werden müssen. Deswegen ist der Brief, den Frau Werner im Juli 2023 an Bundesminister Heil geschickt hat, aller Ehren wert und richtig, aber der ist Ende Juli natürlich sehr spät erst verschickt worden. Die nächste Frage, die wir haben, ist, warum nicht, als sich andeutete, dass es Probleme mit der Bundesgesetzgebung oder Überschneidungen mit der Bundesgesetzgebung hätte geben können, die Optionierung früher gezogen wurde, sodass die Maßnahmen von 1,5 Jahren eine längere Laufzeit bekommen hätten. Diese Fragen sagen uns, dass es hier Veränderungen geben muss. Wir setzen in diesem Fall – das ist die Kritik der Linken, die wir auch teilen – nicht auf den Bund als Problemlöser. Die Agenturen haben schon abgewunken, dort weiter zu fördern, die Job-Center haben nicht die finanziellen Mittel, das haben wir schon gehört, sondern wenn, dann müssen wir Lösungen auf Landesebene finden. Die sind schon angekündigt worden, es soll eine große Trägerkonferenz geben. Uns würde interessieren, welche Lösungen dort vorgegeben werden sollen. Vielleicht hat Frau Werner auch schon neue Informationen dazu. Wirklich ärgerlich ist, dass wir viele Mitarbeiter in diesen Projekten, die sich über Jahre in die Thematik eingearbeitet haben, die genau wissen, was die Teilnehmer brauchen, durch diese Entscheidung verlieren werden. Denn mit dem Ende am 31.12. ist klar, dass der Arbeitsvertrag zunächst endet. Wir haben einen Arbeitnehmermarkt, das heißt, diese Arbeitnehmer, die wir in einem ganz speziellen Bereich brauchen, werden nach Alternativen suchen oder haben dies bereits getan, so die Rückmeldung von vielen Trägern. Deswegen wird uns das Thema weiter beschäftigen. Wir setzen darauf, dass wir auch Lösungen von der Landesebene präsentiert bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗